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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann


Chronologisch Thread 
  • From: Ex-SystemPirat <systempirat AT live.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann
  • Date: Thu, 6 Mar 2014 15:10:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 06.03.2014 14:45, schrieb Arne Pfeilsticker:


Am 06.03.2014 um 11:24 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:

Peter Baum schrieb:
Hintergrund, ist die rekursive Definition "Geld ist Anspruch auf Geld" nicht
falsch.
Sie ist aber auch nicht zwingend, sondern - wie Du selbst schreibst -
zunächst eher unsinnig.

Sicher ist so unsinnig, weil viel zu stark verallgemeinert.

Bargeld ist ein Anspruch auf Gold.
oder
Bargeld ist ein Anspruch auf Giralgeld
oder
Giralgeld ist ein Anspruch auf Auszahung von gestzlichem Zahlungsmittel
oder
...

Ein Auto ist ein Anspruch auf ein Auto.
Hallo Axel,
du hast recht, dieser Satz ist eine unsinnige Aussage, weil ein Auto eine
Sache und ein Anspruch ein subjektives Recht ist und nichts gleichzeitig ein
Recht und eine Sache sein kann.

eine Forderung ist ein Anspruch auf eine Forderung
Das kann sein, muss aber nicht. Es hängt davon ab, was genau du unter einer
Forderung verstehst.

Giralgeld ist ein Anspruch auf ZB-Giralgeld
Hier musst du schon genau sein. Meine Formulierung lautet: Geld ist ein
Anspruch auf ZB-Geld. Diese Aussage ist in meiner rekursiven Definition der
sog. Rekursionsanker.

Geld ist ein Anspruch auf Geld
sind unsinnige Aussagen.
Lieber Axel, nicht alles, was man nicht versteht, ist zwangsläufig unsinnig.
:=)


Wenn man Geld aus der Perspektive des Rechtsanspruchs betrachten will, könnte man tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass es ein Anspruch auf Geld wäre. Man könnte entsprechende gesetzliche Formulierungen jedenfalls so auslegen, wenn man es wollte. Man täte sich auch sehr schwer, irgendwelche anderen Ansprüche aus der reinen Faktizität des "Geldes" abzuleiten.

Die Frage ist, ob man Geld als Anspruch behandeln muss oder soll. Mir würde sich diesbezüglich weder eine theoretische noch eine praktische Notwendigkeit oder gar Nützlichkeit dieser "Definition" aufdrängen.

Geld auf dieser einen Perspektive begründen oder es gar auf sie reduzieren zu wollen, halte ich erstens für sehr einfallslos und zweitens der Thematik vollkommen unangemessen.

Viele Grüße
Arne



WEr nur Gold als Geld betrachtet, für den ist alles andern ein ANspruch auf
Gold und kein Geld.

Wer nur Bargeld als Geld definiert, für den ist alls was nicht Bargeld ist
ein Anspruch auf Bargeld.

Wer Giralgeld als Geld betrachete wird es einfach als Geld (Zahlungsmittel)
verwenden. Girageld ist kraft allgemiern AKzeptanz als auch der Tatsache, das
der Staat nur noch Giralgeld annimmt zu echten Geld geworden.

--
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