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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Peter Baum <pebaum AT web.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann
- Date: Fri, 7 Mar 2014 11:26:11 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am Thursday 06 March 2014 03:01:27 schrieb Arne Pfeilsticker:
>
> Am 05.03.2014 um 18:55 schrieb Peter Baum <pebaum AT web.de>:
....
> > „Ein Hundert Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne
> > Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote.“
> >
> > Hier sind mit Mark zweifelsfrei Münzen gemeint, weil diese damals das
> > gängige gesetzliche Zahlungsmittel waren.
> Hallo Peter,
> hast du hierzu eine konkrete Quelle?
Meyers Konversationslexikon 5. Auflage 1897. Online die Ausgabe 1905:
http://www.zeno.org/Meyers-1905
Dort findet man unter "Geld", "Mark", "Banken", "Papiergeld" wunderbar
ausführliche Beschreibungen über die damaligen Verhältnisse.
Aus diesem Kontext entnehme ich, dass mit dem obigen Aufdruck die Einlösung
in
Münzgeld gemeint war.
Natürlich konnte man sicher auch kleinere Scheine eintauschen.
Übrigens steht im Meyer folgende Geldbeschreibung:
"Geld, das nur für Zwecke des Umlaufs bestimmte Gut, welches im Verkehr
als endgültiges Ausgleichsmittel von Leistung und Gegenleistung dient
und zur üblichen oder gesetzlichen Tilgung der Verbindlichkeiten
allgemeine Geltung hat."
Für 1897 keine schlechte Formulierung.
Interessant ist auch das 1975 erschienene Buch "Kritische Betrachtungen zur
nationalen und internationalen Geldordnung" von Rolf Gocht,
der acht Jahre lang Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank war.
Auf Seite 65 schreibt er:
"Gesetzliches Zahlungsmittel waren die Noten der alten Zettelbanken
nicht, und selbst die Noten der Reichsbank wurden erst im Jahre 1910
in diesen Rang erhoben. ... Die Noten waren umlaufsfähig, weil sie
mit der Zusicherung der Bank emittiert wurden, sie auf Verlangen
in Gold einzulösen."
Im Kapitel "Darstellung unserer Geldordnung" beschreibt er die verschiedenen
Geldformen und ihre Einlösbarkeit untereinander.
Auf Seite 36 bemerkt er:
"Diese Angaben zu machen erfordert gewisse Skrupel. Denn was Geld ist,
lässt sich in unserer Geldordnung nicht schlüssig definieren.
Schwierigkeiten macht das Buchgeld der Geschäftsbanken. Es hat sich
eingebürgert, wenigstens zwei Definitionen des Buchgeldes
nebeneinander gelten zu lassen: Nur Sichteinlagen und Sichteinlagen
plus Termineinlagen mit Befristung unter vier Jahren, wohl wissend,
dass die Grenze für die Termineinlagen und der Ausschluss der
Spareinlagen
willkürlich ist. ...
An dieser Stelle sei nur festgehalten, dass in unserer Geldordnung schon
die genaue Beschreibung dessen, was denn nun eigentlich Geld sei,
unmöglich ist."
....
> > Die verdienstvollen Bemühungen der AG Geldordnung und Finanzpolitik
> > machen letztlich nur dann Sinn, wenn sie von der Öffentlichkeit,
> > insbesondere zunächst von den anderen Piraten verstanden und
> > akzeptiert werden.
> ich halte nichts davon den anderen nach dem Munde zu reden. Mir geht es um
> Erkenntnis. Zu oft ist, was als akzeptabel erschein, in Wahrheit nur
> leibgewonnene Vorurteile.
Richtig. Es geht aber nicht darum, anderen nach dem Munde zu reden
sondern einen Sachverhalt verständlich zu beschreiben.
> M.E. ist meine rekursive Definition des Giral-Geldes:
> 1. Ein Anspruch auf Geld gegen die Zentralbank ist Geld.
> (Rekursionsanker)
> 2. Geld ist ein Anspruch auf Geld. (Rekursionsfall)
> eine entscheidende Erkenntnis.
Da habe ich Zweifel. Du schreibst in
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/GFO_2.0/EPMS#Definition
Durch diese Definition werden vom Bargeld über Fondsanteile bis zu den
Derivaten alle Ansprüche auf Geld erfasst. Aktien, Beteiligungen
und Fondsanteile sind Residualansprüche auf Geld und fallen daher
auch unter diese Definition.
Ich halte es nicht für sinnvoll, z.B. Aktien und Fondsanteile als Geld zu
bezeichnen. Ich kann damit nicht zahlen. Ich muss erst einen Käufer finden,
um zu Geld, mit dem ich zahlen kann, zu kommen.
Die wichtige Eigenschaft von Geld, in einem Wirtschaftsraum damit jede
Leistung auszugleichen, haben Aktien nicht.
Durch Deine rekursive Definition wird doch überhaupt jede vertraglich
vereinbarte Leistung zu Geld, also auch z.B. die Lieferung und der
Einbau von neuen Fenstern, weil mit einer vertraglich vereinbarten Leistung
ein Anspruch auf Geld verbunden ist - oder nicht?
Das macht keinen Sinn!
Mit bestem Gruß
Peter Baum
- Re: [AG-GOuFP] Anspruch und Geld (rekursive Gelddefinition), (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Anspruch und Geld (rekursive Gelddefinition), Peter Baum, 10.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Axel Grimm, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Arne Pfeilsticker, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Ex-SystemPirat, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Axel Grimm, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Frank Dahlendorf, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Rudi, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Frank Dahlendorf, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Arne Pfeilsticker, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, PauleJunior AT t-online.de, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Rudi, 06.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Axel Grimm, 07.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, Peter Baum, 07.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, PauleJunior AT t-online.de, 07.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann, PauleJunior AT t-online.de, 09.03.2014
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