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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer
  • Date: Fri, 11 Oct 2013 00:22:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 10.10.2013 um 23:27 schrieb Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>:



Am 10.10.2013 um 13:42 schrieb René Röderstein <rene.roederstein AT piratenpartei-nrw.de>:

Wer ist denn Eigentümer einer AG, wenn es die Aktionäre nicht sind?
Oder gibt es keine Eigentümer?
Hallo René,
nach juristischem Verständnis ist eine AG eine juristische Person und kann wie jede Person nicht Eigentum einer anderen Person sein. 

+1, das habe ich bisher nicht angeführt, weil ich nicht 100% sicher war. Hast du dazu eine Quelle?

Personen sind Träger von Rechten und Pflichten und haben aufgrund der Rechte Befugnisse zum rechtlichen Handeln. Die bewertbaren subjektiven Rechte einer Person nennt man Vermögen. Ein spezieller Teil des Vermögens sind das Eigentum.

+1, allerdings genießt auch "Vermögen" teilweise eigentumsrechtlichen Schutz: http://www.joernipsen.jura.uni-osnabrueck.de/Kontrollfragen/Staatsrecht/pd_fr_17.pdf

"Der in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gebrauchte Begriff des „Eigentums“ ist weiter als der zivilrechtliche Begriff des Sacheigentums (§ 903 BGB). Um auf diese begriffliche Differenz aufmerksam zu machen, spricht man von „Verfassungseigentum“.

(Staatsrecht II, Rdnr. 722)" 

Ich bin auf die Antwort des Bundesverfassungsgerichtes gespannt, das in einigen seiner Urteile vom "Eigentum an Unternehmen" spricht.

Ich vermute besagtes "Verfassungseigentum".



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