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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer
  • Date: Wed, 16 Oct 2013 07:45:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Am 16.10.2013 um 00:10 schrieb Arne Pfeilsticker:

Wo liegt eigentlich dein Problem? Ich habe doch schon in meinem ersten Beitrag deutlich gemacht, dass ich die Dinge im Tenor so sehe wie du, dass Aktionäre keine Eigentümer der Unternehmen sind, deren Aktien sie halten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass viele Juristen, Juraprofessoren und auch der BGH vom "Eigentum an Unternehmen" spricht. Und dass wahrscheinlich unter Juristen der Begriff Eigentum in zweierlei Bedeutung verwendet wird.

Ich habe kein Problem. Ich will nur dem Eindruck entgegenwirken, dass Aktionäre (auch Gruppen oder Mehrheitsaktionäre) maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben - haben sie nicht.

Die Vorstellung, dass die Aktionäre die "Ansager" sind und die Vorstände die "Befehlsempfänger" ist ein populärer Irrtum. Die Aktionäre haben so gut wie NICHTS zu melden! Sie sind im wesentlichen reine Kapitalgeber und dürfen sich äußern, wenn die gefragt werden und das auch nur zu einem ganz begrenzten Kreis von Themen.

Zum "Eigentum" habe ich mich ja schon geäußert, da gibt es in der Tat ein Grauzone bzgl. des "Vermögens", die es schwierig macht, den Kern zu erfassen.

Die Vermögensrechte, die einem die Aktie gewährt genießen grundsätzlich den Schutz des GG14, der das Eigentum garantiert, weil im verfassungsrechtlichen Sinne auch Vermögen(srechte) unter dem Begriff "Eigentum" fallen (nicht aber im sachenrechtlichen Sinne);  solange man also Eigentümer einer Aktie ist, darf einem niemand diese Vermögensrechte streitig machen.

Die Aktie selbst darf aber gewandelt werden, weil die für sich selbst genommen kein Eigentum am Unternehmen darstellt. Den Eingriff ins Eigentum muss sich der Aktionär also nur in Hinblick auf das Eigentum(recht) an der Aktie selbst gefallen lassen.



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