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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Rudi <piratrudi AT gmx.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer
  • Date: Wed, 16 Oct 2013 14:19:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/AktG/122.html
 
(1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; ...
(2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
 
Allerdings: http://dejure.org/gesetze/AktG/124.html
 
(3) Zu jedem Gegenstand der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, in der Bekanntmachung Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen.
 
Mal muss also schon gehörig Kapital besitzen (oder im Vorfeld Mitstreiter sammeln), um überhaupt etwas melden zu dürfen, und welcher Vorschlag dann daraus wird entscheiden - genau - die Organe der AG.
 
Faktisch ist es natürlich so, dass die "institutionellen Anleger" um die rechtliche schwache Stellung des Aktionärs wissen und deshalb natürlich Leute in Vorstand und Aufsichtsrat inthronisieren, die ihnen "gewogen" sind - da hat Arne recht. Hinzu kommt, dass die Vorstände des eines die Aufsichtsräte des anderen sind - eine Welt für sich, in die kaum einer eindringt oder ausscheidet.
 
Siehe hier: http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2011-11/innere-zirkel-wirtschaftselite/komplettansicht
 
"Der Kieler Forscher Lux kommt in seiner aktuellen Studie gemeinsam mit seinen Kollegen Mishael Milakovic und Simone Alfarano zu dem Schluss, dass der Kern des deutschen Manager-Netzwerks seit fast 20 Jahren stabil sei – und die mächtigsten Unternehmen im Land kontrolliert.  
...
In den Spitzenpositionen finden sich weiterhin reihenweise Manager mit mindestens vier Posten. Die Verflechtung ist unabhängig davon, wer auf den jeweiligen Posten sitzt: Unter den 20 bestvernetzten Managern haben neun zwischen 2008 und 2010 gewechselt, doch die Verpflechtungsstruktur ist beinahe identisch geblieben.
...
Die berüchtigte "Deutschland AG", jener Kern von Konzernen, der jahrzehntelang die deutsche Wirtschaft dominierte – zumindest in den Aufsichtsräten scheint sie weiter zu existieren."
 
Noch Fragen? ;-)
 
Am 16. Oktober 2013 13:00 schrieb Rudi <piratrudi AT gmx.de>:
Hi,

und jetzt die entscheidenden Fragen:

Am 16.10.2013 11:44, schrieb Arne Pfeilsticker:
> Die Hauptversammlung entscheidet über Satzungsänderungen und steckt
> damit den großen Rahmen ab, den der Vorstand beachten muss.

*Wer* erstellt die Anträge zur Satzungsänderung?

> Die Hauptversammlung bestellt und abberuft die Mitglieder des
> Aufsichtsrates, die den Vorstand bestellen, abberufen und überwachen.

*Wer* schlägt die Mitglieder des AR und Vorstand vor?

--
Gruß
Rudi

"Ziel des Wirtschaftens ist die Mehrung des Gemeinwohls, nicht des
Finanzkapitals." (Christian Felber)





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