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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Warum sollte man den Geldschöpfungsgewinn Geldschöpfungsgewinn nennen?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Warum sollte man den Geldschöpfungsgewinn Geldschöpfungsgewinn nennen?


Chronologisch Thread 
  • From: "High-End-Studio Prenk" <info AT high-end-studio.de>
  • To: <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Warum sollte man den Geldschöpfungsgewinn Geldschöpfungsgewinn nennen?
  • Date: Tue, 12 Jun 2012 20:21:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


 
----- Original Message -----
From: Stephan Schwarz
To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Sent: Tuesday, June 12, 2012 1:42 PM
Subject: Re: [AG-GOuFP] Warum sollte man den Geldschöpfungsgewinn Geldschöpfungsgewinn nennen?

Am 11.06.2012 19:33, schrieb Christoph Ulrich Mayer:
Axel,
 
nochmal: Wenn Du ein Auto kaufst, gibt es 2 Möglichkeiten:
a) Du hast das Geld vorher verdient und angespart, dann kannst Du es
einfach kaufen und Du zahlst keine Zinsen. Du verzichtest damit aber auf
Anlagezinsen, die Du gehabt hättest, wenn Du es nicht gekauft hättest.
 
nochmal:
Ist das so? Wenn ich das Geld nach und nach zur Bank bringe, dann bekomme ich 
auf das Geld ab dem ersten Tag Zinsen. Und je mehr Geld ich dort hinbringe
und anspare, desto mehr Geld bekomme ich. Geld übrigens, welches die Bank
anteilig als Risikopuffer nimmt für Kredite, die sie zwischenzeitlich vergibt.
Oder vergibt sie gar mein angespartes Geld als Kredit?   ;-)
 
b) Du hast das Geld nicht, weil Du nichts geleistet oder alles gleich
wieder verkonsumiert hast. Dann musst Du Kredit aufnehmen und Zinsen
dafür bezahlen.
 
nochmal:
Wenn Du nichts geleistet hast und nichts hast, dann bekommst Du auch keinen
Kredit, es sei denn Du lebst in Ammi-Land und willst ein Haus kaufen, was
dann immer mehr wert wird....  ;-)
okay, wenn Du einen Kredit bekommst, musst Du Zinsen zahlen.....
 
 
Nur eine Bank kann c):
Eine Bank braucht kein angespartes Kapital, sie kann einfach so kaufen
und den Anlagewert auf Aktiva buchen, muss auch keine Finanzierungskosten tragen.
 
soso:

Wenn eine Geschäftsbank einen Kredit gewährt, finanziert sie diesen in

einem ersten Schritt dadurch, dass sie – wie oben beschrieben – den

entsprechenden Betrag an Giralgeld selbst schafft. Auf den ersten Blick

scheint dies für die Geschäftsbank ein sehr lohnendes Geschäft zu sein:

Der Kreditnehmer muss für den Kredit über die gesamte Laufzeit Zinsen

zahlen, aber für die Sichteinlage, die die Geschäftsbank dem Kunden

auf dessen Girokonto gutschreibt, vergütet sie üblicherweise keinen

oder nur einen sehr geringen Zins. Auch kann

die Geschäftsbank den Ankauf eines Vermögenswerts

durch Gutschrift des Kaufbetrags

auf dem Konto des Verkäufers bezahlen. Sie

ist dann Eigentümerin des Vermögenswerts.

Das kann beispielsweise eine Immobilie sein,

die sie selbst nutzt oder die laufend Mietertrag abwirft. Bezahlt bzw.

finanziert hat sie diese Immobilie mit selbstgeschaffenem Giralgeld.

Allerdings ist dies nur der erste Schritt in einem längeren Prozess. Im

zweiten Schritt wird der Kunde die Sichteinlage, die er sich beispielsweise

über die Kreditaufnahme beschafft hat, nutzen, um sich etwas zu kaufen.

Häufig läuft das darauf hinaus, dass der Kunde sein Guthaben an den

Kunden einer anderen Bank überweist. Im Beispiel (siehe Grafik 2. Vorgang)

überweist Kunde 1 die 1.000 Euro auf ein Konto von Kunde 2 bei

der B-Bank. Für die Kredit gebende A-Bank bedeutet dies, dass die Sichteinlage

des Kunden, das selbstgeschaffene Giralgeld, abfließt – und dass

sie den Kredit nun aus anderer Quelle refinanzieren muss. Im einfachsten

idealtypischen Fall wird ihr dazu die B-Bank einen Kredit gewähren – viele

Geschäftsbanken haben untereinander entsprechende Vereinbarungen.

Die B-Bank gewährt dann beispielsweise einen täglich kündbaren Kredit,

für den sie der A-Bank einen Zins (z. B. 2 %) in Rechnung stellt. Die A-Bank

hat somit eine täglich fällige Verbindlichkeit gegenüber der B-Bank (siehe

Grafik). Die A-Bank muss nun den Zinsertrag aus dem Kundenkredit zum

Teil an die B-Bank abgeben – und damit einen Teil ihres Gewinns aus der

Giralgeldschöpfung. Die Umverteilung des Geldschöpfungsgewinns ist

damit aber noch nicht abgeschlossen, da der Kredit gebenden A-Bank

daran gelegen ist, ihre Risiken einzugrenzen.

Risiken und Kosten der Giralgeldschöpfung

Mit der Kreditvergabe an ihren Kunden ist die A-Bank mehrere Risiken

eingegangen. Eines ist, dass der Kunde den Kredit nicht mit Zins und

Tilgung bedient (Kreditausfallrisiko). Kommt es zu einem Kreditausfall,

bereitet dies dem Kreditgeber einen Verlust. Zweitens hat die Bank das

Risiko, dass der Zins für Tagesgeld, den sie für die Refinanzierung des

Kredits an die B-Bank zahlt, während der Laufzeit des Kredits (im Beispiel:

fünf Jahre) steigt (Zinsänderungsrisiko). Steigt dieser Zins tatsächlich,

schmälert dies den ihr verbleibenden Anteil aus dem Zinsertrag des

Kundenkredits. Drittens besteht das Risiko, dass die A-Bank einmal

keine andere Bank findet, die bereit ist, die benötigte Refinanzierung zu

gewähren (Liquiditätsrisiko). Dann kann es im Extremfall zu Zahlungsunfähigkeit

und Insolvenz kommen.

Die Bildung von Spar- und Termineinlagen

Um die beiden letztgenannten Risiken zu begrenzen, kann die Bank

Einlagenpolitik betreiben. Sie gewährt beispielsweise einen attraktiven

Zins, damit Sparer bei ihr Geld für eine längere Zeit fest anlegen. Im

Beispiel nimmt der Kunde der B-Bank das Angebot der A-Bank an: Er

überweist seine unverzinste Sichteinlage bei der B-Bank auf ein Sparguthaben

bei der A-Bank (siehe Grafik 3. Vorgang). Die A-Bank benötigt

nun keine täglich kündbare Refinanzierung

durch eine andere Bank mehr, im Grenzfall hat

sie vielmehr den ausgezahlten Kredit betragsund

fristengerecht durch die Spareinlage refinanziert.

Aus der von ihr geschaffenen Sichteinlage,

über die der Kunde täglich verfügen

konnte, ist eine längerfristige Einlage geworden,

über die der Kunde erst nach einer bestimmten Zeit wieder verfügen

kann. Für die A-Bank bedeutet dies zum einen, dass sie den von ihr

gewährten lang laufenden Kredit durch eine lang laufende Einlage refinanziert

hat. Zum anderen bedeutet es aber auch, dass sie den Zinsertrag

aus dem Kundenkredit zu einem Teil an den Sparer abgeben muss.

Im Euroraum gibt es Tausende Geschäftsbanken, die Kredite gewähren

und Spareinlagen anbieten. Die Vorgänge laufen deshalb in der Realität

viel verwickelter ab als im Beispiel geschildert. Gleichwohl verdeutlicht

das Beispiel einen wichtigen Sachverhalt: Um die Risiken aus der Kreditgewährung

einzugrenzen, muss das Bankensystem länger laufende

Einlagen einwerben. In diesem Zuge muss es einen Teil des Zinsertrags

aus den Krediten – und damit einen Teil des Gewinns aus der Giralgeldschöpfung

– an die Sparer abgeben. In diesem Sinne stimmt es, dass

Banken Einlagen benötigen, um Kredite vergeben zu können. Ähnliche

Überlegungen gelten, wenn eine Bank Vermögenswerte angekauft

und mit selbst geschaffenem Giralgeld bezahlt hat.

 
 
In allen 3 Fällen ist das Auto nach 15 Jahren kaputt und nichts wert. 
Alle drei müssen jährlich abschreiben.
Nur in Fall c) entfallen die Aufwände für Geldbeschaffung (arbeiten!) oder
Finanzierung (Zinsen).
 
siehe oben.
 
 
Das ist ein banaler betriebswirtschaftlicher Zusammenhang, der nun wirklich
nicht das Geringste mit Phantasie zu tun hat. Frag halt jemanden der solche
Dinge berechnet wenn Du meinen Ausführungen nicht folgen kannst. Aber bitte
keinen Banker.
 
nun, ich habe einen Bundes-Banker gefragt. Die sind noch schlimmer, oder?   ;-)
 
LG   Winnie
-----Ursprüngliche Nachricht-----
+11111 
  CU Mayer

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Sonnigen Tag, Stephan Schwarz



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