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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30


Chronologisch Thread 
  • From: "Kai F. Lahmann" <kfl AT 3dots.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30
  • Date: Tue, 27 Oct 2009 00:36:01 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Thomas Gaul schrieb:
Jens Müller schrieb:
On 10/26/09 23:29, Thomas Gaul wrote:
Urteil grob angesehen. Hast Du da einfach mal einen "bildlichen" Verweis
auf die Örtlichkeiten?
http://www.u-r.de/adfc/radweg/
Besten Dank für den Link. Habe mich schonmal bis zum Bescheid der
Regierung der Oberpfalz durchgekämpft. Auch wenn die Begründung des
Widerspruches gut ist, haben die nach formalen Kriterien recht. Die
Betonung liegt auf Formal! - Ich hatte schon immer Probleme, wenn
Mofa/Fahrrad und Fußgänger gemeinsam unterwegs sind, aber nur aus der
Erfahrung eines Plichtweges aus zerbrechendem Beton bei unter 1,50 m
Wegesbreite. (Ich kannte die Strecke im Tiefflug mit allen Wellen- und
Wechselbewegungen um ohne Schäden am Rad voranzukommen.) Auf die damals
schon vorhandene Bundesstraße hätte ich mich nicht getraut, da mußten
dann aber die Mofa-Fahrer hinwechseln. Da die weniger geworden waren
gab es auf dem Abschnitt zum Glück keine nennenswerten Unfälle.

"Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. [...] Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen." - was genau ist an diesem Abschnitt unverständlich?

Und was ist hieran unverständlich: "[...] dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."

Die Fotos sagen mehr als eindeutig, dass hier ein Radweg kein Sicherheitsgewinn ist. Und dort wo er sich in den 30-Zonen befindet (Anfang und Ende) ist er sowieso _grundsätzlich_ illegal.

--
Kai F. Lahmann




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