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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30


Chronologisch Thread 
  • From: "Kai F. Lahmann" <kfl AT 3dots.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 1, Eintrag 30
  • Date: Mon, 26 Oct 2009 21:47:09 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Bernd Schreiner schrieb: Sinnvoll geführte Radwege, die zb im Kreuzungsbereich ausser Orts nicht direkt an der Kreuzung die einmündende Strasse queren sind durchaus sicherer als die "übliche" Variante parallel zur Strasse..

Außerorts sehe ich die Sache auch positiver (wegen des großen Geschwindigkeitsunterschieds), aber bleiben wir bitte erst einmal bei der Situation innerorts.
Die Benutzungspflicht scheitert in der Praxis oft daran, dass es zB kombinierte Radwege sind.. und eine Mindestbreite so zB nicht gegeben ist oder in Kombination mit landwirtschaftlichen Wegen eine Benutzung nicht nur mit Rennrädern unmöglich ist (die scheitert zB auch bei Wegen mit H- Pflaster).

Was alles für Gemeinden kein Grund ist, keine Benutzungspflicht anzuordnen. Das Netz ist voll von Klagen gegen Pflicht-Radwege in 30-Zonen und/oder mit 50cm Breite. Die diesbezügliche Gesetzesänderung von 1997 (übrigens unter einer schwarz/gelben-Koalition beschlossen!) wurde leider von den wenigsten Gemeinden bis heute (also nach inzwischen 12 Jahren) *überhaupt* umgesetzt. Als Erfolg kann man es verbuchen, wenn sich Pflicht-Radwege auf solche beschränken, deren Nutzung entweder den Verkehr entlastet _oder_ die tatsächlich befahrbar sind. Tatsächlich ist das Gesetz hier sehr eindeutig: AUSSCHLIESSLICH Sicherheitsgründe können eine Benutzungspflicht rechtfertigen; es gibt klare Urteile, dass der Verkehrsfluss des Autoverkehrs nicht einmal ein Nebenaspekt sein darf.

Sehr gerne werden auch Parkplätze entfernt, damit man einen Radweg bauen kann und anschließend wundern sich alle, wieso die Autofahrer jetzt auf dem Radweg parken.
Die direkte Kombination mit Gehwegen ist total schwierig, denn der Geschwindigkeitsunterschied und die Reaktionen mancher Fussgänger auf die Fahrradklingel ist wirklich gefährlich.

Richtig. Trotzdem werden derartige Radwege nicht selten als Pflicht angeordnet. Selbst wenn dies mit einer eigentlich als "verkehrsberuhigt" eingestuften Straße, einer faktischen Höchstgeschwindigkeit von 30 (wegen Enge) und einer Gehweg-Breite, die nicht einmal als _reiner_ Gehweg hinreichend ist, zusammenfällt.

So wäre ein gut gebauter Radweg auch sinnvoll mit einer Pflicht zu vereinbaren, was allerdings meist in der Praxis scheitert (zumindest kenn ich kaum wirklich gute Wege hier in meinem Umkreis)

Jetzt müsstest du mir noch erklären, warum ein Radweg, der so toll ist, dass ihn jeder freiwillig benutzt, dann noch eine Pflicht braucht.
Nach meiner Erfahrung passiert schon heute eher das Gegenteil: Radfahrer fahren oft nur dann auf der Fahrbahn, wenn dies nicht anders möglich ist; ungeachtet der Frage wo sie fahren dürfen. Einer der Gründe hierfür ist der Glaube vieler Autofahrer, dass ein Radfahrer auf der Fahrbahn nichts zu suchen habe und die damit verbundenen Abdrängmanöver. Auch hier wäre eine ausnahmslose Abschaffung der Benutzungspflicht eine Hilfe, da jede Diskussion, ob ein Radfahrer in dem konkreten Fall aus der Straße fahren darf, entfällt.
-- 
Kai F. Lahmann



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