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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs
  • Date: Sun, 17 Sep 2017 01:23:42 +0200

meine 2 ct dazu:
ich weiß nicht , ob diese Satzungsänderung wirklich notwendig ist (mEN nicht):
die derzeitige Regelung (Verteilung auf handlungsfähige SGs) durch das BSG funktioniert; das Argument 'gesetzlicher Richter' zieht mE nicht, da die Satzung diese Verteilung so vorsieht und somit dann alle Richter einer handlungsfähigen SG gesetzliche Richter sind.
Was fehlt: (muss nicht unbedingt durch ein SÄA geregelt werden) eine schnelle Meldung über Handlungsunfähigkeit seitens eines SGs oder des zuständigen LaVos sollte genügen. Dann kann alles ohne eine Verzögerung(sbeschwerde) laufen. Ist das sonstwie einfach regelbar?
bests
Georg

Am 16.09.2017 um 20:23 schrieb Mario Longobardi:
So jetzt kommen wir voran.

Ich weiß nicht in welcher Partei Du bist aber bei meiner machen sich alle die Mühe.

Wenn sich aber niemand findet wird auch so eine Passage in der Satzung nichts daran ändern.
Mal abgesehen das sie überflüssig ist der "Sachverhalt" ist sowie ihr sagt eh gegeben.

Was ich aber Vorhersage ist, dass das eine weiteren Anlass, dann mit Zitat aus der Satzung bietet, auf Vorstände einzuschlagen.

In Hessen haben wir im November LPT.
Beim Letzten waren 40 Personen anwesend.
Diesmal wir werden sehen.
Und was wir für eine Vorstand bekommen auch.

Ach übrigens ein ehemals großer Kreisverband in Nordhessen hat zum KPT im Oktober eingeladen.
Auf der Tagesordnung findet man einen Punkt Auflösung.

Das soll es von meiner Seite dazu gewesen sein.

Grüße Mario






Am 16.09.2017 19:52 schrieb Stefan Thöni <stefan.thoeni@piratenpartei.de>:

Hallo Mario

> "Die dauerhafte Handlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum und
> die wiederholte Nichtbesetzung stellen einen beharrlichen Verstoß gegen
> die Satzung dar.“
>
> Die trägt nichts zu einer Verbesserung der Lage der Partei bei. Im
> Gegenteil.

Das ist der Kompromiss mit denjenigen LVs, welche sich die Mühe machen
ein LSG aufzusellen und jetzt Angst haben, noch mehr Arbeit zu bekommen,
die eigentlich andere erledigen sollten. Zudem verdeutlicht der Satz eh
nur, was so oder so schon im Parteiengesetz steht.

Gruss
Stefan

--
Stefan Thöni
Ersatzrichter am Bundesschiedsgericht
Piratenpartei Deutschland


--
Koordinations-Mailingliste der Schiedsgerichte der Piratenpartei
An- & Abmeldung unter: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/schiedsgericht-koordination
-- 

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny



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