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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderunghandlungsunfähiger LSGs
  • Date: Fri, 8 Sep 2017 20:25:16 +0200

Ev. doch überlegen:

Schiedsgericht der Länder
jeder LSG entsendet 1 Richter (geht ja auch bei einem handlungsunfähigem
Gericht, so lange überhaupt 1 da); wenn kein LSG gewählt: der Kandidat,
der die meisten Stimmen hat (+>50%)
ergibt 16 Richter, immer handlungsfähig (interne Struktur per GO, 3-4
Kammern)
erhält Mandat 'automatisch', sobald ein LSG handlungsunfähig

sollte funktionieren

Grüße
Georg


Am 08.09.2017 um 15:42 schrieb Stefan Thöni:
> Hallo Holger
>
>> Probleme sehe ich, wenn das nunmehr originär zuständige Schiedsgericht
>> auch handlungsunfähig oder gar nicht besetzt wird (mangels Kandidaten
>> bei Neuwahl).
> Stimmt, daher müsste auch die Kompetenz vorhanden sein, die
> Stellvertretung umzuverteilen, wobei immer klar sein müsste, zu welchem
> Zeitpunkt welches LSG zuständig ist.
>
>> Zudem müßte ein Verfahren bei Neuwahl des bisher handlungsunfähigen /
>> nicht besetzten Schiedsgerichtes eingeführt werden (als neuer Richter
>> denkt man sicherlich nicht als erstes daran, dem BSG mitzuteilen, daß
>> das LSG wieder handlungsfähig ist).
> Das Problem sehe ich tatsächlich nicht, da ich beispielsweise sämtliche
> Wikiseiten der LSG abonniert habe und sofort sehe, wenn dort neue
> Richter eingetragen werden.
>
>> Auch würde dieses Verfahren dazu einladen, überhaupt kein Schiedsgericht
>> mehr zu wählen (macht doch eh das andere).
>> Hier müßte also eine Sanktionsmöglichkeit gegen die Landesverbände
>> geschaffen werden.
> Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein LPT deswegen willige
> Richterkandidaten nicht wählen würde.
>
>> /(Eine Sanktionsmöglichkeit bräuchten wir auch gegen Richter, die sich
>> wählen lassen, anschließend jedoch nicht mitarbeiten.
>> /
>> /Das Verfahren nach § 4 Abs. 1 SGO ist umständlich und zeitaufwendig.)/
> Einverstanden, aber das ist m.M.n. ein anderes Problem, das unabhängig
> davon gelöst werden kann.
>
> Grüße
> Stefan
>




--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny



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