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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Auslegung § 4 Abs 1 S 3 BS

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Auslegung § 4 Abs 1 S 3 BS


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Auslegung § 4 Abs 1 S 3 BS
  • Date: Wed, 27 Apr 2016 13:37:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hi Bim,

ich würde das aus §11 (2) folgern: Gäste besitzen kein Stimmrecht,
können aber auf Beschluss der Versammlung Rederecht erhalten.
Hier sind mE Rechte von Nichtpiraten in einer Versammlung abschließend
geregelt, ein passives Wahlrecht ist nicht enthalten.
Bin neugierig, wie ihr alle das sieht.

Georg


Am 27.04.2016 um 12:38 schrieb Christian Reidel:
> Hallo Gregory,
>
> woraus folgerst Du, dass ein Nichtpirat nicht Vorstandsmitglied einer
> Gliederung werden kann? Ich meine damit nicht nur die von mir
> aufgeworfene Frage, sondern den Grundfall, dass ein Nichtpirat in einer
> Mitgliederversammlung für ein Vorstandsamt kandidiert und gewählt wird.
>
> VG
> Bim
>
> Am 26.04.2016 um 19:34 schrieb Gregory Engels:
>> Durch den (jederzeit und sofort möglichen) Austritt erlöschen Rechte und
>> (Beitrags)Pflichten.
>>
>> Da es für einen Nicht-Parteimitglied kein (passives Wahl-)Rechte in der
>> Partei gibt, ist der Vorstandsamt mit dem Austritt auch erloschen. Beide
>> Seiten (Partei und Ex-Mtglied) sind natürlich trotzdem zu einer
>> ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet (Spendenbelege müssen ausgestellt
>> werden, Unterlagen herausgegeben werden, etc).
>>
>> Ich würde (und in meinem KV wurde es in der Vergangenheit schon so
>> ausgelegt), dass §4 Abs1 Satz 3 so auslegen, dass Nichtmitglieder auf gar
>> keinen Fall Vorstandsfunktionen ausüben können, was im Vereinen ja auch
>> der Regelfall ist - wenn in der Satzung nicht explizit das Gegenteil
>> geregelt ist.
>>
>>
>> Gregory Engels
>>
>> mobile: +49 172 853 44 91
>> skype:gregory.engels
>> jabber:dichter@jabber.piratenpartei.de
>> my free time: http://doodle.com/dichter
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>> On 26.04.2016, at 13:42, Christian Reidel
>>> <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de> wrote:
>>>
>>> Ahoi beisammen,
>>>
>>> ich bitte Euch um Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
>>>
>>> Im KV xy ist ein Vorstandsmitglied aus der Partei ausgetreten. Eine
>>> Rücktrittserklärung bzgl. Vorstandsamt erfolgte nicht.
>>>
>>> Weder KV noch LV Satzung treffen Regelungen, ob man als
>>> Vorstandsmitglied einer Gliederung Pirat sein muss.
>>>
>>> Aus der BS ergibt sich nur das Erfordernis der Gliederungszugehörigkeit
>>> beim passiven Wahltecht eines Piraten, § 4 Abs 1 S 3 BS.
>>>
>>> Frage: Habe ich etwas übersehen, gibt es BSG Rechtsprechung zu dieser
>>> Konstellation, ist § 4 Abs 1 S 3 so auszulegen, dass ein Nichtpirat
>>> "erst recht" nicht Vorstandsmitglied sein kann oder haben wir eine
>>> Regelungslücke?
>>>
>>> Für Eure Einschätzung sage ich schon mal im Voraus Danke :-)
>>>
>>> VG
>>> Bim
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> --
>>> Christian Reidel - Richter - Landesschiedsgericht Bayern, Piratenpartei
>>> Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel
>>> --
>>> Schiedsgericht-Koordination mailing list
>>> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
>>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
>>
>>
>


--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny




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