hamm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
- To: "Robert Stein (Bobby79)" <SteinRob AT gmx.de>
- Cc: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>, "hamm AT lists.piratenpartei.de" <hamm AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval
- Date: Mon, 20 Feb 2012 19:36:29 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
- List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
Hallo!
Finde ich auch gut. Hätte mein OK!
Gruß
Kai
Am 20. Februar 2012 18:55 schrieb Robert Stein (Bobby79) <SteinRob AT gmx.de>:
Ahoi,
ich finde das so in Ordnung, sollte rausgehen IMO.
MfG
Robert Stein
Am 20.02.2012 um 18:41 schrieb Martin <geomar AT gmx-topmail.de>:
> So, neuer Entwurf mit Einflechtung von Kais Punkten:
>
> ==========================================================
>
> Differenzierte Sicht der Piraten zum Glasverbot
>
> Ein Glasverbot zu Rosenmontag sehen die Hammer Piraten für grundsätzlich wünschenswert an, um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch weg geworfene Glasflaschen entgegen zu wirken und die Beschädigung von Rettungsfahrzeugen zu vermeiden.
>
> Das ganzjährige Glasverbot halten die Hammer Piraten jedoch eindeutig für rechtswidrig.
> Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als
> rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung
> handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1].
> Das ganzjährige Hammer Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval in keinem Fall vergleichbar. Eine besondere
> gesetzliche Grundlage ist im Gegensatz zum Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz nicht
> vorhanden.
> Außerdem ist das ganzjährige Glasverbot in der Hammer Innenstadt unverhältnismäßig.
> Das Verbot ist für die Befreiung der Straße von Scherben, die Vermeidung von Lärm und die Prävention des Alkoholkonsums Minderjähriger in Anbetracht des Grundrechtseingriffs unzumutbar. Denn es führt auf Grund von vielerlei Umgehungsmöglichkeiten nicht zur Lösung des Problems.
> Es verbietet den Bürgern aber jegliche "Glasgetränkebehälter" bei sich zu führen, was einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt.
>
> Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und muss aufgehoben werden.
>
> [1]
> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
> ==========================================================
>
>
> On Mon, 20 Feb 2012 16:44:58 +0100
> "K. J." <jopiku AT googlemail.com> wrote:
>
>> Hallo!
>>
>> Ich finde, dass wir die PM um einen Passus erweitern. Das wir das
>> ganzjährige Glasverbot in seiner Entstehung als rechtlich bedenklich
>> betrachten, da sind wir uns ja einig. Allerdings sollten wir noch klären,
>> ob wir ein zeitlich und begrenztes Glasverbot zu Karneval nicht doch
>> unterstützen.
>>
>> Aus eigener Erfahrung weiß ich noch von Zeiten, als es kein Glasverbot gab.
>> Da hat sich der Müll mit haufenweise kaputten Glasflaschen in der
>> Südtstraße gestapelt. Die Schuhsohlen sahen nach einem Rosenmontag immer
>> derbst zerschnitten aus. Eine Bekannte von mir hat sich durch ihre Chucks
>> sogar mal ne Glasscheibe durch die Schuhsohle getreten. Ich möchte nicht
>> wissen, wieviele sich dort im alkoholisierten Zustand schon auf die Nase
>> gelegt haben und die Hände aufgeschnitten haben. Und Krankenwagen wären bei
>> diesen Glasscherbenhaufen auch nicht weit gekommen. Deswegen halte ich ein
>> zeitlich und räumlich begrenztes Glasverbot zu Rosenmontag in Hamm für
>> angebracht.
>>
>> Ich habe die PM entsprechend erweitert.
>>
>> Damit wir aber wisssen, ob die Mehrheit der Piraten in Hamm diese Ansicht
>> teilt, sollten sich mindestens 5 Hammer Piraten dazu äußern, bevor wir eine
>> der beiden PMs verschicken. Sollten wir für keine der beiden PMs 5
>> Befürworter haben, müssten wir uns auf dem nächsten Stammtisch dazu noch
>> mal abstimmen.
>>
>> BTW - der Text darf auch gerne noch verfeinert werden! ;)
>>
>> =====================
>>
>> Hammer Piraten gegen Glasverbot
>>
>> Die Hammer Piraten halten das ganzjährige Glasverbot in Hamm für
>> rechtswidrig.
>> Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als
>> rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung
>> handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1]. Das ganzjährige Hammer
>> Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval nicht vergleichbar. Eine besondere
>> gesetzliche Grundlage, wie vom OVG für andere Fälle als den Kölner Karneval
>> gefordert, ist im Gegensatz zum Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz nicht
>> vorhanden. Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und
>> muss aufgehoben werden.
>>
>>
>>
>> Ein Glasverbot zu Rosenmontag rund um die Südtraße in Hamm erachten die
>> Piraten aber für sinnvoll um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch
>> unachtsam weggeworfene Glasflaschen entgegenzuwirken. Auch müssen die
>> Straßen für Rettungsfahrzeuge ohne die Gefahr von Reifenpannen befahrbar
>> sein. Ein solches Verbot ist aber zeitlich und räumlich zu begrenzen und an
>> entsprechende Großveranstaltungen zu koppeln. Allerdings bedarf es dazu
>> einer gesetzlichen Regelung um diesem Eingriff in die Selbstbestimmung der
>> Hammer Bürger zu minimieren.
>>
>>
>>
>> Quellen:
>>
>> [1]
>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
>> ================================
>>
>> Gruß
>>
>> Kai
>
> Grüße
>
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