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hamm - Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval


Chronologisch Thread 
  • From: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>
  • To: "hamm AT lists.piratenpartei.de" <hamm AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval
  • Date: Tue, 21 Feb 2012 16:11:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: gmx

1.
Die letzte Version ist rechtlich nicht ganz korrekt aber sprachlich meiner
Ansicht nach schöner als die ganz einwandfreie Version, die ich jetzt hier
anhängen werde. Auch taktisch fand ich es nicht schlecht, wenn wir rechtlich
ein wenig unterschätzt werden.

Es geht um den Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit.
Zur Verständlichkeit: Bei einfacher Rechtswidrigkeit muss der Akt oder das
Verbot angegriffen werden, damit es dann vom Gericht aufgehoben wird. Bis
dahin ist es rechtlich existent.
Bei Nichtigkeit ist das nicht nötig. Das Verbot war von Anfang an unwirksam,
also rechtlich nicht existent.
Nichtigkeit geht also einen Schritt weiter als Rechtswidrigkeit.

Nach unserer jetzigen Kenntnislage, die auf der gegenüber Stefan geäußerten
Stellungnahme beruht [angehängt], gründet das Verbot auf einer
ordnungsbehörlichen Verordnung. Ist diese rechtswidrig, so ist sie auch
gleich nichtig. Das ist bei ordnungsbehördlichen Verordnungen so [Alpmann
Schmidt, NRW Polizei- und Ordnungsrecht, 2006, S.227, Fußnote 919].

Ich finde für den Bürger die Gegensätze rechtmäßig und rechtswidrig leichter
verständlich als rechtmäßig und nichtig. Auch wird dann der Vergleich mit dem
Kölner Karneval nicht so klar. Auf dem Kölner Karneval gab es keine
ordnungsbehördliche Verordnung, weshalb das Glasverbot dort noch gerade
RECHTMÄẞIG war. Nichtigkeit kam gar nicht in Betracht.
Außerdem fand ich den Schluss mit der Forderung der Aufhebung des Glasverbots
schöner als die Postulation der Nichtigkeit also Unwirksamkeit des
Glasverbots. Wenn das Verbot nichtig ist, muss es rechtlich genau genommen
gar nicht mehr aufgehoben werden.

Nun ja, ich hab jetzt noch mal mit Jopiku gesprochen. Und er hat womöglich
nicht ganz unrecht damit, dass es nach dieser Pressemitteilung heiß her gehen
könnte. Dann wäre es allerdings leicht unschön, wenn wir uns korrigieren
müssten. Auch wenn die Nichtigkeit sogar noch "schlimmer" ist als die
einfache Rechtswidrigkeit.
Ich stimme daher in Anbetracht der möglichen Folgen Jopiku zu, dass wir
darüber vielleicht noch mal ausführlich auf dem nächsten Stammtisch reden
sollten.



2.
Ich habe allerdings noch einen Veränderungsvorschlag zu beiden Alternativen.
Ich fände es schön, wenn die Internetadresse www.nrwe.de irgendwo so
auftauchen würde. Gibt man die hier angegebene Internetadresse ein, so kommt
man zwar zu dem Beschluss des OVG-Münster. Selbst suchen kann man aber weder
mit http://www.justiz.nrw.de/nrwe noch mit http://www.justiz.nrw.de/ .
Vielleicht in der Fußnote noch anführen?


Meiner Ansicht nach rechtlich einwandfreie PM:

==========================================================

Differenzierte Sicht der Piraten zum Glasverbot

Ein Glasverbot zu Rosenmontag sehen die Hammer Piraten für grundsätzlich
wünschenswert an, um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch weg
geworfene Glasflaschen entgegen zu wirken und die Beschädigung von
Rettungsfahrzeugen zu vermeiden.

Das ganzjährige Glasverbot halten die Hammer Piraten jedoch für nichtig.
Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als
rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung
handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1].
Das ganzjährige Hammer Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval in keinem Fall
vergleichbar. Eine besondere
gesetzliche Grundlage ist im Gegensatz zum Hamburger
Glasflaschenverbotsgesetz nicht
vorhanden.
Außerdem ist das ganzjährige Glasverbot in der Hammer Innenstadt
unverhältnismäßig.
Das Verbot ist für die Befreiung der Straße von Scherben, die Vermeidung von
Lärm und die Prävention des Alkoholkonsums Minderjähriger in Anbetracht des
Grundrechtseingriffs unzumutbar. Denn es führt auf Grund von vielerlei
Umgehungsmöglichkeiten nicht zur Lösung des Problems.
Es verbietet den Bürgern aber jegliche "Glasgetränkebehälter" bei sich zu
führen, was einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt.

Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher nichtig.

[1]
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
http://www.nrwe.de
==========================================================





On Tue, 21 Feb 2012 15:49:13 +0100
"K. J." <jopiku AT googlemail.com> wrote:

> Hallo zusammen!
>
> Martin und ich haben eben nochmal wg. der PM telefoniert und sind dabei zum
> Schluss gekommen, dass wir doch nochmal zusammen auf dem Stammtisch darüber
> reden sollten. Nicht ob die PM jetzt so raus kann, sondern vielmehr die
> Tatsache, dass wir ja damit der Stadt offen eine Rechtswidrigkeit
> vorwerfen. Das sollten wir nochmal zusammen besprochen haben um uns der
> Tragweite bewusst zu werden. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt das so
> nicht stehen lassen wird ...
>
> Martin überarbeitet gleich nochmal ne Kleinigkeit und schickt die Version
> dann rum. Über die Version sollten wir dann am 07.03. (nächster Stammtisch)
> nochmal drüber reden. Auch das wird dann noch nahe genug an Karneval sein
> um es in der PM zu thematisieren.
>
> Gruß
>
> Kai



Grüße

---
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Clay
http://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Hamm
Piratenpartei NRW
Klarmachen zum Ändern!




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