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hamm - Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval


Chronologisch Thread 
  • From: "Robert Stein (Bobby79)" <SteinRob AT gmx.de>
  • To: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>
  • Cc: "hamm AT lists.piratenpartei.de" <hamm AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval
  • Date: Mon, 20 Feb 2012 18:55:14 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

ich finde das so in Ordnung, sollte rausgehen IMO.

MfG

Robert Stein

Am 20.02.2012 um 18:41 schrieb Martin <geomar AT gmx-topmail.de>:

> So, neuer Entwurf mit Einflechtung von Kais Punkten:
>
> ==========================================================
>
> Differenzierte Sicht der Piraten zum Glasverbot
>
> Ein Glasverbot zu Rosenmontag sehen die Hammer Piraten für grundsätzlich
> wünschenswert an, um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch weg
> geworfene Glasflaschen entgegen zu wirken und die Beschädigung von
> Rettungsfahrzeugen zu vermeiden.
>
> Das ganzjährige Glasverbot halten die Hammer Piraten jedoch eindeutig für
> rechtswidrig.
> Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als
> rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung
> handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1].
> Das ganzjährige Hammer Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval in keinem
> Fall vergleichbar. Eine besondere
> gesetzliche Grundlage ist im Gegensatz zum Hamburger
> Glasflaschenverbotsgesetz nicht
> vorhanden.
> Außerdem ist das ganzjährige Glasverbot in der Hammer Innenstadt
> unverhältnismäßig.
> Das Verbot ist für die Befreiung der Straße von Scherben, die Vermeidung
> von Lärm und die Prävention des Alkoholkonsums Minderjähriger in Anbetracht
> des Grundrechtseingriffs unzumutbar. Denn es führt auf Grund von vielerlei
> Umgehungsmöglichkeiten nicht zur Lösung des Problems.
> Es verbietet den Bürgern aber jegliche "Glasgetränkebehälter" bei sich zu
> führen, was einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt.
>
> Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und muss
> aufgehoben werden.
>
> [1]
> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
> ==========================================================
>
>
> On Mon, 20 Feb 2012 16:44:58 +0100
> "K. J." <jopiku AT googlemail.com> wrote:
>
>> Hallo!
>>
>> Ich finde, dass wir die PM um einen Passus erweitern. Das wir das
>> ganzjährige Glasverbot in seiner Entstehung als rechtlich bedenklich
>> betrachten, da sind wir uns ja einig. Allerdings sollten wir noch klären,
>> ob wir ein zeitlich und begrenztes Glasverbot zu Karneval nicht doch
>> unterstützen.
>>
>> Aus eigener Erfahrung weiß ich noch von Zeiten, als es kein Glasverbot gab.
>> Da hat sich der Müll mit haufenweise kaputten Glasflaschen in der
>> Südtstraße gestapelt. Die Schuhsohlen sahen nach einem Rosenmontag immer
>> derbst zerschnitten aus. Eine Bekannte von mir hat sich durch ihre Chucks
>> sogar mal ne Glasscheibe durch die Schuhsohle getreten. Ich möchte nicht
>> wissen, wieviele sich dort im alkoholisierten Zustand schon auf die Nase
>> gelegt haben und die Hände aufgeschnitten haben. Und Krankenwagen wären bei
>> diesen Glasscherbenhaufen auch nicht weit gekommen. Deswegen halte ich ein
>> zeitlich und räumlich begrenztes Glasverbot zu Rosenmontag in Hamm für
>> angebracht.
>>
>> Ich habe die PM entsprechend erweitert.
>>
>> Damit wir aber wisssen, ob die Mehrheit der Piraten in Hamm diese Ansicht
>> teilt, sollten sich mindestens 5 Hammer Piraten dazu äußern, bevor wir eine
>> der beiden PMs verschicken. Sollten wir für keine der beiden PMs 5
>> Befürworter haben, müssten wir uns auf dem nächsten Stammtisch dazu noch
>> mal abstimmen.
>>
>> BTW - der Text darf auch gerne noch verfeinert werden! ;)
>>
>> =====================
>>
>> Hammer Piraten gegen Glasverbot
>>
>> Die Hammer Piraten halten das ganzjährige Glasverbot in Hamm für
>> rechtswidrig.
>> Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als
>> rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung
>> handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1]. Das ganzjährige Hammer
>> Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval nicht vergleichbar. Eine besondere
>> gesetzliche Grundlage, wie vom OVG für andere Fälle als den Kölner Karneval
>> gefordert, ist im Gegensatz zum Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz nicht
>> vorhanden. Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und
>> muss aufgehoben werden.
>>
>>
>>
>> Ein Glasverbot zu Rosenmontag rund um die Südtraße in Hamm erachten die
>> Piraten aber für sinnvoll um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch
>> unachtsam weggeworfene Glasflaschen entgegenzuwirken. Auch müssen die
>> Straßen für Rettungsfahrzeuge ohne die Gefahr von Reifenpannen befahrbar
>> sein. Ein solches Verbot ist aber zeitlich und räumlich zu begrenzen und an
>> entsprechende Großveranstaltungen zu koppeln. Allerdings bedarf es dazu
>> einer gesetzlichen Regelung um diesem Eingriff in die Selbstbestimmung der
>> Hammer Bürger zu minimieren.
>>
>>
>>
>> Quellen:
>>
>> [1]
>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
>> ================================
>>
>> Gruß
>>
>> Kai
>
> Grüße
>
> ---
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