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hamm - Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval


Chronologisch Thread 
  • From: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
  • To: Robert Stein <SteinRob AT gmx.de>
  • Cc: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>, "hamm AT lists.piratenpartei.de" <hamm AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Hamm] Glasverbot zu Karneval
  • Date: Mon, 20 Feb 2012 16:44:58 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

Ich finde, dass wir die PM um einen Passus erweitern. Das wir das ganzjährige Glasverbot in seiner Entstehung als rechtlich bedenklich betrachten, da sind wir uns ja einig. Allerdings sollten wir noch klären, ob wir ein zeitlich und begrenztes Glasverbot zu Karneval nicht doch unterstützen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich noch von Zeiten, als es kein Glasverbot gab. Da hat sich der Müll mit haufenweise kaputten Glasflaschen in der Südtstraße gestapelt. Die Schuhsohlen sahen nach einem Rosenmontag immer derbst zerschnitten aus. Eine Bekannte von mir hat sich durch ihre Chucks sogar mal ne Glasscheibe durch die Schuhsohle getreten. Ich möchte nicht wissen, wieviele sich dort im alkoholisierten Zustand schon auf die Nase gelegt haben und die Hände aufgeschnitten haben. Und Krankenwagen wären bei diesen Glasscherbenhaufen auch nicht weit gekommen. Deswegen halte ich ein zeitlich und räumlich begrenztes Glasverbot zu Rosenmontag in Hamm für angebracht.

Ich habe die PM entsprechend erweitert.

Damit wir aber wisssen, ob die Mehrheit der Piraten in Hamm diese Ansicht teilt, sollten sich mindestens 5 Hammer Piraten dazu äußern, bevor wir eine der beiden PMs verschicken. Sollten wir für keine der beiden PMs 5 Befürworter haben, müssten wir uns auf dem nächsten Stammtisch dazu noch mal abstimmen.

BTW - der Text darf auch gerne noch verfeinert werden! ;)

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Hammer Piraten gegen Glasverbot

Die Hammer Piraten halten das ganzjährige Glasverbot in Hamm für rechtswidrig.
Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11) [1]. Das ganzjährige Hammer Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval nicht vergleichbar. Eine besondere gesetzliche Grundlage, wie vom OVG für andere Fälle als den Kölner Karneval gefordert, ist im Gegensatz zum Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz nicht vorhanden. Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und muss aufgehoben werden.

 

Ein Glasverbot zu Rosenmontag rund um die Südtraße in Hamm erachten die Piraten aber für sinnvoll um der hohen Zahl an Schnittverletzungen durch unachtsam weggeworfene Glasflaschen entgegenzuwirken. Auch müssen die Straßen für Rettungsfahrzeuge ohne die Gefahr von Reifenpannen befahrbar sein. Ein solches Verbot ist aber zeitlich und räumlich zu begrenzen und an entsprechende Großveranstaltungen zu  koppeln. Allerdings bedarf es dazu einer gesetzlichen Regelung um diesem Eingriff in die Selbstbestimmung der Hammer Bürger zu minimieren.

 

Quellen:

[1] http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html

================================

Gruß

Kai

Am 20. Februar 2012 16:10 schrieb K. J. <jopiku AT googlemail.com>:
Hallo!

Ich hätte einen Änderungsvorschlag. Kommt in 10 Minuten.

Gruß

Kai

Am 20. Februar 2012 15:41 schrieb Robert Stein <SteinRob AT gmx.de>:

Ahoi,

find ich ganz gut. Bis 16 Uhr etwa sollte das raus sein, damit die Redaktionen das noch verarbeiten können, insbesondere für die Printausgaben. Schafft ihr das?

Evtl. hätte ein o-Ton von Dir die Sache noch etwas persönlicher gemacht.

MfG

Robert Stein

@Pirat_Robert for Twitter

Am 20.02.2012 um 15:27 schrieb Martin <geomar AT gmx-topmail.de>:

> Entwurf zu PM bzgl. Glasverbot:
>
> _________________________________________________________
>
> Hammer Piraten gegen Glasverbot
>
> Die Hammer Piraten halten das ganzjährige Glasverbot in Hamm für rechtswidrig.
> Das OVG Münster hat das Glasverbot zum Kölner Karneval gerade noch als rechtmäßig eingestuft, da es sich dort um eine Ausnahmeveranstaltung handelt (OVG Münster, 5 B 1475/10, Rn.5, 11; nachzulesen auf www.nrwe.de). Das ganzjährige Hammer Glasverbot ist mit dem Kölner Karneval nicht vergleichbar. Eine besondere gesetzliche Grundlage, wie vom OVG für andere Fälle als den Kölner Karneval gefordert, ist im Gegensatz zum Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz nicht vorhanden.
>
> Das ganzjährige Glasverbot in Hamm ist daher rechtswidrig und muss aufgehoben werden.
>
> __________________________________________________________
>
>
> Grüße
>
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