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bergisches-land - Re: [Bergisches Land] Piratiges Grundeinkommen 0.1

bergisches-land@lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Bergisches Land] Piratiges Grundeinkommen 0.1


Chronologisch Thread 
  • From: "Arnim v. Herff" <arnimvherff@wuplug.org>
  • To: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Bergisches Land] Piratiges Grundeinkommen 0.1
  • Date: Wed, 16 Nov 2011 16:34:53 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/bergisches-land>
  • List-id: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: WupLUG

Ahoi Andreas.

Am Mittwoch, 16. November 2011 15:57:04 schrieb Andreas Hartkopf:
> mir erschliesst sich nicht der Sinn eines bedingungslosen Grundeinkommens
> in Höhe von 400 Euro.

Mir auch nicht. Ich wollte auch nicht zur Höhe vom Bürgergeld Stellung
beziehen. Sehe grad, daß der Zusammenhang durch unsorgfältiges, zu
vollständiges zitieren des voran gegangenen postings in meine mail mit rein
rutschte. (Wieder ein Beleg dafür, daß es Schwachsinn ist alle
vorangegangenen mails unbearbeitet in die neu zu erstellende mit zu
übernehmen. Aber in der heutigen Zeit der Klick-Kiddies und
speicherfressenden default-settings... :-()

> De facto ist das eine Erhöhung des Hartz 4 Satzes um
> 36 Euro,

Das kommt auf die weitere Ausgestaltung an, denn...

> der dann auch an nichtbedürftige Bürger ausgezahlt wird. Wem soll
> das helfen? Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Bedürftige
> Bürger benötigen immer noch weitergehende Hilfe mit der damit verbundenen
> Bürokratie, da wird nichts abgebaut, sondern nur umstrukturiert.

...schon heute bedeutet Hartz4 ja mehr als die 364€ Grundsicherung:
Regelleistung+Miete+Heizung. Darum war ja auch der BGE-Vorschlag vom (damals
noch) thüringischen Ministerpräsidenten Althaus so verlogen, der glatte 800€
ohne jegliche Zugeständnisse in die Debatte warf, denn je nach örtlichem
Wohnungsmarkt und persönlicher Situation, liegen schon heute die Leistungen
nach SGB II darüber - wenn auch nur knapp.

Du hast natürlich vollkommen Recht, wenn ein Bürgergeld nur die Regelleistung
der Grundsicherung nach SGB II (364.-€) substituieren soll , dann wäre
nichts gewonnen. Dann könnte man sich den ganzen Heckmeck um BGE & Co.
sparen, den Schikanenkatalog des SGB entrümpeln und jut wäret.

Darum hat mich bei Olafs letzer mail auch befremdet, daß dort noch von
Wohngeld die Rede ist. Ein BGE macht natürlich nur Sinn, wenn der Bürger
nicht nur der Sorge um den Kühlschrankinhalt enthoben wird; nein auch der
Standplatz desselben sollte kein Grund für Existenzängste liefern.

Die Frage nach Bedürftigkeit oder nicht, sollte eigentlich mit der gültigen
Rechtslage, wie sie Olaf darstellte, abschließend behandelt sein: Auch der
Vorstandsvorsitzende ist im Sinne der rudimentären Grundbedürfnisse
bedürftig.

Gruß Arnim

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