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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber
  • Date: Sun, 03 Jun 2012 11:40:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

die Unverletzlichkeit der Wohnung  in Art. 13 des Grundgesetzes schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates.
Die enorm wichtige Bedeutung des Artikel 13 ist besonders in Bezug auf die Freiheit des Individuums hoch zu schätzen und darf nicht Argumenten die der scheinbaren Sicherheit dienen zum Opfer fallen.
Wie es ohne, oder mit Einschränkung versehender Grundgesetze aussieht, zeigt die Geschichte im nationalistischen Deutschland (da wurde auch mit Phrasen zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit argumentiert).

Aber auch in der Gegenwart sind Kontrollstaaten und Militärjunta's aktiv die gezielt das Individuum unterdrücken.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen bekommt den Überwachungsstaat (siehe China, auch die DDR als "Bespitzelungsstaat")!

Bitte bei Äußerungen die die Freiheit und das Grundgesetz betreffen, über die potentiellen Ergebnisse nachdenken, lieber Adrian.


MfG







Am 03.06.2012 10:33, schrieb Mike Sigurado:
""Ich selbst bin nach _langer Überlegung_ sogar für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer, _da solche Kontrollen in der Tat die falsche Aufbewahrung_ oder das Fehlen der Waffen aufdecken können; aber unter der Voraussetzung, dass die Politik das Grundgesetz entsprechend anpassen würde. Hierzu gehört eine Ergänzung von Artikel 13 um einen neuen Punkt 8, der einen Hinweis auf das Waffengesetz und die Beschränkung der Grundrechte enthält.""

Lieber Adrian, meine Antwort auf Deine "Lange Ueberlegung"

Jenny Schoenlank wohnte als letztes Familienmitglied ihrer großen Familie in Rietzneuendorf. Von ihren Geschwistern lebten 1939 ihr Bruder Siegmund in Berlin und ihre Schwestern Henriette Wolff in Cottbus und Bianca Heinrich in Zerpenschleuse. 1939 muss sie ihr 1650 m2 großes Wohngrundstück verkaufen. Am 24.05.1939 bestätigt der Notar Fricke in Luckau den Kaufvertrag mit dem Kaufmann und Bäcker Paul M. aus Briesen. Gemäß des § 8 der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens, wird J. Schoenlank gezwungen, den Kaufpreis auf ein Sperkonto bei einer Devisenbank einzuzahlen. Anfang 1943 muss sie ihre Vermögenserklärung ausfüllen. Am 01.06.1943 wird ihr gesamtes Vermögen für eingezogen erklärt. Im Meldebuch von Rietzneuendorf-Friedrichshof ist am 04.06 1943 festgehalten, dass J. Schoenlank wohnhaft in der Dorfstraße 1 als Mieter, zwecks Abwanderung abgemeldet ist. Am 5.6.1943 unterschreibt Jenny Schoenlank in Rietzneuendorf einen Heimeinkaufvertrag für Theresienstadt. Für den Transport und die Pflege werden ihr 200,- RM in Rechnung gestellt. Ihr restliches Vermögen muss sie an die Reichsvereinigung der Juden abtreten, damit auch hilfsbedürftige Personen „unterstützt” werden können. Der Bescheid zur Vermögenseinziehung wird ihr am 11.06.43 zugestellt. Sie wohnt zu dieser Zeit im Altersheim Berlin N4, in der Großen Hamburgerstr. 26. Im Februar 1944 wird die letzte landwirtschaftliche Fläche (3620 m2) „verwertet”. Das Amtsgericht Luckau empfiehlt, sie für 150 RM an Frau Erna K, geb. D. zu verkaufen, da sie schon andere Grundstücke der Jüdin Schoenlank erworben hat. Am 21.03.44 fragt Regierungsrat Dr. Körber vom Finanzamt Luckau bei der Vermögensverwertungsstelle in Berlin an, ob die in Gewahrsam genommenen Gebrauchsgegenstände der abgeschobenen Schoenlank bald einer Verwertung zugeführt werden können. Er sieht diesbezüglich Bedarf bei Gefolgschaftsmitgliedern des Finanzamtes. Im August 1943 erhalten des Finanzamt und das Reserve-Lazarett 102 in Luckau die verwertbaren Gegenstände. Der Hausrat wird anderweitig verteilt.
Quelle: http://www.luckauer-juden.de/Teil5_druck.htm

Keinen Zentimeter Boden kampflos aufgeben, Sicherheit JA, aber nur wenn wirkliche Sicherheit daraus resultiert. Vorauseilender Gehorsam, nur damit es Ruhe gibt NEIN!

Hättest das vielleicht lieber erst einmal mit uns ausdiskutiert, dann wurde es jetzt auch nicht so viel kolateral Schaden geben. Ist das wirklich Deine Idee oder hat Dich jemand belabert??????

LG
Mike Sigurado



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