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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: "Peer Ponocny" <P.Ponocny AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 14:49:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Nachtrag zu meiner ersten Antwort bezgl. Deines Posts.
Auch aus der Wikipedia:
Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die
Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung, so liegt ein intensiver Notwehrexzess
vor. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch
straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (den sog.
asthenischen Affekten) handelte. Entgegen dem Gesetzeswortlaut (vgl. § 33
StGB) handelt es sich nach rechtswissenschaftlich wohl herrschender
Meinung[5][6] um einen Entschuldigungsgrund und nicht bloß um einen
persönlichen/subjektiven Strafausschließungsgrund. Nach beiden Ansichten ist
jedoch eine strafbare Teilnahme an der Exzesshandlung möglich (vgl. § 29
StGB).

Insofern hier das Maß angesprochen wird, dürften wir wohl von einer
Verhältnismäßigkeit nicht mehr sehr weit entfernt sein, oder?
Insofern wird zumindest bei einer "Überschreitung des Maßes" wohl sehr genau
geprüft werden, inwieweit hier Entschuldigungsgründe zum Tragen kommen. Ich
gehe mal davon aus, dass dies bei jemandem, der sich hinter einer Waffe
verschanzen kann, sehr eng ausgelegt werden wird.

Peer


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 15 May 2012 12:03:34 +0000
> Von: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

>
> Tetsuhara schrieb:
> > Notwehr kennt keine Verhältnißmäßigkeitsprüfung?
>
> Richtig, Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung.
>
> > Wo bitte hast Du das denn aufgeschnappt?
>
> Das bestätigt dir nicht nur jeder Erstsemester, der die Vorlesung
> Strafrecht AT besucht hat, sondern auch (wahlweise) jedes Lehrbuch, jeder
> Kommentar und auch der BGH. Für die Zukunft gilt daher: bitte erst
> einlesen, dann pöbeln. Danke.
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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