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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: "Peer Ponocny" <P.Ponocny AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 15:03:36 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ja, das ist das ist ein Bezeichnungsproblem. Ich bin nun mal kein
Strafrechtler, mein Gebiet ist das öffentliche Recht und das prägt eben auch
meine Denk- und Ausdrucksweise:

nach dem öffentlichen Recht ist Verhältnismäßigkeit:
Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in
Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein
muss.
Er wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.

Insofern passt es schon auf das, was bei Dir unter Gebotenheit firmiert.

und da sehe ich schon ein Missverhältnis, jemanden zu verletzen (oder
schlimmeres), der "nur" mein Eigentum bedroht.

Gruß

Peer



-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 15 May 2012 12:43:15 +0000
> Von: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

>
> Tetsuhara schrieb:
> > Du hast insoweit Recht, dass es hier nach dem Wortlaut nicht auf die
> > Verhältnismäßigkeit, sondern auf die Erforderlichkeit ankommt, diese
> > aber auch qualitativ gewertet werden muss:
>
> Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Verhältnismäßigkeit heißt
> Güterabwägung. Zum Beispiel:Körperliche Unversehrtheit gegen Eigentum,
> um beim Fall "Einbruchdiebstahl" zu bleiben.
>
> Durch Notwehr ist nun die Handlung gerechtfertigt, die erforderlich und
> geboten ist. Die Handlung muss nicht verhältnismäßig sein. Unter dem
> Gesichtspunkt der Gebotenheit kann es Einschränkungen des Notwehrrechtes
> geben, z.B. ein besonders krasses Missverhältnis zwischen dem durch den
> Angreifer bedrohten Rechtsgut und dem Rechtsgut des Angreifers, das durch
> die Notwehrhandlung Schaden nimmt.
>
> Wie du darauf kommst, dass generell ein Missverhältnis bestünde, was den
> Schusswaffengebrauch also untersagt, solltest du bitte darlegen. Zumal ich
> hier - ich wiederhole mich gerne - nicht exklusiv von Schusswaffen
> spreche. Eigentlich gar nicht, das wird nur gerne so dargestellt. Ich
> spreche von Pfefferspray, Messern und eben auch dem Taser. Bitte dabei im
> Hinterkopf behalten: ein Taser ist nicht-tödlich.
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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