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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 13:07:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Er wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.

Insofern passt es schon auf das, was bei Dir unter Gebotenheit firmiert.

Nein, egal wie oft du es wiederholst, es passt nicht auf das. Es findet keine Güterabwägung statt. So schwer ist das doch nicht!?!

und da sehe ich schon ein Missverhältnis, jemanden zu verletzen (oder schlimmeres), der "nur" mein Eigentum bedroht.

Der BGH sieht das nicht so pauschal.




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