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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 12:53:54 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Tetsuhara schrieb:
Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung [...]

Insofern hier das Maß angesprochen wird, dürften wir wohl von einer Verhältnismäßigkeit nicht mehr sehr weit entfernt sein, oder?

Doch, davon sind wir meilenweit entfernt. Nimm es bitte einfach zur Kenntnis: "die Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung", egal wie sehr du dich abmühst eine zu konstruieren. Die Grenzen habe ich dir dargelegt. Jetzt bist du daran das Missverhältnis darzulegen.




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