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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Negative Einkommensteuer einführen!?

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Negative Einkommensteuer einführen!?


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Negative Einkommensteuer einführen!?
  • Date: Mon, 05 Mar 2012 09:40:08 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


porcupine87 schrieb:
@Milton

"Bei 1000 € Brutto hat er nach Abzug von RV/AV in Höhe von 120 € ein zu versteuerndes Einkommen von 880 €, also ein Netto von 440 €"

Abgesehen davon, dass man heute die Sozialversicherungsbeiträge anders abzieht, solltest du noch deine Arbeitgebeiträge mitrechnen:
1000€ brutto plus (sagen wir) 100€ Arbeitgeberbeiträge wäre man bei 1100€, wobei netto 440€ bleiben. Das ist ein stolzer Grenzabgabensatz von 60%.

Falsch, porcupine,
aber AG-Sozialabgaben gibt es nicht mehr bei NIFT 50. Wozu auch ?

Denn für NIFT 50 bekommt jeder bGE, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Beamte als auch der Rentner. Deshalb gehen die AG-Sozialabgaben in der NIFT 50 für Unternehmen auf, sind nicht mehr lohnquotenabhängig, sondern wertschöpfungsbezogen. Das stabilisiert den Sozialstaat von der Beschäftigung.:)

bGE als NIFT 50 ist die Zusammenlegung von Steuerfreibetrag und Grundsicherung bei Umwidmung der AG-Sozialabgaben zur NIFT 50.

Und deshalb braucht man für ÖD aus Mehrwertsteuer und RV und AV aus AN-Beiträgen nur noch bei allen 3 Gruppen den halben Aufwand. Denn die Wertschöpfung hat ja das bGE auch schon für diese 3 Gruppen finanziert. Da gibt der Staat einen sich selbst finanzierenden Zuschuss in gleicher Höhe hinzu, den er gleich wieder als NIFT 50 kassiert.:)

Es ist immer wieder das gleiche Verständnisproblem :
1. Ein Mindest-bGE von 600 € für Regelsatz und KV bläht den Einkommensteuersatz von 20 % für Sozialtransfers und Subventionen nur auf 50 % auf, aber diese 30 % werden als Familien- und Sozialausgleich statt Freibetrag gleich wieder an die Bürger zurückgezahlt. Der Staat behält also nur 20 % wie bisher.
2. Durch diese Aufblähung aber werden die umlagefinanzierten Gehälter des ÖD, die Renten und ALG 1 auf den halben Netto-Aufwand reduziert, dadurch entfallen AG-Sozialabgaben und alle Steuern außer Mehrwertsteuer und NIFT 50.

D.h. der Staat spart im ÖD die systemische Neuverschuldung ein, die Arbeitnehmer können RV und AV allein fortführen.
Eine Haushaltsumgestaltung ist nur notwendig in den individuellen Sozialtransfers und ggfs. in den Subventionen, wenn man mehr als 600 € bGE für Volljährige zahlen will.




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