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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antragsdiskussion: Positionspapier zur Sozialversicherung

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antragsdiskussion: Positionspapier zur Sozialversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Anhalter <Anhalter AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antragsdiskussion: Positionspapier zur Sozialversicherung
  • Date: Sat, 22 Oct 2011 12:02:23 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
Vollständig steuerfinanziert bedeutet m.E. aber auch - der Logik wegen - eine vereinheitlichte Rente und KV (Einzahlung wie Leistungsbezug) für alle. Ich halte es nicht für zielführend das so über das Knie zu brechen. Das stößt auf gravierende Umsetzungs- und Vermittlungshürden.

Außerdem (und da bin ich als Ausnahme einmal "parteiisch") besteht die Gefahr das wir weiter "links" stehenden damit einen verwaisten bzw. interpretierbaren Hebel anbieten. Ich versuche in der Regel solche Hebel zu vermeiden. D.h. wenn wir so etwas empfehlen würden dann aber gleich mit einem abschließenden Konzept (und einer Abgrenzung "was nicht") dazu.

Die Grenze besteht m.E. u.a. zwischen einer einfacheren Besteuerung und einer Einheitsversorgung. Letzteres ist nicht nur manchmal kontraproduktiv sondern was die Partei angeht unnötig spaltend. Ich bin eher auf das aus was praktikabel, umsetzbar und möglichst im Konsens vermittelbar bleibt. Das ist bereits ein gutes Stück Arbeit.

Nein keine Einheitsrente, sondern wie bisher abhängig von den Einzahlungen (EST), auch alle anderen Punkte (Lohnniveau etc., ich bin kein Rentenberechnungspezialist) bleiben wie gehabt. Man müsste sich überlegen auch hierfür eine Zweckbindung für Steuern einzuführen, ist aber nicht zwingend. Die RV bleibt quasi wie gehabt, die Beiträge heißen nur Steuern und dadurch Zahlen alle und alle die EST gezahlt haben haben Anspruch.

Zur KV siehe unten, aber auch kein "Einheitsbrei"

Bez. Parteiisch, den Blick finde ich wichtig, aber ich sehe das Problem nicht, wie gesagt, Einheitsversorgung ist nicht mein Ding

Aber man könnte auch die RV und AV hier zunächst rausnehmen und erstmal die Reform der KV angehen. Hier sehe ich durch Beitragsbemessungsgrenze ohne Parität zwischen Leistungen und Beiträgen (wer wenig zahlt ist ja nicht gesünder) und durch die PKV das Problem am größten.

aloa5 schrieb:
Das ist das System der Schweiz mit einem Korridor.
A) Das bildet dort in der RV und auch das nur einen Teil ab (8% ESt)

Die Schweiz hat ein dreisäulenmodell, wir maximal 1,1/2 Säulen, dass die 2. (privat) und 3. (betriebl.) Säule ausgebaut werden kann, kein Problem. Aber in meinem Vorschlag nicht enthalten. Ich rede wirklich um eine 1:1 "umhängung" der gesetzlichen RV von Beitrag weniger auf Zahlung und Versicherung für alle. Aber wie gesagt, da bei der RV das Problem nicht darin liegt, dass die Finanzierung des Systems ungerecht ist und grundsätzlich (außer bei Waisen, Witwenrenten und Erwerbsunfähigkeit) ein Zusammenhang zwischen Beiträgen und Rentenleistungen besteht, könnte man es zunächst außen vor lassen. Mittelfristig muss man hier natürlich auch ran, Stichwort drohende Altersarmut

aloa5 schrieb:
B) Das geht bei einer KV-Grundsicherung eher nicht (das wäre dann eine Einheitsleistung)

Will ja auch keiner, das ist bei der KV ja der systematische Unterschied, ob jemand viel oder wenig einzahlt sagt gar nichts darüber, ob er viel oder wenig Leistung benötigt. Das soll ja gerade das "solidarische" am System sein, jeder zählt nach seinen Möglichkeiten und erhält nach seinen Bedurfnissen (echte Versicherung). Das funktioniert aber nur, wenn möglichst viele in ein System einzahlen. Wenn sich gerade die, die viel Zahlen könnten aus dem System verabschieden und dann auch noch, nur wenn sie gesund sind (gesundheitsprufung) und die Kranken im System bleiben dann haben wir eine Solidarität der Schwachen, das muss geändert werden.

aloa5 schrieb:
Das müssten schon gewaltige Aufschläge sein wenn Du nicht den Bruttolohn sondern die Lohnsteuer als Basis nehmen möchtest. Bei aktueller Höhe so um die 70% Aufschlag würde sich schätzen.

Ob ich eine hohen Aufschlag auf die LSt oder einen einen niedrigeren Prozentsatz des Lohn als Zuschlag zur LSt zahle dürfte egal sein, wichtig ist der absolute Betrag

aloa5 schrieb:
Den Kontrahierungszwang gibt es heute schon. Nur ist er m.E. ein Witz (in der PKV gilt er mit einem Betrag von 600 Euro/Monat). "je Mitglied auf der Basis der Gesetzlich fixierten Leistungen der GKV" ... da gibt es das Problem des festlegens was diese Leistungen kosten. Es kam auch schon jemand auf die Idee den Wert darauf festzulegen was die billigste Kasse dafür an Kosten hat zu nehmen. Was in Konsequenz dazu führen würde das alle Kassen außer dieser einen Defizite fahren und Pleite sind -- also so wie heute mit Zusatzbeiträgen arbeiten müssten. Es würde daher m.E. (zwingend) auf eine Einheitskasse hinaus laufen was wiederum am Ende zu höheren Kosten führen würde, da es dann keine "günstigste" sondern nur noch eine Kasse geben würde.

Nein, sehe ich gar nicht als Problem an. Jede PKV muss schon jetzt ihre Kalkulation von der Versicherungsaufsicht genehmigen lassen. Und zwar nicht nur auf ein Jahr bezogen, sondern für das ganze Leben der Versicherten (Altersrückstellung) Auch die GKV rechnet ihre Beiträge versicherungsmathematisch.

Man kann auf der Basis der gesamten Gesundheitskosten Beträge errechnen, das wird auch schon jetzt bei den Ärztehonoraren gemacht.

Wichtig ist eben, dass es keine "Kopfpauschale" ist. Naturlich wird man immer über die Aufteilung reden. Wenn Du das nicht machst, hast Du aber entweder KK, die unterschiedliche Beiträge nehmen, je nachdem wieviel "Glück" oder "Pech" sie mit der Gesundheit ihrer Mitglieder haben, oder Du musst nachträglich ausgleichen (wie jetzt) oder Du hast nur eine Kasse. D.h. Mein Vorschlag verhindert genau eine Einheitskasse, es wird aber die Notwendigkeit von Ausgleichszahlungen bleiben.

aloa5 schrieb:
Das mit der KV ist nicht ohne Tücken. Möglicherweise macht bei den KV eine ähnliche Splittung wie bei meinem Vorschlag zur RV einen Sinn. Dann würden über etwas arbeitgeberseitiges zzgl. ESt die Hälfte aller Kosten getragen - ggfs. direkt als Pauschalen an die Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte etc.) - und der Rest getrennt über Kassen und Arbeitnehmer bzw. Privatkassen wie bisher laufen (inkl. Kontrahierungszwängen).

Wo soll da der Vorteil sein, außer Komplexität kann ich nichts erkennen, vielleicht habe ich es nicht verstanden.

aloa5 schrieb:
Dann hätten wir
- eine einzige noch zu modellierende Arbeitgebersteuer als Ersatz für die Arbeitgeber-Beiträge (sowohl KV als auch RV)
- zuzüglich Arbeitnehmer-Beiträge wie bisher (zusätzliche RV, Restfinanzierung KV)

Nein, ich schlage vor die AN -Beiträge ganz abzuschaffen. Zumindest für die KV, wie gesagt, RV macht u.U. Sinn außen vor zulassen. Man müsste dann die Pflichtmitgliedsschaft in der gesetzlichen RV ausdehnen. Gibt es eigentlich keinen Grund für. Das Gegenteil wäre vielleicht fast sinnvoller, aber das ist in der Tat eigentlich eine andere Baustelle, die Probleme sind ganz anderer Natur.

aloa5 schrieb:
- zuzüglich PKV (Restfinanzierung für PKV-Versicherte in abgespeckter Variante)
- zuzüglich eine Einkommensteuer auf alle nicht über die Löhne erfassten Einkommensarten (in die Grundrente aller Bürger in Ergänzung zur arbeitgeberseitigen Steuer)

Ne, nicht eine zusätzliche ESt, die SozVers. (bzw. Zunächst nur die KV) wird aus dem Steueraufkommen bezahlt. Punkt. Ob man die Bemessungsgrundlage für die EST verändern müsste, schauen wir mal, andere Baustelle. Die ESt würde sich für alle erhöhen (Grundfreibetrag niedriger, prinzipiell höherer Tarif) für alle bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen aber die Beiträge zur KV ( wenn darauf beschränkt) weg. Die AG zählen über den Lohnsteuerzuschlag, das kann man so ausgestalten, dass es aufkommensneutral ist. Langfristig könnte man diese Steuer für Lenkungsmaßnahmen in Bezug auf Arbeitsplätze nutzen.

Ich warte auf weitere Anmerkungen hierzu und wurde ansonsten nochmals neu formulieren

Der Anhalter




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