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ag-landwirtschaft - [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare/Biogas/Güllebonus des EEG fördert Intensivmast

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

Listenarchiv

[Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare/Biogas/Güllebonus des EEG fördert Intensivmast


Chronologisch Thread 
  • From: "Isa Frejek" <ifrejek AT web.de>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare/Biogas/Güllebonus des EEG fördert Intensivmast
  • Date: Tue, 17 Jul 2012 12:25:27 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Hallo,
 
meiner Meinung nach werden sowohl durch Massentierhaltung als auch durch Biogasanlagen mit Nawaro Förderung und den Güllebonus (Kopplung von Wärme für Vieh und Gülle für argrogasanlage fördert Massentierhaltung) in bisher ungeahntem Ausmaß Natur und Landschaft zerstört als auch Tiere gequält.
Jetzt soll auch noch die Weser ausgebaggert werden, damit das Soja aus Brasilien (von Flächen wo vorher Regenwald stand) direkt zu uns ins Emsland gekarrt werden.
Daher brauchen wir dringend eine Förderung solcher Betriebe,
die ihr Futter noch selber produzieren
und die Tiere auf die Weide rauslaufen lassen, statt sie nur mit Soja abzufüttern Weidebonus
Das ganze System ist krank, weil wir zuviel billiges Fleisch essen und die Folgekosten vor Ort der Futterproduktion als auch die Folgen für die Umwelt und die Tiere nicht mit reinrechnen.
 

Zu den Biogasanlagen:Mir fällt bei Fahrten durch meine Region immer wieder auf, dass insbesondere in den letzten 2 Jahren so gut wie alle vorher für die Natur wichtigen MagerWiesen in Maisflächen umgewandelt worden sind. Nach einer EU Verordnung aus dem Jahr 2003 durfte nach 2009 jedoch keine Wiese mehr umgepflügt werden, wurde es aber dennoch wegen der massiven Biogasförderung und den Bombenpreisen für Mais. Faktisch besteht meines Wissens eine Genehmigungspflicht für den Umbruch durch die Landwirtschaftskammern im Einvernehmen mit den Landkreisen, wenn mehr als 5 % der als Referenzpunkt im Jahr 2003 bestehenden Wiesen im Folgejahr bzw. in den Folgejahren umgepflügt wurden. Diese Zahl dürfte lange überschritten sein, weil es zumindest in unserer Region so gut wie kaum noch Wiesen gibt. Gemäß EU Recht müßten zumindest für genehmigte Umbrüche Ersatzflächen geschaffen werden. Wenn Sie bei den Landwirtschaftskammern nachfragen, dann wissen diese noch nicht einmal wo überhaupt umgepflügt wurde, da fragt man sich woher die wissen wollen wann 5 % erreicht sind.  Eine Beteiligung des Landkreises hat es in den beispielhaft genannten Fällen, die ich beigefügt habe, sicherlich nicht gegeben.

 

Meiner Kenntnis hat die zuständige Landwirtschaftskammer hier sogar Anregung zu diesem Rechtsbruch geleistet, weil in den Mitteilungen meiner Kenntnis nach auf dieses Problem hingewiesen wurde und die Bauern zum letztmöglichen Umbruch so u.U. noch ermuntert wurden.

 

Meiner Ansicht nach dürfte auch zu prüfen sein, ob die betroffenen Landwirte nicht zu Unrecht die Grünlandprämie beziehen, obgleich sie Mais anbauen, weil man auf dem den Landwirtschaftskammern vorliegenden Programm landmark  nicht erkennen kann, ob Grünland oder Mais auf dem Acker ist. Insofern öffnet sich meiner Meinung nach ein Tor für Subventionsbetrug im grossen Stil. Aufgrund der von der EU angestrebten Bürokratieabbau ist es so, dass lediglich nur noch 2% der Bauern von den Landwirtschaftskammern untersucht werden. Da ich selber Landwirt bin, weiß ich, dass die Kontrolleure so gut wie nie auf den Acker fahren. Es wird also Grünland ausgewiesen, in der Realtität steht jedoch Mais draussen auf dem Acker.

Für die Biogasanlagen gelten meiner meinung nach folgende Forderungen:

 

Deshalb sollte(n)

·         es eine einheitliche, deutlich abgesenkte Grundförderung mit schneller Degression geben

·         alle Boni wegfallen

·         die Höhe der Vergütung nur noch für +/- 5 Jahre festgeschrieben werden.

·         Die Erweiterung einer bestehenden Anlage muss automatisch zum Wechsel in das neue System führen, ohne dass die Gesamtförderdauer verlängert wird.

Außerdem

·         muss die Privilegierung im Baugesetzbuch wegfallen und

·         es müssen endlich verbindliche Abstandsregelungen aufgestellt werden.

Wir wollen

·         keinen weiteren Zubau von Anlagen auf der Basis einjähriger Ackerfrüchte,

·         keine dauerhafte Subventionierung ganzer Branchen auf der Basis von Kosten, ohne dass der Nutzen berücksichtigt wird.

 

Ein Vergütungssystem, das nicht ökologisch und ökonomisch vernünftiges Handeln, sondern das Alimentationsprinzip unterstützt, wird nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Statt eines Anreizsystems haben wir ein System der Besitzstandswahrung, für das wir noch Jahre bezahlen müssen, nicht nur hohe Strompreise, sondern auch für die Schäden aus den Fehlentwicklungen der letzten Jahre.

1. Stopp: Ein sofortiges Moratorium für die Genehmigung aller Massentierhaltungs- und Biogasanlagen, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Nawaro) betrieben werden sollen.

2. Faire Wettbewerbsbedingungen: Dringende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Bestimmender Faktor für die Unterstützung erneuerbarer Energien muss deren Effekt auf die Treibhausgasminderung sein.

3. Schutz der Gemeinden und Dörfer und ihrer Bürgerinnen und Bürger: Reform der Planungsgesetze, um effektiver vor Verkehr, Geruch, Lärm, Störfallfolgen und negativer Veränderung des Landschaftsbildes durch Massentierhaltungs- und Biogasanlagen zu schützen.

4. Nur nachhaltige erneuerbare Energie: Die Ausdehnung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV) auf alle Arten von Bioenergie , die in Deutschland Verwendung finden. Diese Verordnung muss die direkten und indirekten Emissionen von Böden und Änderungen der Landnutzung berücksichtigen, ebenso wie die Effekte jeglicher Methangasaustritte aus Biogasanlagen.

5. Restaurierung: Erstellung eines Programms zur Stilllegung von Biogasanlagen, die mit Rohmaterial versorgt werden, welches von Flächen mit hohem Kohlenstoffspeicher, z.B. Dauergrünland oder moorigen Böden stammt, oder in starker Konkurrenz zu Nahrungsmitteln steht. Der ursprüngliche Zustand dieser Flächen muss wiederhergestellt werden, um Kohlenstoffverluste zu reduzieren. Das sollte finanziert werden aus einer Abgabe für existierende NawaRo Biogasanlagen oder durch die Biogaslobby (nach dem Verursacherprinzip).

http://www.biogas-kanns-nicht.de/

Zur Öko-Bilanz von nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo, z.B. Mais) hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg beim Karlsruhe Institute of Technology eine Studie in Auftrag gegeben. Diese ist als KIT SCIENTIFIC REPORTS 7556 erstellt und macht deutlich, dass die Treibhausgasbilanz negativ ist.

 

http://verseuchtefelder.files.wordpress.com/2012/06/2012_06_02_ga_die-sickernde-gefahr.pdf


Gesendet: Sonntag, 15. Juli 2012 um 00:50 Uhr
Von: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare

Hallo Detmar,

 

die Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe soll ja bleiben.

Es muss nur eine klare Abgrenzung geben zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Betrieb damit die großen Massenzuchten, wie es sie z. B. im Emsland gibt, nicht mehr unendlich in die Landschaft gebaut werden können. Und das muss vor allem auch für Biogas-Anlagen gelten. Soweit sie mit Grünzeug und Mist vom eigenen Betrieb, oder von mir aus auch von einer bäuerlichen Gemeinschaft, betrieben werden ist das völlig i. O. Wenn dafür aber Gülle aus den Niederlanden oder Tschechien importiert werden muss dann hat das mit Landwirtschaft nichts mehr zu tun sondern ist rein gewerblich und gehört nicht in die Landschaft gebaut.

 

LG

 

Wolfgang

 


Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Freitag, 13. Juli 2012 13:33
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare

 

Ja, das ist echt ein Problem mit der Privilegierung fürs Bauen im Aussenbereich. Nur mal zwei Beispiele in meiner näheren Umgebung:

 

Ein Kollege möchte aus seinem alten dunklen Stall raus und neu bauen. Der Betrieb sitzt direkt am Dorfrand. Er wollte gerne mit dem Stall, der kaum größer werden soll als sein alter, nur wesentlich moderner halt, gerne auf der Hofstelle bleiben. Aber dafür nach hinten raus auf die freie Weide. Dafür hat er allerdings keine Baugenehmigung bekommen. 

Der MUSS jetzt, wenn er überhaupt modernisieren will, direkt an der Straße gegenüber einem Kindergarten bauen! Abstand des neuen Stalls von der Straße: 1,5m! Und vom Kindergarten: 6m! 

Der Kollege hatte das noch ganz locker gesehen. Es wäre ihm anders lieber gewesen, aber nun hat er die Genehmigung eben nur so bekommen, dann müssen sich die Anwohner eben damit abfinden. Das die das mitnichten tun war leider vorauszusagen. Baustellenlärm jetzt, Geruchsbelästigung später im Betrieb. Das alles wollen die Mütter nicht, die ihre lieben kleinen gegenüber zum Kindergarten bringen. Die jaulen jetzt schon rum, dass die Klamotten der Lütten je nach Windrichtung widerlich stinken. Wie das dann wohl erst mit dem neuen Offenstall werden würde???

Zum füttern muss er übrigens mit dem Futtermischwagen künftig immer über die Straße, um umzudrehen. Weil der Stall zu dicht an der Straße ist. Und worüber er sehr unglücklich ist: er musste sämtliche Lagerschuppen abreissen, die auf dem jetzigen Areal des Baugrundstückes standen. Dann hat er künftig nen schicken neuen Stall, eine bessere Tierhaltung, aber Ärger mit Anwohnern und keinerlei Unterstellöglichkeiten für Ernte und Maschinen, letztere dürften im freien Wetter schneller verschleissen, was höhere Kosten verursacht.

 

Eine Kollegin würde gerne ihren höchst baufälligen Schuppen abreissen und auf den Grundmauern desselben einen neuen Schuppen bauen. Das wird nicht genehmigt! Weil das Amt wohl die Unterlagen vom alten Stall verdusselt hat meint es jetzt, das wäre Aussenbereich und würde nicht zum Hof gehören. Da darf nichts gebaut werden, fertig! Das alte, was da noch steht, kann ja weiter genutzt werden und fällt unter Bestandsschutz, aber auf exakt den selben Grundmauern neu bauen, das wäre illegal. 

 

Und wie sollen wir jetzt unsere Betriebe der Entwicklung in Bautechnik und Tierhaltung anpassen und modernisieren, wenn es keine Privilegierung im Aussenbereich gibt? 

 

Wenn es nur um das Geld geht, um die Zuschüsse, dann könnte man das leicht am BimschG festmachen, beispielsweise. Also nur was gewerbliche Größenordnungen hat wird nicht noch zusätzlich gefördert. Für die breite Masse an Betrieben, die sich weiterentwickeln wollen und das wohl auch sollen, wäre eine Einschränkung der Privilegierung fatal. Es würde den Status Quo, der von vielen ja gerade bemängelt wird, zwangsweise erhalten. 

 

Es wird ja immer gerne von "bäuerlich" gesprochen wenn es um Landwirtschaft geht. Wie wäre es denn, wenn man die Begriffe "bäuerlich" und "gewerblich" von einander trennt? Etwa an der Linie des Bundesimmissionsschutzgesetzes, weil es das ja nun schon gibt? Für bäuerliche Betriebe könnte dann vielleicht weiterhin das gelten, was für gewerbliche Betriebe nicht mehr gelten soll?

 

Denn andere Branchen erhalten ja auch fleissig Ausnahmegenehmigungen und Zuschüsse. Nicht nur die Landwirtschaft! Wenn wir bei der Landwirtschaft unbesehen streichen was für andere weiter gilt, dann benachteiligen wir eine ganze Branche gegenüber anderen Branchen. Schon alleine direkt im Bereich der Nutztierhaltung sind das über 600'000 Arbeitsplätze! Das könnte einen viel verheerenderen Einfluss auf die Art der künftigen Landwirtschaft haben und völlig an unserem Ziel vorbei gehen.

 

Gruß, Detmar

 

 

Am 13.07.2012 um 12:05 schrieb Kirsten Wosnitza:



Hallo Isa, Anja

 

ich hatte schon mal ein paar Fragen gestellt, aber leider keine Antwort bekommen.

 

Du stellst Ausnahmegenehmigungen generell in Frage. Wie kann es anders gehen, welche Behörde soll es regeln? Ein Vorschlag ist momentan, die Regelungen für gewerbliche Betriebe einzuschränken.

 

Wenn es bzgl. des Bauens im Außenbereich keine Ausnahmeregelungen mehr gäbe, würden unsere Kühe heute noch im alten dunklen engen Laufstall hocken und sich nicht im geräumigen Offenstall, bzw. auf ihren Laufhöfen promenieren.

 

Was kann Eurer Meinung nach eine Lösung sein?

 

Gruß Kirsten

 


  

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