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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare


Chronologisch Thread 
  • From: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • To: <ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 09:26:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Da sind wir völlig konform Detmar.

 

Was die Biogas- und Solaranlagen betrifft: wenn die von einem anderen Familienangehörigen betrieben werden so hat das wohl steuerliche oder haftungsrechtliche Gründe. Solange diese aus den im Betrieb (oder einer bäuerlichen Gemeinschaft mehrerer Betriebe) anfallenden Gärmaterial befüllt werden könnten sie aber auch zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören.

 

LG

 

Wolfgang

 


Von: ag-landwirtschaft-bounces+pirat=wolfgang-zerulla.de AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces+pirat=wolfgang-zerulla.de AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Sonntag, 15. Juli 2012 08:01
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare

 

Moin Wolfgang!

 

Ich gebe Dir Recht, was diese "scheinlandwirtschaftlichen" (abgeleitet von scheinselbstständig) Anlagen zur Geflügel- oder Schweinemast in den Ballungszentren wie bsw. dem Emsland angeht. Die werden ja vielfach nur noch "vertikal integriert", also durch entsprechende Rahmenverträge mit den Abnehmern, errichtet und betrieben. Das hat mit meinem Bild von Landwirtschaft nicht mehr viel zu tun. Da sollte man schon genau hinsehen, ob man so etwas tatsächlich auch noch fördern wollte. Man sieht ja, dass eine Förderung in dem Bereich eine Konzentration in relativ begrenzte Gebiete befördert, die von Teilen der Bevölkerung mit Argwohn beobachtet wird.

 

Was Biogasanlagen angeht bist Du glaub ich ein bisschen schief davor. Denn die sind afaik immer gewerblich. Rein rechtlich gesehen. So weit ich Anlagen kenne sind die rechtlich immer vom landwirtschaftlichen Betrieb getrennt, werden gerne mal auch von einem Familienangehörigen betrieben und nicht von der Person, unter der der Bauernhof gemeldet ist (unabhängig davon, was für Material und woher verwendet wird). Gleiches gilt übrigens auch für Solaranlagen auf Kuhstalldächern etc. 

 

Wenn man jetzt also Privilegierung fürs Bauen rundweg für gewerbliches abschaffen wollte, dann sind sämtliche neuen Energien am A… Und die Frage kommt wieder auf, wie man die Energiewende hinbekommen will. 

 

Nicht das Du mich falsch verstehst: ich bin eindeutig dafür, dass sich auch erneuerbare Energien lohnen sollten. Das tun sie leider meist nicht ohne entsprechende Förderung. Da ist also noch eine große Baustelle für uns. 

 

Nebenbei, aber wichtig: bisher hatten wir in der Diskussion meist nur die Direkthilfen unter den Subventionen. Also die, die aus der ersten Säule der EU-Agrarsubventionen kommen. Solche Anlagen wie Biogas, Solar und auch Tierhaltungsställe werden was den Bau angeht aber aus der zweiten Säule gefördert. Da sind etwa die AFP oder ELER-Mittel zu nennen, die für alles bauliche da sind. Da müsste man also auch noch mal ran, entsprechend zu kürzen oder zumindest nicht noch aufzustocken. 

Soweit ich im Pad gelesen hatte waren das gerade die Mittel, von der Klaus bsw. meint, sie sollten gerne aufgestockt werden während die erste Säule, die eigentlich nur als Ausgleich für das, was nicht am Markt erwirtschaftet werden kann gedacht ist, quasi abgeschafft werden sollte: Zeile 43 in https://landwirtschaft.piratenpad.de/39 

 

Gruß, Detmar

 

 

Am 15.07.2012 um 00:50 schrieb Pirat Wolfgang:



Hallo Detmar,

 

die Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe soll ja bleiben.

Es muss nur eine klare Abgrenzung geben zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Betrieb damit die großen Massenzuchten, wie es sie z. B. im Emsland gibt, nicht mehr unendlich in die Landschaft gebaut werden können. Und das muss vor allem auch für Biogas-Anlagen gelten. Soweit sie mit Grünzeug und Mist vom eigenen Betrieb, oder von mir aus auch von einer bäuerlichen Gemeinschaft, betrieben werden ist das völlig i. O. Wenn dafür aber Gülle aus den Niederlanden oder Tschechien importiert werden muss dann hat das mit Landwirtschaft nichts mehr zu tun sondern ist rein gewerblich und gehört nicht in die Landschaft gebaut.

 

LG

 

Wolfgang

 


Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Freitag, 13. Juli 2012 13:33
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare

 

Ja, das ist echt ein Problem mit der Privilegierung fürs Bauen im Aussenbereich. Nur mal zwei Beispiele in meiner näheren Umgebung:

 

Ein Kollege möchte aus seinem alten dunklen Stall raus und neu bauen. Der Betrieb sitzt direkt am Dorfrand. Er wollte gerne mit dem Stall, der kaum größer werden soll als sein alter, nur wesentlich moderner halt, gerne auf der Hofstelle bleiben. Aber dafür nach hinten raus auf die freie Weide. Dafür hat er allerdings keine Baugenehmigung bekommen. 

Der MUSS jetzt, wenn er überhaupt modernisieren will, direkt an der Straße gegenüber einem Kindergarten bauen! Abstand des neuen Stalls von der Straße: 1,5m! Und vom Kindergarten: 6m! 

Der Kollege hatte das noch ganz locker gesehen. Es wäre ihm anders lieber gewesen, aber nun hat er die Genehmigung eben nur so bekommen, dann müssen sich die Anwohner eben damit abfinden. Das die das mitnichten tun war leider vorauszusagen. Baustellenlärm jetzt, Geruchsbelästigung später im Betrieb. Das alles wollen die Mütter nicht, die ihre lieben kleinen gegenüber zum Kindergarten bringen. Die jaulen jetzt schon rum, dass die Klamotten der Lütten je nach Windrichtung widerlich stinken. Wie das dann wohl erst mit dem neuen Offenstall werden würde???

Zum füttern muss er übrigens mit dem Futtermischwagen künftig immer über die Straße, um umzudrehen. Weil der Stall zu dicht an der Straße ist. Und worüber er sehr unglücklich ist: er musste sämtliche Lagerschuppen abreissen, die auf dem jetzigen Areal des Baugrundstückes standen. Dann hat er künftig nen schicken neuen Stall, eine bessere Tierhaltung, aber Ärger mit Anwohnern und keinerlei Unterstellöglichkeiten für Ernte und Maschinen, letztere dürften im freien Wetter schneller verschleissen, was höhere Kosten verursacht.

 

Eine Kollegin würde gerne ihren höchst baufälligen Schuppen abreissen und auf den Grundmauern desselben einen neuen Schuppen bauen. Das wird nicht genehmigt! Weil das Amt wohl die Unterlagen vom alten Stall verdusselt hat meint es jetzt, das wäre Aussenbereich und würde nicht zum Hof gehören. Da darf nichts gebaut werden, fertig! Das alte, was da noch steht, kann ja weiter genutzt werden und fällt unter Bestandsschutz, aber auf exakt den selben Grundmauern neu bauen, das wäre illegal. 

 

Und wie sollen wir jetzt unsere Betriebe der Entwicklung in Bautechnik und Tierhaltung anpassen und modernisieren, wenn es keine Privilegierung im Aussenbereich gibt? 

 

Wenn es nur um das Geld geht, um die Zuschüsse, dann könnte man das leicht am BimschG festmachen, beispielsweise. Also nur was gewerbliche Größenordnungen hat wird nicht noch zusätzlich gefördert. Für die breite Masse an Betrieben, die sich weiterentwickeln wollen und das wohl auch sollen, wäre eine Einschränkung der Privilegierung fatal. Es würde den Status Quo, der von vielen ja gerade bemängelt wird, zwangsweise erhalten. 

 

Es wird ja immer gerne von "bäuerlich" gesprochen wenn es um Landwirtschaft geht. Wie wäre es denn, wenn man die Begriffe "bäuerlich" und "gewerblich" von einander trennt? Etwa an der Linie des Bundesimmissionsschutzgesetzes, weil es das ja nun schon gibt? Für bäuerliche Betriebe könnte dann vielleicht weiterhin das gelten, was für gewerbliche Betriebe nicht mehr gelten soll?

 

Denn andere Branchen erhalten ja auch fleissig Ausnahmegenehmigungen und Zuschüsse. Nicht nur die Landwirtschaft! Wenn wir bei der Landwirtschaft unbesehen streichen was für andere weiter gilt, dann benachteiligen wir eine ganze Branche gegenüber anderen Branchen. Schon alleine direkt im Bereich der Nutztierhaltung sind das über 600'000 Arbeitsplätze! Das könnte einen viel verheerenderen Einfluss auf die Art der künftigen Landwirtschaft haben und völlig an unserem Ziel vorbei gehen.

 

Gruß, Detmar

 

 

Am 13.07.2012 um 12:05 schrieb Kirsten Wosnitza:




Hallo Isa, Anja

 

ich hatte schon mal ein paar Fragen gestellt, aber leider keine Antwort bekommen.

 

Du stellst Ausnahmegenehmigungen generell in Frage. Wie kann es anders gehen, welche Behörde soll es regeln? Ein Vorschlag ist momentan, die Regelungen für gewerbliche Betriebe einzuschränken.

 

Wenn es bzgl. des Bauens im Außenbereich keine Ausnahmeregelungen mehr gäbe, würden unsere Kühe heute noch im alten dunklen engen Laufstall hocken und sich nicht im geräumigen Offenstall, bzw. auf ihren Laufhöfen promenieren.

 

Was kann Eurer Meinung nach eine Lösung sein?

 

Gruß Kirsten

 


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