ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft
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- From: Detmar Kleensang <detmar AT gmx.de>
- To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare
- Date: Sun, 15 Jul 2012 08:01:12 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
- List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
Moin Wolfgang!
Hallo Detmar,
die Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe soll ja bleiben.
Es muss nur eine klare Abgrenzung geben zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Betrieb damit die großen Massenzuchten, wie es sie z. B. im Emsland gibt, nicht mehr unendlich in die Landschaft gebaut werden können. Und das muss vor allem auch für Biogas-Anlagen gelten. Soweit sie mit Grünzeug und Mist vom eigenen Betrieb, oder von mir aus auch von einer bäuerlichen Gemeinschaft, betrieben werden ist das völlig i. O. Wenn dafür aber Gülle aus den Niederlanden oder Tschechien importiert werden muss dann hat das mit Landwirtschaft nichts mehr zu tun sondern ist rein gewerblich und gehört nicht in die Landschaft gebaut.
LG
Wolfgang
Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Freitag, 13. Juli 2012 13:33
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] 5 Schritte Animal welfare
Ja, das ist echt ein Problem mit der Privilegierung fürs Bauen im Aussenbereich. Nur mal zwei Beispiele in meiner näheren Umgebung:
Ein Kollege möchte aus seinem alten dunklen Stall raus und neu bauen. Der Betrieb sitzt direkt am Dorfrand. Er wollte gerne mit dem Stall, der kaum größer werden soll als sein alter, nur wesentlich moderner halt, gerne auf der Hofstelle bleiben. Aber dafür nach hinten raus auf die freie Weide. Dafür hat er allerdings keine Baugenehmigung bekommen.
Der MUSS jetzt, wenn er überhaupt modernisieren will, direkt an der Straße gegenüber einem Kindergarten bauen! Abstand des neuen Stalls von der Straße: 1,5m! Und vom Kindergarten: 6m!
Der Kollege hatte das noch ganz locker gesehen. Es wäre ihm anders lieber gewesen, aber nun hat er die Genehmigung eben nur so bekommen, dann müssen sich die Anwohner eben damit abfinden. Das die das mitnichten tun war leider vorauszusagen. Baustellenlärm jetzt, Geruchsbelästigung später im Betrieb. Das alles wollen die Mütter nicht, die ihre lieben kleinen gegenüber zum Kindergarten bringen. Die jaulen jetzt schon rum, dass die Klamotten der Lütten je nach Windrichtung widerlich stinken. Wie das dann wohl erst mit dem neuen Offenstall werden würde???
Zum füttern muss er übrigens mit dem Futtermischwagen künftig immer über die Straße, um umzudrehen. Weil der Stall zu dicht an der Straße ist. Und worüber er sehr unglücklich ist: er musste sämtliche Lagerschuppen abreissen, die auf dem jetzigen Areal des Baugrundstückes standen. Dann hat er künftig nen schicken neuen Stall, eine bessere Tierhaltung, aber Ärger mit Anwohnern und keinerlei Unterstellöglichkeiten für Ernte und Maschinen, letztere dürften im freien Wetter schneller verschleissen, was höhere Kosten verursacht.
Eine Kollegin würde gerne ihren höchst baufälligen Schuppen abreissen und auf den Grundmauern desselben einen neuen Schuppen bauen. Das wird nicht genehmigt! Weil das Amt wohl die Unterlagen vom alten Stall verdusselt hat meint es jetzt, das wäre Aussenbereich und würde nicht zum Hof gehören. Da darf nichts gebaut werden, fertig! Das alte, was da noch steht, kann ja weiter genutzt werden und fällt unter Bestandsschutz, aber auf exakt den selben Grundmauern neu bauen, das wäre illegal.
Und wie sollen wir jetzt unsere Betriebe der Entwicklung in Bautechnik und Tierhaltung anpassen und modernisieren, wenn es keine Privilegierung im Aussenbereich gibt?
Wenn es nur um das Geld geht, um die Zuschüsse, dann könnte man das leicht am BimschG festmachen, beispielsweise. Also nur was gewerbliche Größenordnungen hat wird nicht noch zusätzlich gefördert. Für die breite Masse an Betrieben, die sich weiterentwickeln wollen und das wohl auch sollen, wäre eine Einschränkung der Privilegierung fatal. Es würde den Status Quo, der von vielen ja gerade bemängelt wird, zwangsweise erhalten.
Es wird ja immer gerne von "bäuerlich" gesprochen wenn es um Landwirtschaft geht. Wie wäre es denn, wenn man die Begriffe "bäuerlich" und "gewerblich" von einander trennt? Etwa an der Linie des Bundesimmissionsschutzgesetzes, weil es das ja nun schon gibt? Für bäuerliche Betriebe könnte dann vielleicht weiterhin das gelten, was für gewerbliche Betriebe nicht mehr gelten soll?
Denn andere Branchen erhalten ja auch fleissig Ausnahmegenehmigungen und Zuschüsse. Nicht nur die Landwirtschaft! Wenn wir bei der Landwirtschaft unbesehen streichen was für andere weiter gilt, dann benachteiligen wir eine ganze Branche gegenüber anderen Branchen. Schon alleine direkt im Bereich der Nutztierhaltung sind das über 600'000 Arbeitsplätze! Das könnte einen viel verheerenderen Einfluss auf die Art der künftigen Landwirtschaft haben und völlig an unserem Ziel vorbei gehen.
Gruß, Detmar
Am 13.07.2012 um 12:05 schrieb Kirsten Wosnitza:
Hallo Isa, Anja
ich hatte schon mal ein paar Fragen gestellt, aber leider keine Antwort bekommen.
Du stellst Ausnahmegenehmigungen generell in Frage. Wie kann es anders gehen, welche Behörde soll es regeln? Ein Vorschlag ist momentan, die Regelungen für gewerbliche Betriebe einzuschränken.
Wenn es bzgl. des Bauens im Außenbereich keine Ausnahmeregelungen mehr gäbe, würden unsere Kühe heute noch im alten dunklen engen Laufstall hocken und sich nicht im geräumigen Offenstall, bzw. auf ihren Laufhöfen promenieren.
Was kann Eurer Meinung nach eine Lösung sein?
Gruß Kirsten
--
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