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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Fw: [Aktive] Richtungsstreit bei den Piraten? (der Freitag)

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Fw: [Aktive] Richtungsstreit bei den Piraten? (der Freitag)


Chronologisch Thread 
  • From: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Fw: [Aktive] Richtungsstreit bei den Piraten? (der Freitag)
  • Date: Tue, 23 Oct 2012 12:28:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>


Hallo Harry,
 
vielen Dank für Deine Kommentare. Ich befasse mich mit der Thematik immer wieder gern.
 
Ich weiß leider nicht, wie Du zu Fragen des Datenschutzes und zu Eingriffen in die Privatsphäre stehst, die mit der inneren, manchmal auch mit der äußeren Sicherheit begründet werden. Ich habe aber eine gewisse Vorstellung.
 
Es erstaunt mich immer wieder, wie Menschen, die dem Rechtsstaat, wenn es um Fragen von Recht und Ordnung geht, sehr skeptisch gegenüber stehen - ich sehe das übrigens auch so -, wenn es um den Sozialstaat geht, ein grenzenloses Vertrauen zum Staat und damit zu den als Politiker handelnden Personen haben.
 
Ich persönlich finde das erschreckend. Denn auch bei den Fragen der sozialen Sicherheit geht es um die Privatsphäre.
 
Deshalb ist es für mich eine furchtbare Vorstellung, als Versicherter und Patient allein von dem Willen der jeweiligen politischen Mehrheit abhängig zu sein.
 
Ich möchte grundsätzlich selbst entscheiden, ob, bei wem und wofür ich versichert bin und auch ob, bei wem und wie ich mich untersuchen und behandeln lasse.
 
Zu Deinen Kommentaren, lieber Harry, nehme ich wie folgt Stellung:
----- Original Message -----
From: Morgan le Fay
To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Sent: Tuesday, October 23, 2012 11:22 AM
Subject: Re: [AG-Gesundheit] Fw: [Aktive] Richtungsstreit bei den Piraten? (der Freitag)

Hallo Wolfgang,

ich möchte im Folgenden Dein Konzept kommentieren:
Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Mühe.

Deine Idee läuft darauf hinaus, die Versicherungspflicht- und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuheben, die Zahl an Krankenkassen zu begrenzen und die private Krankenversicherung abzuschaffen.

Zunächst: Es hat zuerst Privatpatienten/Selbstzahler und dann die private Krankenversicherung gegeben - vor allem in Folge der Hyperinflation Anfang der 1920er Jahre.

Es wird immer Privatpatienten geben. Heute sind es aufgrund der Einschränkung durch die Versicherungspflichtgrenze nur etwa 10 Prozent. (Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß diese 10 Prozent aufgrund der höheren Preise, die sie für ärztliche und andere Leistungen zahlen müssen, deutlich mehr als 10 Prozent unseres Gesundheitswesens finanzieren.)
Ja, das liegt aber auch daran, dass man der privat versicherten Wanderniere auch noch einen Spazierstock verschreibt.
Seien wir doch mal ehrlich..., die Privaten werden gerupft wie die Gänse, um die Refinanzierungslöcher, die die GKV aufreißt, wieder zu stopfen.
Der Arzt soll auf seriöse Weise soviel Geld verdienen können, dass er seine Praxis unterhalten und er selbst, seiner Verantwortung entsprechend, angemessen verdienen kann.
Zunächst ist es eine Tatsache, daß der Privatpatient aufgrund der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte für die gleichen Leistungen mehr bezahlen muß als der Kassenpatient. Richtig ist, daß manche Ärzte geringere Einnahmen durch die Behandlung von Kassenpatienten durch eine nicht immer medizinisch notwendige Behandlung von Privatpatienten kompensieren. Mit dieser Kompensation hat der Gesetzgeber bei manchen Kostendämpfungsgesetzen sogar kalkuliert.
 
Wenn es keine Privatpatienten mehr gibt, wird das dann fehlende Geld irgendwo herkommen müssen.

 

Nicht vergessen: Es hat bis zu Beginn der 1940er Jahre auch eine Versicherungsberechtigungsgrenze gegeben. Sie wurde von den Nationalsozialisten mit Blick auf den Zweiten Weltkrieg abgeschafft. Sie sollte sicherstellen, daß Menschen mit höheren Einkommen selbst für ihren Krankenversicherungsschutz sorgen.
Ja, heute haben wir aber ein gesetzlich vorgegebenes Solidarprinzip. Es würde mich wundern, wenn nicht schon zu Hitlers Zeiten diejenigen, die für "ihren Versicherungsschutz selbst gesorgt" haben, an Geräten therapiert wurden, die vom "Fußvolk" bezahlt wurden.
 
Heute ist es wohl eher so, daß die Ausstattung von Praxen mit Geräten den Privatpatienten zu verdanken sind.

Zwingt man alle Menschen in eine staatliche Krankenversicherung und schafft man private Krankenversicherungen ab, werden sich dann wirklich nur noch die Superreichen, die sich dies zusätzlich zu den Zwangsbeiträgen leisten können, privat behandeln lassen (können).
Nein, denn es würde keine "private Behandlung" mehr geben. In §2 Abs.1 des SGB V heißt es u.a.

"Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen"

Ergo steht jedem die gleiche medizinische Zuwendung zu, die modernsten Erkenntnissen zu genügen hat. Ich persönlich bin sogar gegen evtl. privat zusatzversicherbare sog. "Hotelleistungen", denn damit könnten Leistungserbringer wieder in Gewissenskonflikte geraten, wem wie und wie schnell geholfen würde.
Leider konnte ich mich damit aber nicht durchsetzen.

Wo teure Gerätemedizin erforderlich ist, die tatsächlich nicht durch die Beiträge zur Solidarkasse gedeckt werden könnten, müsste über Steuern subventioniert werden. Dafür empfehle ich die Schaffung einer Art "Positivliste".
 
Privatpatienten wird es immer geben. Du wirst mit Deinem Vorschlag nur erreichen, daß sich diese Behandlung noch weniger leisten können. Man muß dann noch reicher sein als heute, um sich privat behandeln zu lassen.
Deine Sicht der Dinge ist an diesem Punkt sehr naiv. So funktioniert die Welt nicht, und so wird sie auch nie funktionieren, ob Dir und mir das nun gefällt oder nicht.
 
Deshalb möchte ich, daß alle Menschen zu Privatpatienten werden. Warum entscheidet eine Einkommensgrenze darüber, ob man sich privat versichern darf oder nicht?



Erfreulicherweise haben wir unser Grundgesetz, auf das die Piraten sehr stolz sind und das diese Entwicklung wohl verhindern wird.

Denn eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung auf einen Schlag oder dadurch, daß man verhindert, daß sich Menschen künftig noch für eine private Krankenversicherung entscheiden dürfen, würde gegen diverse Grundrechte sowohl der Privatversicherten als auch der privaten Krankenversicherer verstoßen
(Grundrechte auf Eigentum, auf Berufsfreiheit, auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Vereinigungsfreiheit).
Das mag sein, ich bin kein Rechtskundler. Wenn es aber so ist, ist es wie bei der Beschneidungsdebatte eine Frage der Rechtsgüterabwägung, was höher wiegt, denn das Grundgesetz garantiert auch Gleichheit und den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit.
 
??? Darüber solltest Du Dich dann doch lieber mal mit einem Verfassungsjuristen unterhalten.

Verfassungswidrig wäre es auch, die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben und damit den Beitragssatz auf das gesamte Einkommen - vielleicht sogar noch aus allen Einkunftsarten - anzuwenden. Bereits heute stößt sie  - und hier ist nicht die regelmäßige Anpassung an die Einkommensentwicklung gemeint - an eine kritische Grenze. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, daß Beiträge und Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Richtig, aber tun sie das heute? Im Übrigen ist bei einer Solidargemeinschaft nicht die Verhältnismäßigkeit bei einem einzelnen Versicherten zu betrachten, sondern immer nur der Gemeinschaft als solcher. Man hat einfach keinen Anspruch darauf, wieder "rauszukriegen" was man einbezahlt hat. Das ist bei allen Risikoversicherungen so.
 
Weil sie es heute schon nicht tun, ist die Grenze heute schon kritisch. Du solltest Sozial- und Individualversicherung nicht vermischen.

Wenn man dies konsequent zu Ende denkt, dann stellt sich doch die Frage, wann man alle Preise oder zumindest die Preise für Waren und Dienstleistungen, die die Grundbedürfnisse decken sollen, einkommensabhängig gestaltet?
???? Eine Entfernung des gereizten Blinddarms ist doch kein Putenschnitzel !!! Gesundheit ist keine Ware! Es ist ein Anspruch, der sogar in den Menschenrechten verankert ist !!
Sorry, aber bei sowas geht mir der Hut 3m weit hoch!
 
Gesundheit ist keine Ware! Das sehe ich auch so. Um Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen, werden aber von Menschen, die davon leben wollen, Sach- und Dienstleistungen erbracht und die müssen irgendwie und von irgendwen bezahlt werden.
 
Aus den Menschenrechten ergibt sich auch, daß niemand verhungern und verdursten darf und jeder menschenwürdig leben soll. Da sind wir dann wieder bei den Grundbedürfnissen.
 
Also wird künftig alles verstaatlicht, sozialisiert, was der Befriedigung der Grundbedürfnisse dient.
 
 

Eine Finanzierung der Krankenversicherung ausschließlich aus Steuern ist vielleicht möglich. Da es aber - meines Wissens - zweckgebundene Steuern nicht gibt, entscheidet der Gesetzgeber je nach Haushaltslage jedes Jahr neu über das Budget, das für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung steht. Ist das wirklich sinnvoll? Ich meine nicht.
Es gibt aber ein abgabenfinanziertes Denkmodell. Das wäre dann zweckgebunden. Für mich wäre das übrigens die zweitbeste Lösung.
 
??? Auch da habe ich gewisse Zweifel. Außerdem kann der Gesetzgeber das doch jederzeit ändern, wenn es keine privatrechtlich begründeten Ansprüche gibt.
Deshalb plädiere ich dafür, daß jeder Mensch die Möglichkeit bekommt, sich privat mindestens auf dem heutigen Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Anbieter seiner Wahl zu versichern - und zwar zu Marktpreisen, also zu Beiträgen, die alle Faktoren berücksichtigen, die sich auf das Risiko Krankheit auswirken.
Marktpreise??? Was für ein Markt?
 
Es würden die Kalkulationsvorschriften gelten, wie sie heute bei der privaten Krankenversicherung angewendet werden. Dazu habe ich hier schon mehrfach Ausführungen gemacht. Bei Bedarf kann ich das gern wiederholen.

Dieser Versicherungsschutz kann dann auch nicht mehr einseitig durch die Politik eingeschränkt werden, wie wir das in der gesetzlichen Krankenversicherung dank der diversen Kostendämpfungsgesetze seit über zwei Jahrzehnten ständig erleben.
Auf gar keinen Fall! Der Patient oder eine Patientenvertretung ist stets in einer schlechteren Verhandlungsposition gegenüber Kassen und den Leistungserbringern, deshalb muss der Staat auch hier die Hoheit behalten.
 
Der Staat, die Politiker legen die Preise fest, die die Erbringer der medizinischen Leistungen bekommen dürfen. Das Ende der Tarifautonomie? Da möchte ich nicht im Gesundheitswesen arbeiten. Dann werden wir bald noch weniger Ärzte und andere Gesundheitsberufe mehr in Deutschland haben.
Dafür daß sich jeder diesen Versicherungsschutz auch leisten kann, sorgt das bedingungslose Grundeinkommen bzw. ein entsprechend hoher Grundfreibetrag.

Dadurch werden das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung in Form des aus Steuern finanzierten Grundeinkommens bzw. Grundfreibetrags und das Kapitaldeckungsverfahren der privaten Krankenversicherung in Form der versicherungsmathematisch kalkulierten Beiträge miteinander kombiniert.

Das macht die Finanzierung sowohl von der demographischen Entwicklung (immer mehr Ältere, immer weniger Jüngere) als auch von wirtschaftlichen Entwicklungen (Finanzkrise) unabhängiger und damit zukunftssicherer und bezieht tatsächlich alle Steuerzahler, also auch Unternehmen, mit ein.

Gleichzeitig sind weder die Erbringer medizinischer Leistungen (Ärzte und andere) mit ihrem Einkommen noch die Patienten/Versicherten mit ihren Beiträgen und Leistungen nur von einer zentralen "Krankenversicherungsbehörde" abhängig, die wiederum von den Entscheidungen der Politik abhängen würde.
Wer gestaltet die Preise? Es ist doch bei Deinem Konzept völlig offen, wer eigentlich die Preise macht!
Die Preise für die medizinischen Sach- und Dienstleistungen sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Erbringern der medizinischen Leistungen bzw. deren Verbände und den Trägern der Krankenversicherung und den Patienten bzw. deren Verbänden.
Die Beiträge werden nach den bewährten Kalkulationsvorschriften versicherungsmathematisch berechnet. Sie berücksichtigen die zu erwartenden Versicherungsleistungen und die Lebenserwartung. Die Kalkulation unterliegt der Kontrolle einer Aufsichtsbehörde. Auch dazu habe ich hier schon mehrfach detaillierte Ausführungen gemacht. Bei Bedarf wiederhole ich dies auch gern.


Der Wettbewerb sowohl auf der Seite der Anbieter des Krankenversicherungsschutzes als auch auf der Seite der Erbringer medizinischer Leistungen sorgt für Kundenorientierung, Service und Wirtschaftlichkeit.
Eben nicht. Heute jedenfalls argumentieren die Ärzte, dass echter Wettbewerb unter den Niedergelassenen zulasten der Qualität bei der Patientenversorgung ginge.
Warum sollte es bei Deinem Modell anders sein?
Außerdem würde echter Wettbewerb zwangsläufig den Fall der Zulassungsbeschränkungen bedeuten und das Ende der Freiberuflichkeit es Arztes.
 
Deshalb möchte ich einen Leistungs- und keinen Verdrängungswettbewerb. Du hättest weiter lesen sollen. Ohne Wettbewerb gibt es bestenfalls Stillstand, wahrscheinlich eher Rückschritte.

Um einen Wettbewerb zu Lasten der Qualität zu verhindern, gehören entsprechende Schutzmaßnahmen zu meinem Konzept - z. B. eine (wieder) deutlich gestärkte Aufsichtsbehörde und ein Gemeinsamer Bundesausschuß, in dem einerseits alle Berufsgruppen des Gesundheitswesens gleichberechtigt und andererseits die Patienten und die Kostenträger vertreten sind und der beschließt, unter welchen Bedingungen welche Untersuchungen und Behandlungen medizinisch notwendig sind - unterstützt durch ein unabhängiges Institut und mit dem Ziel, die Leitlinienmedizin/evidenzbasierte Medizin auszubauen.
Wie soll eine Patientenvertretung einschätzen können, ob eine Maßnahme indiziert sein könnte oder nicht, oder ob ein Novum bei der Patientenversorgung sinnvoll und preislich angemessen ist oder nicht?
 
Das macht doch der Gemeinsame Bundesausschuß heute auch schon für die Kassenpatienten. Wer soll es denn sonst tun? Der jeweils behandelnde Arzt im Zusammenspiel mit der Krankenkasse und im Zweifelsfalle die Gerichte?

Einkommensunabhängige und risikogerechte Beiträge sensibilisieren in Verbindung mit den Rechnungen, die sie über Untersuchungen und Behandlungen bekommen, auch die Patienten/Versicherten.

Beiträge, die sich am Einkommen orientieren und völlig unabhängig von den versicherten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen sind, begünstigen eine Mitnahmementalität - vor allem bei denen, die ein hohes Einkommen erzielen und damit auch hohe Beiträge für gleiche Leistungen zahlen müssen.

Mein Konzept stellt den Versuch dar, die positiven Elemente, die Stärken der beiden Versicherungssysteme - GKV und PKV - miteinander zu verbinden und gleichzeitig eine auch verfassungsrechtlich durchsetzbare Lösung zu finden.

Ich gebe nach wie vor die Hoffnung nicht auf, daß auch die anderen Mitglieder AG Gesundheit und der Piratenpartei insgesamt dies nachvollziehen und damit unterstützen können.

Ich glaube, daran wirst Du noch feilen müssen.
Wenn es um die Freiheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen geht, feile ich immer wieder sehr gern!!!
 
Ich bin nämlich davon überzeugt, daß wir uns bei unseren Zielen völlig einig sind, lediglich der Weg dorthin ist tatsächlich völlig gegensätzlich.

Du arbeitest mit Zwang, möchtest die Menschen zu ihrem vermeintlichen Glück zwingen, ich möchte eine freiheitliche Lösung für alle Beteiligten im
Gesundheitswesen
.

Gruß
Harry
Freundlich-piratig-liberale Grüße
Wolfgang


--
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