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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012
  • Date: Mon, 16 Jul 2012 09:53:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Körperverletzung an Geschlechtspartnern auf Grund unterlassener Circ ist Bullshit. Vor allem das Smegma des Mannes (Sekret, das sich unter der Vorhaut befindet), wirkt krebsfördernd auf den Gebärmutterhals. Also sollte sich auch der Mann vor einem Geschlechtsverkehr im Genitalbereich waschen und dabei die Vorhaut immer zurückziehen. In diesem Zusammenhang wäre zu erwähnen, dass mit einer Beschneidung (chrirugische Entfernung der Vorhaut) des Mannes die Sexualhygiene deutlich verbessert wird und die Partnerinnen seltener an dieser Krebsart erkranken.

Erst googeln, dann posten!

Ganz ungeachtet davon, dass die Fruchtbarkeit der Menschen von mir unterstellt sinkt und die Circ auf Grund Beeinflussung der Ejakulationsfähigkeit diese weiter verschärft.
Was  von Dir unterstellt wird ist leider von untergeordnetem Interesse. Wie die Circumzision die Ejakulationsfähigkeit beeinflussen kann hätte ich doch gerne durch mehr als persönliche Unterstellung belegt! Wobei eine Verschärfung der Ejakulationsfähigkeit doch vielleicht erwünscht sein könnte...

Andreas


Am 16.07.2012 09:37, schrieb Peter Hartung:

Jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Da Kinder nicht mündig sind ist die Circumcision ein Verbrechen da hier nie mündig eingewilligt wurde und keine medizinisch relevante Indikation besteht. Körperverletzung an Geschlechtspartnern auf Grund unterlassener Circ ist Bullshit. Selbst wenn überhaupt relevant hätte hier der Partner die Möglichkeit sein opt out zu geben. Ganz ungeachtet davon, dass die Fruchtbarkeit der Menschen von mir unterstellt sinkt und die Circ auf Grund Beeinflussung der Ejakulationsfähigkeit diese weiter verschärft.
Circ aus religiösen Gründen anderer (der Eltern die ihre Schutzbefohlenen in eine Religion zwingen) ist hochgradig verachtenswert und pervers. Und selbst die Einstufung als elektiven Eingriff macht die Zustimmung des mündigen Betrofenen nicht obsolet. Daher ist es schlicht legal nicht möglich ein Kind zu beschneiden da nicht mündig.
Abgesehen davon sollte vielleicht eher diskutiert werden ob Kinder als Unmündige überhaupt mit Religion konfrontiert werden dürfen. Aus meiner Sicht ist es unethisch Kinder in Sonntagsschulen oder ähnlich zu schicken und ihnen vor der Volljährigkeit eine Hirnwäsche zu verpassen und ihnen so die freie Entscheidung für oder gegen eine Religion zu nehmen.

Just my 2ct.
MfG
PETER

Am 16.07.2012 09:17 schrieb "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>: Das ist nicht kompliziert! Christ oder Buddhist usw. kann man auch in beschnittenem Zustand werden wenn man sich später entscheidet! Jude oder Moslem unbeschnitten eben nicht.
Gruß

Andreas
Am 15.07.2012 15:49, schrieb Martin E. Waelsch:
Es ist in der Tat kompliziert:
Die religiöse wertegemeinschaft entscheidet, dass ein Säugling oder ein zwölfjähriger dieser wertegemeinschaft nicht verlustig gehen soll, also wird es durch körperliche Veränderung schon mal eingeschrieben.

Das bedeutet, dass sich das Individuum im mündigen alter nach erfolgter religiösen Erziehung schwer über sein Glaubensbekenntnis entscheiden kann, weil er sich für oder gegen entscheiden soll, was die Eltern im guten Glauben vorentschieden haben.

Der Betroffene ist im Konflikt verfangen.



Dr. med. M. E. Waelsch
über iPhon





Am 15.07.2012 um 14:02 schrieb "Dr. A. Cavicchioli" <cavicchioli AT t-online.de>:

Hallo Andreas,

ich muss Dir leider Widersprechen. Ich teile diese Meinung nicht. Es werden tatsächlich Äpfel mit Birnen vermischt. Wir haben einen Rechtsstaat. Die Judikative hat eine Trennline gezogen zwische medizinisch notwendig und religiös veranlasst. Das Argument, wie von mhereren hier eingebracht, dass bei einem Verbieten woanders gegangen wird, ist nicht stichhaltig, denn dieses Argument gilt für jede Straftat. Jeder kann sich gegen geltendes Recht verhalten, das werden wir nie verhindern können.

Da ich nicht nur einmal traumatisierte muslimische Jungs behandelt habe, nach fehlgegange religiöse Beschneidungen durch muslimische und sonstige Urologen, halte ich diese klare Aussage des Gerichts für richtig und überfällig.

Tatsächlich müssen wir uns nach meiner Meinung Gedanken machen, inwieweit religiöse oder kulturelle Freiheit als höher bewerten wollen, als unsere Verfassung. Ich bin strikt dagegen. Die Vorhaut ist nur ein Symbol für weitreichende Verstümmelungen an Menschen und Tötung bei Nichtbefolgen von kulturellen oder religiösen Vorgaben.

Übrigens, wird ein Arzt, der nicht aus medizinischen Gründen eine Vorhaut entfernt, und dies wird bekannt, berufs- und sozialrechtlich zur Verwantwortung gezogen

Insofern kein Sommerloch, zumal morgen bei mir wieder Praxis ist.

Ciaociao
Alessandro

Am 15.07.2012 13:33, schrieb Dr. Andreas Forster:
Danke!!!
Andreas

Am 14.07.2012 20:29, schrieb Ch. B.:
Hallo!

ich habe folgenden Text ins Pad gestellt und würde um Kommentierung und ggf. Ergänzung bitten:


Ich bin ebenfalls gegen eine Positionierung der Piraten zu diesem Thema.
Das ganze ist eine Scheindebatte, die sich aus Unkenntnis der Praxis und der juristischen Lage bzw. deren falscher Darstellung in den Medien ergibt.
Zunächst zur bisherigen Praxis der Beschneidung durch Ärzte in Deutschland:
Es wird immer eine medizinische Indikation für eine Circumcision (Vorhautbeschneidung) gestellt, in der Regel lautet sie Phimose (Vorhautverengung). Die Diagnose wird durch einen Urologen gestellt. Eine nachträgliche Überprüfung ist nicht möglich, da das entfernte Vorhautteil in der Regel weggeworfen wird.  Die Krankenkassen akzeptiere


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