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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012
  • Date: Mon, 16 Jul 2012 09:38:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Den Unterschied aus religiöser Sicht kann ich nicht beurteilen aber offensichtlich besteht der!
Medizinisch ist eine Beschneidung am 6. Lebenstag deutlich einfacher und weniger traumatisierend als kurz vor, oder in der Pubertät oder im Erwachsenenalter!

Andreas

Am 16.07.2012 09:24, schrieb Martin E. Waelsch:
Was macht es für ein Unterschied für das Glaubensbekenntnis, ob man im 6
lebenstag, in 12 Lebensjahr beschnitten wird, oder sich dafür im mündigen
alter entscheidet?

Dr. M. E. Waelsch

Am 16.07.2012 um 09:17 schrieb "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>:

Das ist nicht kompliziert! Christ oder Buddhist usw. kann man auch in
beschnittenem Zustand werden wenn man sich später entscheidet! Jude oder
Moslem unbeschnitten eben nicht.
Gruß

Andreas
Am 15.07.2012 15:49, schrieb Martin E. Waelsch:
Es ist in der Tat kompliziert:
Die religiöse wertegemeinschaft entscheidet, dass ein Säugling oder ein
zwölfjähriger dieser wertegemeinschaft nicht verlustig gehen soll, also wird
es durch körperliche Veränderung schon mal eingeschrieben.

Das bedeutet, dass sich das Individuum im mündigen alter nach erfolgter
religiösen Erziehung schwer über sein Glaubensbekenntnis entscheiden kann,
weil er sich für oder gegen entscheiden soll, was die Eltern im guten Glauben
vorentschieden haben.

Der Betroffene ist im Konflikt verfangen.



Dr. med. M. E. Waelsch
über iPhon





Am 15.07.2012 um 14:02 schrieb "Dr. A. Cavicchioli" <cavicchioli AT t-online.de>:

Hallo Andreas,

ich muss Dir leider Widersprechen. Ich teile diese Meinung nicht. Es werden
tatsächlich Äpfel mit Birnen vermischt. Wir haben einen Rechtsstaat. Die
Judikative hat eine Trennline gezogen zwische medizinisch notwendig und
religiös veranlasst. Das Argument, wie von mhereren hier eingebracht, dass
bei einem Verbieten woanders gegangen wird, ist nicht stichhaltig, denn
dieses Argument gilt für jede Straftat. Jeder kann sich gegen geltendes Recht
verhalten, das werden wir nie verhindern können.

Da ich nicht nur einmal traumatisierte muslimische Jungs behandelt habe, nach
fehlgegange religiöse Beschneidungen durch muslimische und sonstige Urologen,
halte ich diese klare Aussage des Gerichts für richtig und überfällig.

Tatsächlich müssen wir uns nach meiner Meinung Gedanken machen, inwieweit
religiöse oder kulturelle Freiheit als höher bewerten wollen, als unsere
Verfassung. Ich bin strikt dagegen. Die Vorhaut ist nur ein Symbol für
weitreichende Verstümmelungen an Menschen und Tötung bei Nichtbefolgen von
kulturellen oder religiösen Vorgaben.

Übrigens, wird ein Arzt, der nicht aus medizinischen Gründen eine Vorhaut
entfernt, und dies wird bekannt, berufs- und sozialrechtlich zur
Verwantwortung gezogen

Insofern kein Sommerloch, zumal morgen bei mir wieder Praxis ist.

Ciaociao
Alessandro

Am 15.07.2012 13:33, schrieb Dr. Andreas Forster:
Danke!!!
Andreas

Am 14.07.2012 20:29, schrieb Ch. B.:
Hallo!

ich habe folgenden Text ins Pad gestellt und würde um Kommentierung und ggf.
Ergänzung bitten:


Ich bin ebenfalls gegen eine Positionierung der Piraten zu diesem Thema.
Das ganze ist eine Scheindebatte, die sich aus Unkenntnis der Praxis und der
juristischen Lage bzw. deren falscher Darstellung in den Medien ergibt.
Zunächst zur bisherigen Praxis der Beschneidung durch Ärzte in Deutschland:
Es wird immer eine medizinische Indikation für eine Circumcision
(Vorhautbeschneidung) gestellt, in der Regel lautet sie Phimose
(Vorhautverengung). Die Diagnose wird durch einen Urologen gestellt. Eine
nachträgliche Überprüfung ist nicht möglich, da das entfernte Vorhautteil in
der Regel weggeworfen wird. Die Krankenkassen akzeptiere

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