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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012


Chronologisch Thread 
  • From: "Martin E. Waelsch" <dr.m.e.waelsch AT t-online.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte vom Juli 13, 2012
  • Date: Mon, 16 Jul 2012 09:48:19 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Medizinische Indikation lässt sich mit Kindern altersentsprechend besprechen
und der Eingriff sorgsam vorbereiten. Bei der religiösen Begründung ist
einfach ein Ritual am Rollen, dem sich das Kind offensichtlich nicht
widersetzen kann. Wenn der säugling davon nicht viel mitbekommen soll, dann
ist das individuum aber in dem Moment, wo die körperwahrnehmung beginnt schon
verändert. Geht es vielleicht darum?

Dr. M. E. Waelsch

Am 16.07.2012 um 09:38 schrieb "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>:

> Den Unterschied aus religiöser Sicht kann ich nicht beurteilen aber
> offensichtlich besteht der!
> Medizinisch ist eine Beschneidung am 6. Lebenstag deutlich einfacher und
> weniger traumatisierend als kurz vor, oder in der Pubertät oder im
> Erwachsenenalter!
>
> Andreas
>
> Am 16.07.2012 09:24, schrieb Martin E. Waelsch:
>> Was macht es für ein Unterschied für das Glaubensbekenntnis, ob man im 6
>> lebenstag, in 12 Lebensjahr beschnitten wird, oder sich dafür im mündigen
>> alter entscheidet?
>>
>> Dr. M. E. Waelsch
>>
>> Am 16.07.2012 um 09:17 schrieb "Dr. Andreas Forster"
>> <dr.forster AT aforster.de>:
>>
>>> Das ist nicht kompliziert! Christ oder Buddhist usw. kann man auch in
>>> beschnittenem Zustand werden wenn man sich später entscheidet! Jude oder
>>> Moslem unbeschnitten eben nicht.
>>> Gruß
>>>
>>> Andreas
>>> Am 15.07.2012 15:49, schrieb Martin E. Waelsch:
>>>> Es ist in der Tat kompliziert:
>>>> Die religiöse wertegemeinschaft entscheidet, dass ein Säugling oder ein
>>>> zwölfjähriger dieser wertegemeinschaft nicht verlustig gehen soll, also
>>>> wird es durch körperliche Veränderung schon mal eingeschrieben.
>>>>
>>>> Das bedeutet, dass sich das Individuum im mündigen alter nach erfolgter
>>>> religiösen Erziehung schwer über sein Glaubensbekenntnis entscheiden
>>>> kann, weil er sich für oder gegen entscheiden soll, was die Eltern im
>>>> guten Glauben vorentschieden haben.
>>>>
>>>> Der Betroffene ist im Konflikt verfangen.
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> Dr. med. M. E. Waelsch
>>>> über iPhon
>>>>
>>>>
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> Am 15.07.2012 um 14:02 schrieb "Dr. A. Cavicchioli"
>>>> <cavicchioli AT t-online.de>:
>>>>
>>>>> Hallo Andreas,
>>>>>
>>>>> ich muss Dir leider Widersprechen. Ich teile diese Meinung nicht. Es
>>>>> werden tatsächlich Äpfel mit Birnen vermischt. Wir haben einen
>>>>> Rechtsstaat. Die Judikative hat eine Trennline gezogen zwische
>>>>> medizinisch notwendig und religiös veranlasst. Das Argument, wie von
>>>>> mhereren hier eingebracht, dass bei einem Verbieten woanders gegangen
>>>>> wird, ist nicht stichhaltig, denn dieses Argument gilt für jede
>>>>> Straftat. Jeder kann sich gegen geltendes Recht verhalten, das werden
>>>>> wir nie verhindern können.
>>>>>
>>>>> Da ich nicht nur einmal traumatisierte muslimische Jungs behandelt
>>>>> habe, nach fehlgegange religiöse Beschneidungen durch muslimische und
>>>>> sonstige Urologen, halte ich diese klare Aussage des Gerichts für
>>>>> richtig und überfällig.
>>>>>
>>>>> Tatsächlich müssen wir uns nach meiner Meinung Gedanken machen,
>>>>> inwieweit religiöse oder kulturelle Freiheit als höher bewerten wollen,
>>>>> als unsere Verfassung. Ich bin strikt dagegen. Die Vorhaut ist nur ein
>>>>> Symbol für weitreichende Verstümmelungen an Menschen und Tötung bei
>>>>> Nichtbefolgen von kulturellen oder religiösen Vorgaben.
>>>>>
>>>>> Übrigens, wird ein Arzt, der nicht aus medizinischen Gründen eine
>>>>> Vorhaut entfernt, und dies wird bekannt, berufs- und sozialrechtlich
>>>>> zur Verwantwortung gezogen
>>>>>
>>>>> Insofern kein Sommerloch, zumal morgen bei mir wieder Praxis ist.
>>>>>
>>>>> Ciaociao
>>>>> Alessandro
>>>>>
>>>>> Am 15.07.2012 13:33, schrieb Dr. Andreas Forster:
>>>>>> Danke!!!
>>>>>> Andreas
>>>>>>
>>>>>> Am 14.07.2012 20:29, schrieb Ch. B.:
>>>>>>> Hallo!
>>>>>>>
>>>>>>> ich habe folgenden Text ins Pad gestellt und würde um Kommentierung
>>>>>>> und ggf. Ergänzung bitten:
>>>>>>>
>>>>>>>
>>>>>>> Ich bin ebenfalls gegen eine Positionierung der Piraten zu diesem
>>>>>>> Thema.
>>>>>>> Das ganze ist eine Scheindebatte, die sich aus Unkenntnis der Praxis
>>>>>>> und der juristischen Lage bzw. deren falscher Darstellung in den
>>>>>>> Medien ergibt.
>>>>>>> Zunächst zur bisherigen Praxis der Beschneidung durch Ärzte in
>>>>>>> Deutschland:
>>>>>>> Es wird immer eine medizinische Indikation für eine Circumcision
>>>>>>> (Vorhautbeschneidung) gestellt, in der Regel lautet sie Phimose
>>>>>>> (Vorhautverengung). Die Diagnose wird durch einen Urologen gestellt.
>>>>>>> Eine nachträgliche Überprüfung ist nicht möglich, da das entfernte
>>>>>>> Vorhautteil in der Regel weggeworfen wird. Die Krankenkassen
>>>>>>> akzeptiere
>>>
>>> --
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>
>
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