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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen


Chronologisch Thread 
  • From: Reisch <Reisch AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen
  • Date: Fri, 22 Jun 2012 21:40:16 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Schönen guten Tag und Ahoi allerseits,

ich finde, dass es Sinn macht, als Grundlage der Diskussion die Presseerklärung des BGH zu lesen (so lange das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt) und nicht das, was die verschiedenen Medien daraus machen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60678&pos=0&anz=96

Bei dem Urteil ging es um die strafrechtliche Fragestellung der "Bestechung" bzw. "Bestechlichkeit". Dies sind im Strafrecht definierte Begriffe, die allerdings voraussetzen, dass der Bestochene ein Amtsträger bzw. ein von einer öffentlichen Institution Beauftragter ist. Im vorliegenden Fall geht es also einzig um die Frage, ob der Kassenarzt ein Amtsträger oder Beauftragter der öffentlich-rechtlichen Krankenkasse ist. Dies - und nur dies - verneint das Gericht. Deshalb ist der Straftatbestand der Bestechlichkeit nicht gegeben.

Es wird darauf hingewiesen - und nach meiner Wahrnehmung auch nicht bedauernd sondern sachlich - dass ein Urteil sich auf geltendes Recht stützt.

Und ich bin der Meinung, wir brauchen auch kein anderes Gesetz, denn die zugrundeliegenden Handlungen sind eben nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch nach anderen Gesetzen (Wettbewerbsrecht, Berufsrecht u.a.) durchaus zu belangen, spätestens wenn dadurch ein Schaden entsteht. Es ist eben nur keine "Bestechung"

Ich wünsche noch einen schönen Tag,
Reinhard




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