Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Forster" <dr.forster AT aforster.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen
  • Date: Fri, 22 Jun 2012 15:57:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Google doch mal „Augenoptiker Bestechung Arzt“ das ist echt erschreckend!!

 

Wenn Du Deine Ärztehasserbrille mal kurz absetzen würdest könntest Du erkennen (wenn Du das willst), dass der BGH nur festgestellt hat, dass es der Gesetzgeber versäumt hat eine Gesetzesgrundlage zu schaffen aufgrund der solche Schweinereien betraft werden können.

 

Komischerweise gibt es kein Problem, wenn ein Hersteller durch satte Rabatte eine Kasse besticht die dann ihren Versicherten nur noch deren Präparate zukommen lässt. Das heisst halt „Rabattvertrag“ und ist völlig in Ordnung. In Deinen Augen ist so etwas also nur fragwürdig wenn Ärzte dran beteiligt sind?

 

Wieso sollte ich Beauftragter der Kassen sein? Sind die Kassen krank? OK sind sie, wollen sich aber nicht therapieren lassen J.

Zu mir kommen Menschen die krank sind und von mir behandelt werden wollen. Da ist nirgends eine Kasse zu sehen. Dass das System bei uns so seltsam gestrickt ist, dass ich meine Arbeit nicht bezahlt bekomme, sondern Pauschalen über Zwischenhändler an mich weitergegeben werden ist ein Skandal, aber Tatsache.

 

Natürlich bin ich Arzt und sonst nichts! Das Wort Leistungserbringer ist offensichtlich abwertend gemeint und deswegen unter Schmidt/ Lauterbach eingeführt worden. Ich bezeichne Dich übrigens auch nicht als „Industrieglaszuschleifer“, oder?

 

Wieso „schulde“ ich irgendjemandem Leistungen??

Verkaufst Du denn keine Waren an denen Du verdienst?? Deine Kunden bekommen also nicht ein gleichwertiges Gestell eines andern Herstellers empfohlen der Dir mehr Marge einräumt, oder?

Andreas

 


Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Morgan le Fay
Gesendet: Freitag, 22. Juni 2012 15:14
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

 

Das berichtet heute Boulevard-Baden

Ärzte seien keine Amtsträger und keine Beauftragten der Krankenkassen

Im konkreten Fall hat eine Pharmareferentin an die Ärzte Schecks verteilt, wenn sie deren Produkte verschreiben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof GSSt2/11)

In der Urteilsbegründung führt der BGH aber aus, dass er nur geltendes Recht anwenden könne und es dem Gesetzgeber obliegt, Vorteilsnahme im Gesundheitswesen zum Straftatsbestand zu machen.

Das klingt für mich wie ein seufzendes Bedauern, nicht rechtlich gegen diese Machenschaften vorgehen zu dürfen.


Ärzte sind keine Beauftragten der Kassen? Nennt man sie nicht (m.E. zurecht) "Leistungserbringer"??
Wenn Sie also kraft Vertrages mit den Kassenärztlichen Vereinigungen diejenigen sind, die die den Versicherten
geschuldeten Leistungen zu erbringen haben, dann sind sie doch "beauftragt", oder wie würdet ihr das nennen??

Es wird höchste Zeit, dass solchen Machenschaften mal ein Riegel vorgeschoben wird! Zwar betrifft es i.d. R. nur selbstzahlende Patienten, aber wenn ich mir vorstelle, dass ein Arzt wider besseren Wissens ein Medikament verordnet, das mehr ihm selbst als dem Patienten hilft, dann geht mir das Messer im Sack auf!!

Im Übrigen ist das ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang