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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen


Chronologisch Thread 
  • From: Dietmar Brinkmann <dietmar.brinkmann AT piraten-hh.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen
  • Date: Fri, 22 Jun 2012 16:12:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Am 22.06.2012 15:57, schrieb Dr. Forster:

> Natürlich bin ich Arzt und sonst nichts! Das Wort Leistungserbringer ist
> offensichtlich abwertend gemeint und deswegen unter Schmidt/ Lauterbach
> eingeführt worden. Ich bezeichne Dich übrigens auch nicht als
> „Industrieglaszuschleifer“, oder?

Bitte beide etwas beruhigen und sachlich bleiben. Optiker gehören nicht
mehr dazu, weil deren Leistungen nicht mehr von den Krankenkassen
bezahlt werden. Der Begriff ist von den Krankenkassen geprägt worden,
die Versicherten sind die Leistungsempfänger. -erbringer sind alle
Berufsgruppen, deren Leistungen von den Krankenkassen anerkannt und
deshalb bezahlt werden.

Anzahlmäßig dürften die Mediziner nur einen kleinen Teil der
Leistungserbringer darstellen.

Es sei denn, es gibt mehr Ärzte als Apotheken, Psychotherapeuten,
Krankenhäuser, Erbringer von Heil- und Hilfsmittelleistungen
(Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Stimm-, Sprach-, Sprechtherapeuten
(z.B. Logopäden, klin.Sprechwissenschaftler u.a.), Orthopädietechniker,
Orthopädieschuhtechniker, Sanitätshäuser), Hersteller von Arzneimitteln,
Hebammen, Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die Leistungen
häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflegehilfe, häuslicher Pflege oder
Haushaltshilfe erbringen, Rettungsdienste und
Krankentransportunternehmen. Leistungserbringer können sowohl natürliche
Personen (z. B. niedergelassene Ärzte oder Physiotherapeuten),
juristische Personen (z. B. GmbHs, GbRs) als auch Organisationen
(Krankenhäuser) sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungserbringer

Hier geht es um alle Erbringer von medizinischen Leistungen, deren
Kosten eine Krankenkasse übernimmt. Nicht zu verwechseln mit
Leistungsträgern, dieser Begriff ist anders besetzt, noch weiter gefasst
und von der FDP gern verwendet für alle Besserverdienenden.

Schönes Wochenende!







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