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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen
  • Date: Fri, 22 Jun 2012 17:08:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Andreas

ich wusste, dass Du Dich wegen des "Leistungserbringer" melden würdest. Ich habe den Begriff auch nicht benützt, um Dich zu ärgern, sondern weil diese Bezeichnung die Unlogik der Urteilsbegründung hervorhebt, wenn man einerseits vom "Leistungserbringer" redet (der ich als Augenoptiker auch bin; das ist meinerseits keinesfalls abwertend gemeint), andererseits bestreitet, dass diese "Leistungserbringer" nicht im Auftrag der Kassen (be)handeln würden.

Wenn Du eine aktuelle Brille tragen würdest, wäre Dir aufgefallen, dass ich folgendes bereits schrieb:

In der Urteilsbegründung führt der BGH aber aus, dass er nur geltendes Recht anwenden könne und es dem Gesetzgeber obliegt, Vorteilsnahme im Gesundheitswesen zum Straftatsbestand zu machen.

Das klingt für mich wie ein seufzendes Bedauern, nicht rechtlich gegen diese Machenschaften vorgehen zu dürfen.


Es ist mir also durchaus bewusst, dass die gesetzliche Grundlage fehlt, um dieser Einflussnahme der Pharmaindustrie auf die Therapie"freiheit" des Arztes einzuwirken.

Warum Du von der Kasse beauftragt sein solltest? Das sollte Dir doch eigentlich klar sein, wenn Du Deine Verträge mit der KV und den Kassen kennst.
Schon mal was von Sicherstellungsauftrag gehört? Da steckt das Wort "auftrag" sogar drin!!
Du schuldest übrigens niemandem was. Nur die Krankenkasse schuldet was. Nämlich eine Gegenleistung für die Versicherungsbeiträge. Und Du bist als Arzt und Leistungserbringer vertraglich beauftragt, diese Schuld der Kasse zu tilgen. Das ist jedenfalls mein Verständnis von dem ganzen Rechts- und Kompetenzirrsinn.

Wir Optiker hatten das früher auch, dass wir u.a. von Pharmalieferanten Kontaktlinsenpflegemittel mit großzügigen Einladungen und Banketten schmackhaft gemacht bekamen, aber zumindest bei mir hat kein einziger Kunde ein Pflegemittel bekommen, das nicht unbedenklich gewesen wäre oder den Linsen geschadet hätte.
Übrigens: gerade der penetranteste und "großzügigste" Anbieter (fängt mit A an hört mit Lcon auf) hat damals die mieseste Brühe geliefert. Die habe ich niemals jemandem aufgedrängt. Ich hätte mir ja nur Reklamationen aufgehalst

Grüße
Harry



Am 22.06.2012 15:57, schrieb Dr. Forster:

Google doch mal „Augenoptiker Bestechung Arzt“ das ist echt erschreckend!!

 

Wenn Du Deine Ärztehasserbrille mal kurz absetzen würdest könntest Du erkennen (wenn Du das willst), dass der BGH nur festgestellt hat, dass es der Gesetzgeber versäumt hat eine Gesetzesgrundlage zu schaffen aufgrund der solche Schweinereien betraft werden können.

 

Komischerweise gibt es kein Problem, wenn ein Hersteller durch satte Rabatte eine Kasse besticht die dann ihren Versicherten nur noch deren Präparate zukommen lässt. Das heisst halt „Rabattvertrag“ und ist völlig in Ordnung. In Deinen Augen ist so etwas also nur fragwürdig wenn Ärzte dran beteiligt sind?

 

Wieso sollte ich Beauftragter der Kassen sein? Sind die Kassen krank? OK sind sie, wollen sich aber nicht therapieren lassen J.

Zu mir kommen Menschen die krank sind und von mir behandelt werden wollen. Da ist nirgends eine Kasse zu sehen. Dass das System bei uns so seltsam gestrickt ist, dass ich meine Arbeit nicht bezahlt bekomme, sondern Pauschalen über Zwischenhändler an mich weitergegeben werden ist ein Skandal, aber Tatsache.

 

Natürlich bin ich Arzt und sonst nichts! Das Wort Leistungserbringer ist offensichtlich abwertend gemeint und deswegen unter Schmidt/ Lauterbach eingeführt worden. Ich bezeichne Dich übrigens auch nicht als „Industrieglaszuschleifer“, oder?

 

Wieso „schulde“ ich irgendjemandem Leistungen??

Verkaufst Du denn keine Waren an denen Du verdienst?? Deine Kunden bekommen also nicht ein gleichwertiges Gestell eines andern Herstellers empfohlen der Dir mehr Marge einräumt, oder?

Andreas

 


Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Morgan le Fay
Gesendet: Freitag, 22. Juni 2012 15:14
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

 

Das berichtet heute Boulevard-Baden

Ärzte seien keine Amtsträger und keine Beauftragten der Krankenkassen

Im konkreten Fall hat eine Pharmareferentin an die Ärzte Schecks verteilt, wenn sie deren Produkte verschreiben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof GSSt2/11)

In der Urteilsbegründung führt der BGH aber aus, dass er nur geltendes Recht anwenden könne und es dem Gesetzgeber obliegt, Vorteilsnahme im Gesundheitswesen zum Straftatsbestand zu machen.

Das klingt für mich wie ein seufzendes Bedauern, nicht rechtlich gegen diese Machenschaften vorgehen zu dürfen.


Ärzte sind keine Beauftragten der Kassen? Nennt man sie nicht (m.E. zurecht) "Leistungserbringer"??
Wenn Sie also kraft Vertrages mit den Kassenärztlichen Vereinigungen diejenigen sind, die die den Versicherten
geschuldeten Leistungen zu erbringen haben, dann sind sie doch "beauftragt", oder wie würdet ihr das nennen??

Es wird höchste Zeit, dass solchen Machenschaften mal ein Riegel vorgeschoben wird! Zwar betrifft es i.d. R. nur selbstzahlende Patienten, aber wenn ich mir vorstelle, dass ein Arzt wider besseren Wissens ein Medikament verordnet, das mehr ihm selbst als dem Patienten hilft, dann geht mir das Messer im Sack auf!!

Im Übrigen ist das ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung.








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