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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Forster" <dr.forster AT aforster.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen
  • Date: Fri, 22 Jun 2012 16:05:53 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

KKH-TOP TEN: Schadensbeträge nach Leistungsbereichen*

*2004 / 2005

Ärzte 8 % Orthopädie- Techniker 9 % Karten-Missbrauch durch (nicht mehr) Versicherte 3 % Orthopäd. Schuhmacher 4 %

Krankengymnasten/ Physiotherapeuten 4 % Optiker 32 % Transportunternehmen 8 % Pflegedienste 6 % Apotheker 21 %

http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/files/1449.pdf

 

Nur so nebenbei!

Andreas


Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Morgan le Fay
Gesendet: Freitag, 22. Juni 2012 15:14
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Gesundheit] BGH: Ärzte dürfen sich straffrei bestechen lassen

 

Das berichtet heute Boulevard-Baden

Ärzte seien keine Amtsträger und keine Beauftragten der Krankenkassen

Im konkreten Fall hat eine Pharmareferentin an die Ärzte Schecks verteilt, wenn sie deren Produkte verschreiben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof GSSt2/11)

In der Urteilsbegründung führt der BGH aber aus, dass er nur geltendes Recht anwenden könne und es dem Gesetzgeber obliegt, Vorteilsnahme im Gesundheitswesen zum Straftatsbestand zu machen.

Das klingt für mich wie ein seufzendes Bedauern, nicht rechtlich gegen diese Machenschaften vorgehen zu dürfen.


Ärzte sind keine Beauftragten der Kassen? Nennt man sie nicht (m.E. zurecht) "Leistungserbringer"??
Wenn Sie also kraft Vertrages mit den Kassenärztlichen Vereinigungen diejenigen sind, die die den Versicherten
geschuldeten Leistungen zu erbringen haben, dann sind sie doch "beauftragt", oder wie würdet ihr das nennen??

Es wird höchste Zeit, dass solchen Machenschaften mal ein Riegel vorgeschoben wird! Zwar betrifft es i.d. R. nur selbstzahlende Patienten, aber wenn ich mir vorstelle, dass ein Arzt wider besseren Wissens ein Medikament verordnet, das mehr ihm selbst als dem Patienten hilft, dann geht mir das Messer im Sack auf!!

Im Übrigen ist das ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung.




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