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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: syna <syna AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Mon, 12 Dec 2011 16:19:55 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


DJahn schrieb:
Danke Dietmar für Deine ausgewogene Argumentation, obwohl ich einige Dinge anders beurteile als Du. Das ist zum Beispiel das hier:
DS Lawfox schrieb:
... Ebenso falsch ist die Behauptung, ein GKV-Versicherter Angestellter zahle pro Monat 550,- € ein. Wäre dies so, kämen noch 550 € Arbeitgeberanteil hinzu...Preisfrage für diesen Montag: Wieviele Arbeitnehmer in Deutschland liegen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und sind GKV-versichert? ...
Ich meine, dass Arbeitgeberanteile sehr wohl zum Verdienst der Arbeiter und Angestellten gehören. Siehe dazu https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=92481 .
Das Beispiel war inklusive Arbeitgeberanteil - sorry, wenn das nicht klar war.

Abstrakt gedacht, ist es aber egal, ob man die Auftrennung {Arbeitgeberanteil+
Arbeitnehmeranteil} oder den {Gesamtanteil} betrachtet. In jedem Fall geht
es um den Betrag, der vom (gedachten) Brutto-Entgelt für die Krankenversicherung
aufgebracht werden muss.

DJahn schrieb:
Mit dem Beitrag erwirbt jeder Versicherte den gleichen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dieser Anspruch stellt einen Vermögenswert dar, der für alle gleich in Euro auszudrücken ist. Wenn man einen Durchschnitt dieses Anspruchs für ein ganzes Durchschnittsleben bewertet, könnte man von einer Kopfpauschale sprechen (die Kopfpauschale war politisch kein ganz unvernünftiger Ansatz).
Die Krankenversicherung wird bis zur Bbmgr prozentual,
zur Zeit mit ca. 15,5%, erhoben. Sie ist damit keine Kopfpauschale. Mit solchen Begriffen
dennoch zu hantieren, halte ich in diesem Zusammenhang mindestens für "unsolide".

DJahn schrieb:
... Für die, die noch darüber verdienen und in der GKV versichert bleiben, nimmt der Beitragssatz mit steigendem Gehalt wieder ab. Schon das halte ich für ungerecht. Besonders ungerecht ist aber, dass die GKV-Versicherten, die überdurchschnittlich verdienen, im Rahmen der Sozialversicherung angesichts immer weiter steigender Gesundheitskosten einen immer weiter wachsenden Anteil am gesellschaftlichen Sozialausgleich aufbringen müssen. Dieser Sozialausgleich ist gerechter Weise von allen Steuerzahlern zu finanzieren.
Das ist ungerecht - in der Tat. Das ist einer der Gründe, die für

a. eine Bürgerversicherung auf breiter Grundlage oder für
b. reine Steuerfinanzierung (Vorbild England) oder für
c. GKVen ohne Bemessungsgrenze und modifizierter Finanzierung

sprechen.




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