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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Wed, 02 Nov 2011 18:45:54 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hi Benny !

Erneut meinen herzlichen Dank, dass Du mir so ausführlich und fachlich fundiert geantwortet hast. Auch wenn wir beide am Ende nicht zu denselben Schlussfolgerungen kommen, finde ich ganz hilfreich, wenn wir Einigkeit über einige Fakten erzielen, die in der öffentlichen Diskussion m.E. oft verkürzt und verzerrt dargestellt werden.

HappyBuddha schrieb:

Wenn ein Patient ohne Versichertennachweis in die Praxis kommt, dann ist er nicht anspruchsberechtigt, Leistungen von dieser Kasse zu erhalten (zumindest der Praxis gegenüber). Er hat dann 10 Tage Zeit einen Versicherungsnachweis nachzureichen, der ihn als krankenversichert ausweist, wie dieser Nachweis aussieht (Chipkarte, Ersatzbescheinigung) ist für die Praxis egal, Hauptsache etwas von der Krankenkasse, woraus hervorgeht, dass aktuell ein Versicherungsschutz besteht.

Mir ist daraus zunächst DIESER Teil Deiner Aussage wichtig: "... wie dieser Nachweis aussieht (Chipkarte, Ersatzbescheinigung) ist für die Praxis egal ...". Als dritte Möglichkeit wäre - vorübergehend - auch noch die (bisherige) Krankenversichertenkarte (KVK) zu nennen.

Also 1.: Wenn ich mir _vor_ einem planbaren Arzt- oder Zahnarzttermin eine Ersatzbescheinigung von meiner Krankenkasse hole und in der Praxis vorlege, so stehe ich den Patienten vollkommen gleich, die eine KVK oder eGK präsentieren können --- von der leichteren Identifikation anhand des etwaigen Lichtbildes auf der eGK einmal abgesehen. Macht allen Beteiligten mehr Arbeit :( , sonst aber keinen Unterschied.

Und 2.: Wenn ich weder eine KVK/eGK noch eine Ersatzbescheinigung (aus Holz) bei meinem Arztbesuch dabei habe, wird mir eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, die KVK/eGK oder eine Ersatzbescheinigung _nachträglich_ in der Praxis vorzulegen. Dann ist alles gut und genau wie unter 1. /Anmerkung:/ Bei Zahnärzten gibt es eine solche Nachfrist nicht !

Erst wenn ich allerdings diese Nachfrist von 10 Tagen untätig verstreichen lasse, kann mir mein Arzt eine Privatrechnung stellen, damit er am Ende nicht ohne Bezahlung dasteht. Weil für Zahnärzte keine Nachfrist vorsehen ist, können sie die Privatrechnung sofort bei Aufnahme der Behandlung stellen.

HappyBuddha schrieb:
Es ist sogar so, dass der Patient eigentlich sogar bis zum Ende des Quartals Zeit hat, einen Nachweis vorzulegen, wenn zwischenzeitlich eine Rechnung geschrieben wurde, wird diese storniert. Die 10-Tages-Frist ist eigentlich eher eine Wartefrist für die Praxis.

Folglich gibt also noch eine allerletzte Frist, um mein ggf. schon bezahltes Geld in voller Höhe vom Arzt bzw. Zahnarzt zurückerstattet zu bekommen: Wenn ich meinem Arzt bis zum Quartalsende bzw. meinem Zahnarzt innerhalb von 10 Tagen ab Behandlungsbeginn die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweise, wird seine Privatrechnung hinfällig.

Dass meine Krankenkasse sogar noch später vielleicht einen Teil der Arzt- oder Zahnarztrechnung übernehmen wird (Stichwort: "Kostenerstattung"), sei's drum.

Halten wir hier doch einfach 'mal fest: Kein Patient muss befürchten, dass er künftig nur deshalb "Vorkasse" bei seinem Arzt oder Zahnarzt leisten muss, allein weil er keine KVK/eGK in der Tasche hat.

HappyBuddha schrieb:
Es gab hier im Thread schon einen Link zu irgendeiner Interessengemeinschaft gegen die eGK, dort wurden Statements der Regierung zu der Frage veröffentlicht, was denn passieren würde, wenn man kein Foto einreicht.

Der Link stammt von *mir* :) genau in dem Beitrag, auf den Du gerade geantwortet hast:

Rick schrieb:
Ich hatte lediglich einen Artikel vom 24.8.2011 aus der "ärtzezeitung" zusammengefasst; leider war der ursprüngliche Link wohl unbrauchbar !? Jetzt müsste er funktionieren: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/666937/e-card-passbild-besteht-leistungsanspruch.html?sh=25&h=-1292867997

und sogar eigens das PDF mit dem Originalschreiben des BMG im Netz ausfindig gemacht:

Rick schrieb:
(...) konnte ich in folgendem Dokument vom 5.8.2011 (ab Seite 2 unterster Absatz) erfahren, das die Grundlage für den Artikel in der "ärztezeitung" darstellt: http://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/lcmskathrinvogler/Dokumente/SF,%20KlAnfr,%20mdlF,%20DF%20und%20Antworten/AntworteGK_Foto_KathrinVogler_schriftlicheFragen.pdf

Ich muss schon ein wenig schmunzeln, dass die "ärztezeitung" zu "irgendeiner Interessengemeinschaft gegen die eGK" wird. Die Historie, wie ich sie jetzt recherschiert habe, ist einfach folgende:

Im Juli stellte die LINKEN-Abgeordnete Kathrin Vogler, MdB eine "Schriftliche Anfrage" an das BMG, was "Bildverweigerer" zu befürchten hätten. Am 5.8.2011 antwortete darauf die Parlamentarische Staatsekretärin im BMG Frau Ulrike Flach, MdB.

Auf Grundlage dieser Antwort hat die Abgeordnete Vogler eine Pressemitteilung verfasst, die dann am 24.8.2011 zum Artikel in der "ärztezeitung" geführt hat. Dahin führt mein erster (inzwischen gültiger) Link. Zu der "regierungsamtlichen" Quelle führt mein zweiter Link; dort kann jeder den Originaltext lesen --- als Faksimile und ungekürzt.

HappyBuddha schrieb:
Der Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall bestehen, man bekommt aber ohne Foto eben keine neue Karte mehr, wenn die alte abgelaufen ist und kann sich in Praxen / Kliniken nicht mehr als anspruchsberechtigt ausweisen, wird also wohl oder übel dann in die Kostenerstattung gehen müssen.

Gemach, gemach ! Jetzt mal nicht so schnell --- eines nach dem anderen:

1. "Der Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall bestehen" - darüber gibt es keinen Disput.
2. "man bekommt aber ohne Foto eben keine neue Karte mehr" - DAS wird aktuell "im realen Leben" widerlegt --- WIRKLICH !!!
3. "und kann sich in Praxen / Kliniken nicht mehr als anspruchsberechtigt ausweisen" - hatten wir nicht eben gerade festgestellt, dass dazu eine KVK/eGK oder eine _Ersatzbescheinigung_ vorzulegen ist ??!
4. "wird also wohl oder übel dann in die Kostenerstattung gehen müssen" - letztendlich ja, wenn denn Deine Prämissen 2. und 3. stimmen würden.

Ein Beispiel, wie es in Zeiten VOR der eGK bis in unsere Tage hinein tagtäglich vorgekommen ist: Ein Urlauber wird krank, hat seine KVK aber zu Hause liegen lassen. Vor oder kurz nach seinem Arztbesuch nimmt er Kontakt zu seiner Krankenkasse auf und schildert diesen Umstand. Die Krankenkasse wird ihm jetzt keineswegs eine zweite KVK ausstellen (zu langwierig und zu teuer), sondern eine Ersatzbescheinigung (ganz aus Papier !) ausstellen und in der örtlichen Servicestelle aushändigen oder per Post versenden.

Und ganz genau so wird es MIT der eGK auch bleiben, weil deren Produktionsprozess (dank des Lichtbildes) NOCH langwieriger ist und weil sie mit ihrem Prozessorchip NOCH mehr kostet.

Der Urlauber wird gesund, der Arzt am Urlaubsort bekommt sein Geld von der Krankenkasse. Eine drohende Behandlung "nur gegen Vorkasse" oder einen Zwang zur "Kostenerstattung" sehe ich in meinem Beispiel nicht.

Bangemachen gilt nicht --- meint

Rick aus Hamburg




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