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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: Dietmar Brinkmann <dietmar.brinkmann AT piraten-hh.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Tue, 01 Nov 2011 23:09:49 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hi Volljurist Dietmar,

dabei hätte ich genau hierzu Deine Fachkenntnis erwartet.

"Aktuelle Meldungen" (hib)" des Deutschen Bundestags Nr. 408/2011 vom 19.10.2011:

„Die Koalition schlägt vor, dass sich bei Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende des Jahres 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, die Verwaltungskosten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöhen dürfen.“


natürlich wird ein finanzieller Hebel benutzt werden, um die Kassen dazu zu bewegen, die politischen Forderungen umzusetzen. Es werden entweder Verwaltungsausgaben pauschal gekürzt, eine Erhöhung von einem auf das nächste Jahr verboten, oder sonstige finanzielle Benachteiligungen gesetzlich halbwegs verbindlich geregelt.

Nach meinem Eindruck besteht bei den Kassen auch kaum echter Widerstand. Sie sehen sich mehrheitlich schlicht als öffentlichen Dienstleister, der die gesetzlichen Vorgaben umsetzt. Um mehr als eine klare gesetzliche Regelung, die ihnen einen kostendeckenden Betrieb ermöglicht, geht es ihnen gar nicht.

Nebeneffekt und meines Erachtens mindestens genauso relevant ist die Tatsache, dass durch all diese Änderungen ein kleines Kassensterben begonnen hat. Von 220 vor zwei Jahren existieren heute noch 150.

Auch die Piraten fordern teilweise nur noch eine gesetzliche Krankenkasse, in der möglichst alle versichert sind, auch einige Gruppen, die bisher privat oder zu sonstigen Sonderkonditionen versichert sind.

Dann entsteht eine zentrale Verwaltung und Datenbank, die bisher noch auf 150 relativ unabhängige Kassen verteilt ist.

Aber das ist jetzt längst off topic, sorry.

Gruß
Dietmar



Am 01.11.2011 22:53, schrieb DS Lawfox:
Hi
Nach meiner Einschätzung ist das Gepoltere des BMG shitstorm vom
Feinsten. Für eine Pönale gegenüber den Kassen habe ich nämlich im
Gesetz keine Entsprechung gefunden.
Gäbe es einen Gesellschaftsvertrag, der nicht im Gesetz normiert ist und
eine Vertragsstrafe bedingt, bedürfte es keiner BT-Beschlusslage.

Am 01.11.2011 22:20 schrieb "Dietmar Brinkmann"
<dietmar.brinkmann AT piraten-hh.de <mailto:dietmar.brinkmann AT piraten-hh.de>>:

Am 01.11.2011 20:27, schrieb HappyBuddha:


Dietmar Brinkmann schrieb:

Was jeder Versicherte mit dieser Bildanfrage macht, muss man
selbst
entscheiden. Die Kassen stellen bei Ablauf der alten KK
notfalls eine
eGK ohne Lichtbild aus.


Wo hast du denn das her?


aus dem richtigen Leben, meine, das ging auch hier über die Liste,
oder die LV HH Liste.

Aktuell müssen die Kassen bis 31.12.2011 10% der Versicherten eine
neue eGK ausgestellt haben. Da etliche die Einreichung eines Bildes
verweigern (irgendwie, mit Begründung, ohne Begründung, alle
Anschreiben dazu ignorieren, egal wie) stellen manche Kassen (immer
erst, wenn eine neue fällig ist, weil die alte abgelaufen ist) eine
eGK ohne Lichtbild aus.

Diese Ausnahme konnten die Kassen von Anfang an machen in
begründeten Einzelfällen (Kinder müssen es nicht, alte
pflegebedürftige Bettlägerige müssen es nicht, und es gibt die
Begründung "Bildverweigerer").

Weil den Kassen Vertragsstrafen drohen, wenn sie ihre Auflagen nicht
erfüllen, wird das anscheinend nicht so ernst genommen. Sie werden
in Einzelfällen eben auch ohne Lichtbild ausgestellt.

Die Kassen werden sicherlich NICHT wegen eines Bildes klagen, oder
den Kunden sonstwie nötigen. Der Kunde kann höchstens die Kasse
wechseln, es gelten aber für alle gesetzlichen Kassen die gleichen
Auflagen.

Aufgeschoben ist daher nicht aufgehoben, weit führt es nicht, wenn
man erstmal das Bild verweigert.

Steht aber jedem frei, selbstverständlich.

Gruß
Dietmar

Mein letzter Stand ist der, dass die alten Karten gültig
bleiben, bis
sie abgelaufen sind (bzw. bis zum Ablauf der Übergangsfrist).
Nach Ende
der Gültigkeit geben die Kassen dann nur noch Karten mit Foto
aus, wer
kein Foto einreicht, ist zwar weiter versichert (man wird nicht
gekündigt, nur weil man kein Foto einreicht), bekommt aber keine
Karte
und kann sich dann in Praxen und Kliniken nicht mehr als
Versicherter
ausweisen. In der Folge muss der betroffene Patient damit im
Zuge der
Kostenerstattung die Arztkosten bei seiner KK geltend machen. So war
mein letzter Stand.


--
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AG-Gesundheitswesen AT lists.__piratenpartei.de
<mailto:AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
https://service.piratenpartei.__de/listinfo/ag-__gesundheitswesen
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