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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: "Albert Karschti" <akarschti AT web.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Wed, 2 Nov 2011 10:04:09 +0100
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Gesundheitssystem
Das Chaos lässt grüßen! "Verwaltungsindustrie" und die Sozialgerichte
können sich bereits freuen!
Zeig Deine eGK und sag ich wer du bist!
Albert

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
HappyBuddha
Gesendet: Dienstag, 1. November 2011 22:41
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Hallo Rick,

Rick schrieb:

> Danach "sehen vertragliche Regelungen zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten
> und Krankenkassen (Bundesmantelverträge) Ersatzverfahren vor

Das Ersatzverfahren darf aber nur angewendet werden, wenn sicher ist, dass
der Patient auch bei der von ihm benannten Kasse versichert ist. Diesen
Nachweis muss er erbringen, indem er eine Bescheinigung der Kasse oder die
Chipkarte vorlegt. Das Ersatzverfahren kommt derzeit z.B. zum Einsatz,
wenn der Chip nicht lesbar ist (dann werden die Daten eben per Hand in die
EDV übertragen) oder wenn der Patient keine Karte dabei hat, aber bereits
persönlich bekannt ist und bereits einmal eine Karte dieser Kasse
vorgelegt hat und es bei der Abrechnung keine Probleme gab.

Wer aber gar keine Karte vorlegen kann, kann auch nicht im Ersatzverfahren
behandelt werden, weil dann ja jeder behaupten könnte, bei der Kasse XY
versichert zu sein. Ohne Anspruchsnachweis keine Behandlung zulasten der
GKV. Unbekannte Patienten landen ohne Vorlage eines Nachweises jedenfalls
nicht im Ersatzverfahren, sondern haben 10 Tage Zeit die Karte
nachzureichen, oder bekommen eine Privatrechnung. Das ist von der KBV auch
ausdrücklich so angewiesen worden.
--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen





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