Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: DS Lawfox <dslawfox AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Tue, 1 Nov 2011 22:53:25 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hi
Nach meiner Einschätzung ist das Gepoltere des BMG shitstorm vom Feinsten. Für eine Pönale gegenüber den Kassen habe ich nämlich im Gesetz keine Entsprechung gefunden.
Gäbe es einen Gesellschaftsvertrag, der nicht im Gesetz normiert ist und eine Vertragsstrafe bedingt, bedürfte es keiner BT-Beschlusslage.

Am 01.11.2011 22:20 schrieb "Dietmar Brinkmann" <dietmar.brinkmann AT piraten-hh.de>:
Am 01.11.2011 20:27, schrieb HappyBuddha:

Dietmar Brinkmann schrieb:
Was jeder Versicherte mit dieser Bildanfrage macht, muss man selbst
entscheiden. Die Kassen stellen bei Ablauf der alten KK notfalls eine
eGK ohne Lichtbild aus.

Wo hast du denn das her?

aus dem richtigen Leben, meine, das ging auch hier über die Liste, oder die LV HH Liste.

Aktuell müssen die Kassen bis 31.12.2011 10% der Versicherten eine neue eGK ausgestellt haben. Da etliche die Einreichung eines Bildes verweigern (irgendwie, mit Begründung, ohne Begründung, alle Anschreiben dazu ignorieren, egal wie) stellen manche Kassen (immer erst, wenn eine neue fällig ist, weil die alte abgelaufen ist) eine eGK ohne Lichtbild aus.

Diese Ausnahme konnten die Kassen von Anfang an machen in begründeten Einzelfällen (Kinder müssen es nicht, alte pflegebedürftige Bettlägerige müssen es nicht, und es gibt die Begründung "Bildverweigerer").

Weil den Kassen Vertragsstrafen drohen, wenn sie ihre Auflagen nicht erfüllen, wird das anscheinend nicht so ernst genommen. Sie werden in Einzelfällen eben auch ohne Lichtbild ausgestellt.

Die Kassen werden sicherlich NICHT wegen eines Bildes klagen, oder den Kunden sonstwie nötigen. Der Kunde kann höchstens die Kasse wechseln, es gelten aber für alle gesetzlichen Kassen die gleichen Auflagen.

Aufgeschoben ist daher nicht aufgehoben, weit führt es nicht, wenn man erstmal das Bild verweigert.

Steht aber jedem frei, selbstverständlich.

Gruß
Dietmar

Mein letzter Stand ist der, dass die alten Karten gültig bleiben, bis
sie abgelaufen sind (bzw. bis zum Ablauf der Übergangsfrist). Nach Ende
der Gültigkeit geben die Kassen dann nur noch Karten mit Foto aus, wer
kein Foto einreicht, ist zwar weiter versichert (man wird nicht
gekündigt, nur weil man kein Foto einreicht), bekommt aber keine Karte
und kann sich dann in Praxen und Kliniken nicht mehr als Versicherter
ausweisen. In der Folge muss der betroffene Patient damit im Zuge der
Kostenerstattung die Arztkosten bei seiner KK geltend machen. So war
mein letzter Stand.

--
AG-Gesundheitswesen mailing list
AG-Gesundheitswesen@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang