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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: HappyBuddha <HappyBuddha AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Wed, 02 Nov 2011 20:46:56 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hey Rick,

wir gehen fast komplett miteinander konform, nur ein paar Anmerkungen noch :D

Mir ist daraus zunächst DIESER Teil Deiner Aussage wichtig: "... wie dieser Nachweis aussieht (Chipkarte, Ersatzbescheinigung) ist für die Praxis egal ...". Als dritte Möglichkeit wäre - vorübergehend - auch noch die (bisherige) Krankenversichertenkarte (KVK) zu nennen.

Das funktioniert jetzt, aber nicht mehr ab dem Zeitpunkt, wo die alte Chipkarte abgelaufen ist, bzw. die Übergangsfrist für die Einführung der eGK vorbei ist. Ich denke, dass es dann eine entsprechende Anweisung geben wird, nur noch die eGK zu akzeptieren, spätestens, wenn das eRezept verbindlich eingeführt wurde (in welcher Form auch immer, so wie es geplant war, ist es ja "für die Tonne").

Also 1.: Wenn ich mir _vor_ einem planbaren Arzt- oder Zahnarzttermin eine Ersatzbescheinigung von meiner Krankenkasse hole und in der Praxis vorlege, so stehe ich den Patienten vollkommen gleich, die eine KVK oder eGK präsentieren können

Genau. Aber Krankenkassen stellen Ersatzbescheinigungen in der Regel nur aus, wenn eine Arztpraxis darum bittet, oder wenn der Patient seine Karte verloren hat. Diese Ersatzbescheinigungen weisen fast immer ein Gültigkeitsdatum auf, sind also nur zeitlich beschränkt gültig, eben bis der Versicherte eine neue KVK (oder später eGK) bekommen hat.
Ob Krankenkassen noch Ersatzbescheinigungen ausstellen, wenn die eGK verbindlich eingeführt wurde, kann man jetzt noch nicht absehen, zumindest nicht, wenn sich eingebürgert hat, sich mit solchen Bescheinigungen zu versorgen, um die eGK zu boykottieren..

Erst wenn ich allerdings diese Nachfrist von 10 Tagen untätig verstreichen lasse, kann mir mein Arzt eine Privatrechnung stellen, damit er am Ende nicht ohne Bezahlung dasteht. Weil für Zahnärzte keine Nachfrist vorsehen ist, können sie die Privatrechnung sofort bei Aufnahme der Behandlung stellen.

Korrekt.

Halten wir hier doch einfach 'mal fest: Kein Patient muss befürchten, dass er künftig nur deshalb "Vorkasse" bei seinem Arzt oder Zahnarzt leisten muss, allein weil er keine KVK/eGK in der Tasche hat.

Jein. Wenn die alten KVKen nichtig geworden sind (entweder durch Erreichen des Ablaufdatums oder durch Rechtsverordnung), dann braucht der Patient eine eGK oder eine übergangsweise Ersatzbescheinigung. Nur dann ist der Patient aus dem Schneider. Ob die Krankenkassen den Boykott der eGK durch Ausstellen von Ersatzbescheinigungen unterstützen müssen, das wird sich denke ich zeitnahe klären lassen, weil es sicher viele geben wird, die das versuchen. Aber das ist hier eigentlich nicht von Belang, ich lasse mich da überraschen.Der Link stammt von *mir* :) Ich muss schon ein wenig schmunzeln, dass die "ärztezeitung" zu "irgendeiner Interessengemeinschaft gegen die eGK" wird.


Nein, dein Link beinhaltet zwar das gleiche, ich habe hier aber irgendwo einen Link zum Aktionsbündnis "eGK-Nein Danke" oder "stopt die eGK" gefunden, da stand das. Die Ärztezeitung ist zwar auch nicht DAS Medium schlechthin, aber natürlich nicht mit einer Interessengemeinschaft zu vergleichen :D

Die Krankenkasse wird ihm jetzt keineswegs eine zweite KVK ausstellen (zu langwierig und zu teuer), sondern eine Ersatzbescheinigung (ganz aus Papier !) ausstellen und in der örtlichen Servicestelle aushändigen oder per Post versenden.
Und ganz genau so wird es MIT der eGK auch bleiben, weil deren Produktionsprozess (dank des Lichtbildes) NOCH langwieriger ist und weil sie mit ihrem Prozessorchip NOCH mehr kostet.

Das ist ja auch gar nicht gemeint. Wenn der Patient seine eGK verloren hat, wird er natürlich eine Ersatzbescheinigung bekommen. Aber die KK sieht ja, ob überhaupt schonmal eine eGK ausgegeben wurde. Wenn nein, dann wird die KK dem Patienten mitteilen, dass er bitte ein Foto einzureichen hat, da ansonsten keine neue Karte ausgestellt werden kann. Dann bekommt er vielleicht noch eine befristete Ersatzbescheinigung, um die Zeit bis zum Vorliegen des Fotos zu überbrücken, aber wenn der Patient 3 Monate später immernoch säumig ist, dann muss man sehen, wie sich die Kassen dann verhalten. Denn ein Verlust der eGK kann vom Patienten dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er nie eine hatte.

LG aus dem Norden
Benny




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