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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Tue, 01 Nov 2011 21:18:25 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo Piraten !

Dietmar Brinkmann schrieb:

Was jeder Versicherte mit dieser Bildanfrage macht, muss man selbst entscheiden. Die Kassen stellen bei Ablauf der alten KK notfalls eine eGK ohne Lichtbild aus.

Ich kann Dietmars Aussage ausdrücklich bestätigen ! Ich weiß zwar nicht, ob alle Krankenkassen in gleichem Maße "nachgiebig" sind --- von einer sehr großen bundesweiten Krankenkasse weiß ich definitiv, dass sie bei "strikter Bildverweigerung" (u.a. aus religiösen Gründen) die eGK _ohne_ Bild auch für Erwachsene ausstellt. Was soll sie denn auch machen ? Gerichtsvollzieher mit Digitalkamera losschicken ???

HappyBuddha schrieb:
Wo hast du denn das her?
Mein letzter Stand ist der, dass die alten Karten gültig bleiben, bis sie abgelaufen sind (bzw. bis zum Ablauf der Übergangsfrist). Nach Ende der Gültigkeit geben die Kassen dann nur noch Karten mit Foto aus, wer kein Foto einreicht, ist zwar weiter versichert (man wird nicht gekündigt, nur weil man kein Foto einreicht), bekommt aber keine Karte und kann sich dann in Praxen und Kliniken nicht mehr als Versicherter ausweisen. In der Folge muss der betroffene Patient damit im Zuge der Kostenerstattung die Arztkosten bei seiner KK geltend machen. So war mein letzter Stand.

Dazu zwei Bemerkungen:

Erstens: Das SGB V nimmt im § 290 Absatz 2 Satz 1 letzter Teilsatz folgende Personenkreise ausdrücklich von der Pflicht zum Lichtbild aus:
(1) "Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres"
(2) "Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist".
D.h. es wird VIELE eGK'n ohne Bild geben, einige davon auch für Erwachsene --- technisch überhaupt kein Problem ! Umgekehrt ist ein "Bild-Boykott" daher KEIN Mittel, die Einführung und Verbreitung der eGK zu verhindern.

Zweitens: Das mit der "Kostenerstattung" stimmt *definitiv NICHT* --- reine Panikmache. Lies mal den Artikel "E-Card: Auch ohne Passbild besteht Leistungsanspruch" hier nach:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...1292867997

Dort wird über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Die Linke) berichtet. Danach "sehen vertragliche Regelungen zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten und Krankenkassen (Bundesmantelverträge) Ersatzverfahren vor", wenn Versicherte Ihrer Pflicht nicht nachkommen könnten, "vor einer ärztlichen Behandlung ihre Versichertenkarte und künftig die eGK in der Praxis vorzulegen".

ICH persönlich habe von meiner Krankenkasse auch eine Bildanforderung bekommen --- und abgeheftet. _Aktuell_ ist jede Krankenkasse unter Druck, bis zum Jahresende mindestens 10 % ihrer Versicherten mit eGK'n auszustatten. Andernfalls werden ihr die Verwaltungskosten im kommenden Jahr um 2 % gekürzt (vgl. § 4 Absatz 6 SGB V). Derzeit berät der Bundestag darüber, den Krankenkassen eine Quote von 70 % bis Ende 2012 vorzuschreiben. MEINE (alte) Krankenversichertenkarte gilt bis über 2013 hinaus ! :)

Jeden, der sein Bild aber (jetzt oder später) einreicht, möchte ich auf folgendes hingewiesen:

* Im SGB konnte ich KEINERLEI Verpflichtung finden, dass das Bild für die eGK "biometrischen Ansprüchen" genügen muss. Auch wenn einige Kassen das lauthals anders darstellen.

* Die Krankenkassen haben KEIN Recht, das Lichtbild länger zu speichern als es für die Produktion der eGK erforderlich ist --- KEINESFALLS bis zum Gültigkeitsende der eGK nach fünf oder mehr Jahren. Außer Ihr gestattet es ihnen ausdrücklich. Also: Das "Kleingedruckte" lesen, bevor Ihr den Bildbogen unterschreibt bzw. den Upload abschickt !

Beste Grüße von der "Waterkant" von

Rick aus Hamburg




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