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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: HappyBuddha <HappyBuddha AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Wed, 02 Nov 2011 10:35:40 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Guten Morgen Rick,

Wie jetzt ganz genau: Muss der Patient "die Karte" nachreichen oder "eine Bescheinigung der Kasse _oder_ die Chipkarte" ?!?

Wenn ein Patient ohne Versichertennachweis in die Praxis kommt, dann ist er nicht anspruchsberechtigt, Leistungen von dieser Kasse zu erhalten (zumindest der Praxis gegenüber). Er hat dann 10 Tage Zeit einen Versicherungsnachweis nachzureichen, der ihn als krankenversichert ausweist, wie dieser Nachweis aussieht (Chipkarte, Ersatzbescheinigung) ist für die Praxis egal, Hauptsache etwas von der Krankenkasse, woraus hervorgeht, dass aktuell ein Versicherungsschutz besteht. Wird dieser Nachweis nicht binnen 10 Tagen eingereicht, hat der Arzt ein Recht darauf, dem Patienten eine Privatrechnung zu schicken.

solange er rechtzeitig seine Kassenmitgliedschaft nachweisen kann, muss er KEINE Privatrechnung fürchten, richtig ?

Ja, wenn der Patient rechtzeitig einen Nachweis vorlegt, wird er in der EDV einfach rückwirkend als krankenversichert erfasst und die Behandlung wird über die Krankenkasse abgerechnet. Es ist sogar so, dass der Patient eigentlich sogar bis zum Ende des Quartals Zeit hat, einen Nachweis vorzulegen, wenn zwischenzeitlich eine Rechnung geschrieben wurde, wird diese storniert. Die 10-Tages-Frist ist eigentlich eher eine Wartefrist für die Praxis.

Also auch keinen "Kostenerstattungs"-Streit mit seiner Krankenkasse (den er höchstwahrscheinlich auch noch verlieren würde).
Da gibt es keinen Streit, weil jeder Versicherte frei wählen darf, ob er Sachleistungen (über Chipkarte) oder Kostenerstattung von seiner Krankenkasse haben möchte. Du kannst als GKV-Patient auch zu einem reinen Privatarzt gehen, ist alles kein Problem. Der Patient reicht die aufgelaufene Privatrechnung ein und bekommt den Betrag von der Kasse erstattet. Die Sache hat für den Patienten nur den Haken, dass die Krankenkassen maximal den Betrag erstatten, der auch bei Abrechnung über die Chipkarte angefallen wäre. Außerdem kassieren viele Kassen einen Verwaltungsabschlag. Der Patient bekommt also im ungünstigsten Fall nur einen Teil der Kosten ersetzt. Für viele toll, die sich als Privatpatienten behandeln lassen wollten, für andere ärgerlich, aber eben Lehrgeld, denn die Bringschuld eines Nachweises trägt der Patient.

Das ist das gleiche, wie wenn man sich im Ausland behandeln lässt, auch da erstatten die deutschen Kassen nur die Beträge, die auch hierzulande angefallen wären.

Es gab hier im Thread schon einen Link zu irgendeiner Interessengemeinschaft gegen die eGK, dort wurden Statements der Regierung zu der Frage veröffentlicht, was denn passieren würde, wenn man kein Foto einreicht.

Der Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall bestehen, man bekommt aber ohne Foto eben keine neue Karte mehr, wenn die alte abgelaufen ist und kann sich in Praxen / Kliniken nicht mehr als anspruchsberechtigt ausweisen, wird also wohl oder übel dann in die Kostenerstattung gehen müssen.
Ob es denen, die sich über das Foto aufregen, wert ist, müssen diese entscheiden. In Kliniken ist die Chipkarte alleine jetzt schon kein ausreichender Nachweis mehr, wer stationär in die Klinik kommt, müsste neben der Chipkarte auch seinen Ausweis vorlegen, weil die Klinik sonst im Betrugsfall auf den Kosten sitzen bliebe. Darüber regt sich auch niemand auf. Diese Betrugsprävention wird jetzt auch auf Arztpraxen ausgeweitet und mit dem Foto auf der eGK entfällt dann auch in der Klinik das Vorlegen eines Ausweises oder Reisepasses. Über das Foto im Ausweis regt sich ja auch keiner auf, die eGK mag sicherlich noch viele Ecken und Kanten haben, aber ein Foto (das nach Erstellung der Karte gelöscht werden muss) sollte da nicht zum Aufhänger werden. :)

LG Benny




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