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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Foto einreichen, ja oder nein?
  • Date: Wed, 02 Nov 2011 00:56:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo Benny !

Danke Dir für Deine Erläuterungen zum "Ersatzverfahren", wenn ein Patient _ganz ohne_ gültige (alte) Krankenversichertenkarte oder (neue) eGK zum Arzt geht.

Ich hatte lediglich einen Artikel vom 24.8.2011 aus der "ärtzezeitung" zusammengefasst; leider war der ursprüngliche Link wohl unbrauchbar !? Jetzt müsste er funktionieren: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/666937/e-card-passbild-besteht-leistungsanspruch.html?sh=25&h=-1292867997

Rick schrieb:

Danach "sehen vertragliche Regelungen zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten und Krankenkassen (Bundesmantelverträge) Ersatzverfahren vor

HappyBuddha schrieb:
Das Ersatzverfahren darf aber nur angewendet werden, wenn sicher ist, dass der Patient auch bei der von ihm benannten Kasse versichert ist. Diesen Nachweis muss er erbringen, indem er eine Bescheinigung der Kasse oder die Chipkarte vorlegt.

Verstehe ich vollkommen, sonst wären Leistungsmissbrauch und Abrechnungsbetrug ja Tür und Tor geöffnet --- Ich hatte aber auch nichts Gegenteiliges behauptet ! ;)

HappyBuddha schrieb:
Unbekannte Patienten landen ohne Vorlage eines Nachweises jedenfalls nicht im Ersatzverfahren, sondern haben 10 Tage Zeit die Karte nachzureichen, oder bekommen eine Privatrechnung.

Wie jetzt ganz genau: Muss der Patient "die Karte" nachreichen oder "eine Bescheinigung der Kasse _oder_ die Chipkarte" ?!? Unabhängig davon --- solange er rechtzeitig seine Kassenmitgliedschaft nachweisen kann, muss er KEINE Privatrechnung fürchten, richtig ? Richtig ! Also auch keinen "Kostenerstattungs"-Streit mit seiner Krankenkasse (den er höchstwahrscheinlich auch noch verlieren würde).

Übrigens - das konnte ich zwischenzeitlich lernen: Bei Zahnärzten gilt die "Nachfrist" von 10 Tagen nicht; sie können sofort eine Privatrechnung stellen, wenn bei Behandlungsbeginn kein Versicherungsnachweis vorgelegt wird.

Dies - und weitere Details zum "Ersatzverfahren" konnte ich in folgendem Dokument vom 5.8.2011 (ab Seite 2 unterster Absatz) erfahren, das die Grundlage für den Artikel in der "ärztezeitung" darstellt: http://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/lcmskathrinvogler/Dokumente/SF,%20KlAnfr,%20mdlF,%20DF%20und%20Antworten/AntworteGK_Foto_KathrinVogler_schriftlicheFragen.pdf

Zu meiner Schande musste ich feststellen: Es handelt sich dabei NICHT um die "Antwort der Bundesregierung" auf eine "Kleine Anfrage", wie ich fälschlich übertrieben habe --- eine Stufe kleiner ! Deshalb konnte ich das Dokument auch nicht so leicht auffinden.

Ich hoffe, dass diese "regierungsamtliche Quelle" manche Details um die Pflicht zum Lichtbild auf der eGK und mögliche Konsequenzen aus dessen Verweigerung erhellen kann.

Beste Grüße von

Rick aus Hamburg




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