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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Landärzte und Zugangsquoten - Überversorgung, Fehlverteilung oder Ärztemangel? Hier auf H-J Fischer

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Landärzte und Zugangsquoten - Überversorgung, Fehlverteilung oder Ärztemangel? Hier auf H-J Fischer


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Landärzte und Zugangsquoten - Überversorgung, Fehlverteilung oder Ärztemangel? Hier auf H-J Fischer
  • Date: Sat, 10 Apr 2010 13:03:02 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

schrieb "Jürgen Junghänel":
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Sat, 10 Apr 2010 10:40:01 +0200
>> Von: Privacy <pirat AT praes.eu>
>> An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
>> Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Landärzte und Zugangsquoten - Überversorgung,
>> Fehlverteilung oder Ärztemangel? Hier auf H-J Fischer
>
>> schrieb "Jürgen Junghänel":
>>> Hallo,
>>> die Arztzahlen sind auch das, was ich etwa gehört habe.
>>>
>>> Aber meines Wissen nach sind das die Zahlen der Ärzte, die
>> (Zwangs-)Mitglieder der Ärztekammern sind:
>>>
>>> also unabhängig davon, ob sie im Gesundheitsamt, Praxis, Zeitung, als
>> Minister (Rösler) oder Hausfrau arbeiten.
>>>
>>> Teilweise sind auch Leute in deutschen Ärztekammern Mitglieder, die im
>> Ausland arbeit.
>>
>> Soweit sie einen Wohnsitz in D haben sogar zwangsweise, ansonsten
>> freiwillig.
>>
>>>
>>> Oder weiß es jemand besser?
>>
>> Ruheständler fehlen noch ...
>>
>> Sonst richtig - allerdings unterscheiden die Ärztekammern nach
>> berufstätigen und nicht berufstätigen Ärzten.
>>
>> => das ist anders als bei den Juristen, dort sind in den Anwaltskammern
>> nur die erfasst, die als Anwalt zugelassen sind - also keine
>> Hochschullehrer, keine Richter ....
>>
>> Gruß
>>
>> Privacy
>
> Ach ja: Ruheständler fehlen noch ...
>
> Das bin ja ich!!
>
> Also Privacy, wo bekommen wir denn nun die Zahlen her, die uns sagen, wie
> viele Ärzte in der Patientenversorgung sind und wieviele nach dem Studium
> irgenwo (am besten wo) abgeblieben sind.

1. Die Zahlen der Kammern über die berufstätigen Ärzte (ich weiss nicht,
ob die Bundesärztekammer eine solche Zusammenfassung führt)

2. Die Zahlen der KV - für die im Kassenärzte

Ich frage mich aber, ob das der richtige Ansatz ist. Die gesamte
zentrale Bedarfsplanung führt nur zu erheblichem bürokratischen Aufwand
und gängelt alle. Laß' uns doch mal das Problem unter unseren primären
piratigen Zielvorstellungen diskutieren -

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Gesundheit/Ziele#Vorschlag_2_.28Privacy.29

Unser primäres Ansinnen ist doch nicht eine komplette Gleichschaltung
aller Menschen unter Ausnutzung von Neid ... und womöglich noch
kompletter "Dienstverpflichtung" eines gesamten Berufsstandes.

Sondern Freiheit und Selbstverantwortung mit natürlich im
Gesundheitswesen staatlicher Fürsorgepflicht für die Verfügbarkeit.

Es gibt - spürbar für die Landbevölkerung einen Mangel an vor allem
"basisärztlicher" Versorgung - und die Pat. können dies in konkreten
Fällen auch belegen - völlig wurscht, welche statistischen Daten dies
widerlegen oder untermauern sollen.

Wenn wir das Problem auf Bundesebene lösen wollen, müssen sehr viele
Spielregeln her mit Kontrollzwängen und natürlich dann wiederum
kreativer Nutzung ....

Das Problem entsteht "vor Ort" - also würde ich vor Ort die
Zuständigkeit zur Problemlösung sehen - d.h. bei den Kommunen /
Gebietskörperschaften. Was bei den Krankenhäusern ganz gut funktioniert
- hier ist die Kapazitätsverteilung besser als in der Basisversorgung -
sollte bei der simpleren Struktur der ambulanten Versorgung auch
funktionieren.

D.h. die Kommunen oder Zweckverbände dürfen Verträge mit Ärzten machen,
Infrastruktur stellen, Krippenplätze für die Ärzte bereitstellen, so
ähnliches wie MVZ gründen - natürlich ohne Weisungsbefugnis auf die dort
tätigen Ärzte. Dafür werden die KVen abgeschafft, die Verträge der
Kommunen müssen öffentlich ausgeschrieben werden und unterliegen einer
Kontrolle. Gleichzeitig dürfen sich auch Ärzte in eigener Regie
niederlassen. Die Verträge müssen nicht immer einer "Vollzulassung" im
heutigen Sinn mit 24h Verfügbarkeit etc. bedeuten - sondern können auch
mit Teilzeitkräften etc. abgedeckt werden. Vor Ort - vor allem auf dem
Land - sind die Probleme bekannt, die Bürger haben auch viel eher
Möglichkeit auf die Politik einzuwirken.
Auch könnten in regionalen Verträgen Besonderheiten berücksichtigt werden:

Beispiel: Landwirtschaftliche Region im Gebirge mit kleinen Orten und
Höfen.
Derzeitige Situation bei den Hausbesuchen:
Fahrzeit wird nicht bezahlt, Wegegeld nach Radius (!)

z.B. bei 10km Radius 10.00 E(Hin- und Rückfahrt) ...

was 10km Radius im Gebirge bedeuten - leicht 30km incl. Steigungen etc.

Also könnten hier vor Ort andere Regelungen gefunden werden.

Das bedeutet natürlich, dass die Kommunen für diese Aufgabe entsprechend
ausgestattet werden müssen - aber andere Projekte wie Schulen, Müll
stemmen sie ja auch. Ein nebeneinander verschiedener Strukturen muss
nicht von Nachteil sein - ohne die privaten KH wären auch die kommunalen
noch auf den Qualitätsstandards der 70ziger Jahre.

Gruß

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