Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?
  • Date: Sun, 5 Mar 2017 16:54:21 +0100

Am 04.03.2017 um 19:39 schrieb Rudolf Müller:
Fortsetzung

Aneignung von Vermögen durch Banken

Ein einfaches Beispiel kann den dahinter liegenden Mechanismus erkennen lassen, ohne dabei die Buchhaltung und die Bilanz einer Bank zu bemühen.

Ein reicher Kaufmann mit einem Vermögen von 1000 Gulden betreibt neben seinen Warengeschäften auch das Geldverleihgeschäft. Er genießt ein derart hohes Vertrauen bei seinen Kunden, dass von ihm ausgestellte Schuldscheine als allgemein akzeptierte Zahlungsmittel zirkulieren. Er kann Waren einkaufen und diese mit seinen Schuldscheinen „bezahlen“. Er kauft z. B. Waren im Wert von 500 Gulden und stellt dazu 50 Schuldscheine je 10 Gulden aus. Damit ist er jedoch nicht reicher geworden, denn den eingekauften Waren stehen Schulden in gleicher Höhe gegenüber. Bedingt durch das vorhandene Vertrauen seiner Kunden werden die Schuldscheine jedoch nie zur Einlösung vorgelegt, sondern finden Verwendung als Zahlungsmittel innerhalb seiner Kundschaft. Ohne sein eigenes Bargeld zu verwenden konnte er somit seinen Warenbestand erhöhen. Diese Waren gehören jetzt eindeutig ihm, auch wenn er gleichzeitig Schulden in Höhe von 500 Gulden gegenüber seiner Kundschaft angehäuft hat. Was stellt jetzt der nie eingelöste Schuldschein dar? Er ist:

  • ein Kredit des jeweiligen Kunden an den Kaufmann in Höhe von 10 Gulden,
  • und da der Kunde ihn nie einlöst ist aus dem Kredit faktisch ein Geschenk an den Kaufmann geworden. Der Kunde hat schließlich eine Lieferleistung gegenüber dem Kaufmann erbracht und verzichtet auf die Inanspruchnahme der Gegenleistung. Er wird mit einem Schuldschein abgespeist, den er nie beim Kaufmann einlöst sondern den er nur zum Bezahlen bei anderen Kunden des Kaufmanns verwendet.
ein rechtlich gesehen stehen jedoch den empfangenen Waren in Höhe von 500 Gulden auch Schulden an seine Kunden in gleicher Höhe gegenüber. Entscheidend sind jedoch die Erfüllungstermine. Die Waren wurden am Liefertag dem Kaufmann übergeben, dieser hat aber nur mit Inhaberschuldverschreibungen "gezahlt". Dem einzelnen Kunden fällt dieser Umstand nicht auf, da er mit dem Schuldschein ja bei einem anderen Kunden bezahlen kann. 

Das Beispiel kann jetzt noch auf das heutige Bankensystem ausgedehnt werden.

Beste Grüße
Rudi Müller




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang