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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?

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Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?
  • Date: Sat, 4 Mar 2017 19:39:44 +0100

Am 02.03.2017 um 23:16 schrieb ukw:
..................

So, nun Butter bei die Fische....

Ein fiktiver Fall: Angenommen die gute alte deutsche Bank will sich in Frankfurt ein neues Hochhaus bauen ... und nicht kaufen wie es die wahrheitsliebende liebe EZB Redaktion annahm um ein halbwegs plausibles "Risiko" darzustellen.

Es wird also gebaut. Alle anbietenden Firmen .......................

Mit welch zweifelhaften oder gar unerlaubten Tricks die Banken Kunden beim Neubau eines Bankgebäudes an sich binden, ist eine ganz andere Frage. Es geht doch um die Entstehung von Bankvermögen in Folge der Geldschöpfung. ME verwirrt Dein Ausflug in diverse Praktiken der privaten Bauwirtschaft und lenkt vom eigentlichen Thema ab.

Das was die EZB.de auf ihrer Website schreibt ist für Schüler und senile Erwachsene geschrieben. Hier der Text - lest selbst:

Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpften Giralgeld Immobilien erwerben?

Der Kauf einer Immobilie durch eine Bank ist ein spezieller Fall von "Erwerb eines Vermögenswerts". Im ersten Schritt kann die Bank mit selbstgeschaffenem Buchgeld zahlen, das sie dem Verkäufer als Sichteinlage gutschreibt. Aus Sicht der Bank ist dieses selbstgeschaffene Buchgeld – die Sichteinlage – eine Verbindlichkeit („Schulden“). Durch die Transaktion „Immobilienerwerb“ kommt es deshalb für die Bank zu keinem Netto-Vermögenszuwachs („die Bank wird nicht reicher“); denn in ihrer Bilanz wird zwar auf der Aktivseite der erworbene Vermögenswert verbucht, doch stehen diesem auf der Passivseite Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber.

Die Bank hab eine Verbindlichkeit gegen sich selbst! - ich glaub es ist Karneval! - wo lauert die Gefahr?
Wenn die Bank ein Gebäude erwirbt und den Kaufpreis dem Verkäufer auf seinem Girokonto gutschreibt, ist sie damit eine Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer eingegangen. Diese wird auf der Passivseite der Bilanz unter "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" verbucht. Die Bundesbank behauptet auch nichts anderes. Der Blick in eine Bankbilanz hätte Dich weitergebracht. Siehe hierzu http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Bilanz_und_Buchf%C3%BChrung und die Folgeseiten.

Wie im Buch „Geld und Geldpolitik“ für den Fall der Kreditgewährung beschrieben, ist die Gutschrift der Sichteinlage nur der erste Schritt eines Prozesses. Denn die Bank muss damit rechnen, dass der Verkäufer der Immobilie die ihm gutgeschriebene Sichteinlage in bar abhebt oder an eine andere Bank B überweist.

Erstens: Banken sind Gebäude mit merkwürdigen Kellern und zweitens sind solche Gebäude weder als Supermarkt noch als Hotel nutzbar. Darum werden Immobilien die als Banken genutzt werden im Prinzip fast nie fertig gekauft (seltene Sonderfälle: in historischen Stadtkernen werden alte Gebäude gekauft - dann sind aber die Erwerbskosten max 20% der fertigen Bausumme, denn die notwendigen Umbaukosten betragen ein mehrfaches der Bausumme) Und die Immobilien werden vom bankeigenen Immobilien Tochtergesellschaft gekauft. Dabei werden die hauseigenen Konten benutzt - die Beträge also nur innerhalb der Bank umgebucht.

Da die Gebäude aber vollständig neu gebaut wurden und werden, ist das Geschreibe vom Niveau Lügenpresse Standard. Beim Neubau gelten andere Gepflogenheiten - siehe oben- 

Ob die Bank ihren Neubau einem Generalunternehmer in einer Summe bezahlt oder aber sich die Neubausumme bei Gewerkevergabe auf 100 Konten im Endeffekt verteilt, ist doch irrelevant. Fakt ist, dass die Bausumme einschl. Nebenkosten nicht für längere Zeit auf Girokonten dieser Bank erhalten bleibt.

Die Bank A ist dann - wie bei der Kreditgewährung - auf eine Refinanzierung dieses Betrags angewiesen. Will sie die Immobilie zur Minderung ihrer Risiken langfristig refinanzieren, muss sie, wie im Buch beschrieben, eine langfristige - und entsprechend hoch verzinste - Einlage einwerben.

Was soll der Blödsinn? ist das Buch vielleicht von 1984?
Die erste Frage der FAQ benennt die Schrift "Geld- und Geldpolitik" der Bundesbank als Grundlage dieser Vertiefung zur Geldschöpfung. Diese Schrift dürfte jedem bekannt sein, der sich näher mit diesem Thema beschäftigt. Stand dieser Schrift: Frühjahr 2015

Im wirtschaftlichen Ergebnis ähnelt dies dem Fall, dass eine Nichtbank, z.B. ein Unternehmen,  den Erwerb einer Immobilie durch Aufnahme eines verzinslichen Kredits finanziert.

Mit dem unterschied, das die Nichtbank eine Sicherheit hinterlegt, eine globalszession geben muss und Zinsen und Gebühren und Notarkosten für den Eintrag ins Grundbuch und Vollkasko Versicherungsschutz bezahlen muss und alle Nase lang geratet wird. Das ist definitiv ein Scheiß Risiko. Aber wenn eine Bank bei sich selbst.... Ha ha ha! was erlauben die sich zu schreiben - dann ähnelt das dem Fall .... Köstlich! Mit vollen Hosen ist gut stinken - soviel ist klar.
Können wir vielleicht etwas sachlicher bleiben?
Solange die Baukostensumme als Guthaben auf Girokonten der Bank mit dem Neubau bleibt, hat sie in der Tat keine Finanzierungskosten. Aber auch wenn sie sich refinanzieren muss, da diese Gelder zu anderen Banken abfließen, hat sie immer noch günstigere Zinskonditionen als jeder private Bauherr.

Zu beachten ist ferner, dass die Geschäftsbanken im Prinzip alle risikobehafteten Positionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz – darunter auch Immobilienbesitz – zu einem bestimmten Prozentsatz mit Eigenkapital unterlegen müssen. Ihr Bestand an Eigenkapital begrenzt somit das mögliche Ankaufsvolumen. Zudem achtet die Bankenaufsicht darauf, dass eine Bank keine „Klumpenrisiken“ eingeht.

Hier ist die Bundesbank nicht ausführlich genug. Es existieren noch mehrere einschränkende Faktoren, wie
  • Anforderungen an die Liquidität der Banken gemäß KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 11 Liquidität (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__11.html)
  • Durch den Wettbewerb unter den Banken indirekt erzeugter Zwang zu einem Gleichschritt der Banken in ihrer Kredittätigkeit

In den aktuellen Anforderungen nach Basel III wird dem Faktor "Liquidität" vermehrt Beachtung geschenkt. Bei Bedarf kann ich Dir dazu einige Fachveröffentlichungen raussuchen.
Nähere Infos unter http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Kreditsch%C3%B6pfungskapazit%C3%A4t

Ach und die Autos? Focus 5.2016  Dienstwagen-Analyse: Banker fahren die teuersten Firmenwagen.

Was soll das beweisen?

Die "Bankenaufsicht",  das sind die Banken selbst. Die passen also auf sich selbst auf. Im Grunde passen die Bankenaufsicht nur auf, das keiner der Geldschöpfer erheblich mehr Einkäufe tätigt als die anderen.

Der "bestimmte Prozentsatz" beträgt 0,5%  -  Fuck Yeah - wessen Brot ich fress dessen Lied sing ich.

Bitte sachlich bleiben und Deine neuen Erkenntnisse auch mit seriösen Quellen oder aber mit ausführlich dokumentierten eigenen Untersuchungen belegen. Die von Dir erwähnte Tätigkeit der Bankenaufsicht bezüglich der Höhe ihrer Einkäufe wird bereits durch den Wettbewerb der Banken untereinander realisiert. Im Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) sind die Anforderung an Kreditinstitute beschrieben, deren Einhaltung die Deutsche Bundesbank und die BaFin überwachen sollen. Das BaFin und Bundesbank Institute der Banken sind, wusste ich noch nicht. Hast Du dazu auch Belege oder hört sich das nur gut an?

ME ist in der Konstruktion unseres Bankensystems jedoch ein fast unsichtbarer Mechanismus integriert, der eine "Inbesitznahme" von Vermögen der Nichtbanken beinhaltet, ohne dass dies aus Buchungen und Bilanzen ersichtlich wird. Diese Aneignung von Vermögen kommt der von Dir angesprochenen unrechtmäßigen Vorteilnahme sehr nahe, jedoch mit einem anderen Hintergrund. Doch mehr dazu in der nächsten Mail.

Beste Grüße
Rudi Müller







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