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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?

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Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?
  • Date: Tue, 14 Mar 2017 07:47:36 +0100

Hi UKW

auf Deine Feststellung

"Auf der Passivseite steht das Vermögen und langsfristige Verbindlichkeiten der Bank. In Bankbilanzen befinden sich die Restbuchwerte der Immobilien oder der Firmenwagen auf der Aktivseite. In der G & V  sind die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten. "

habe ich mit dem nachfolgenden Text geantwortet.

Am 13.03.2017 um 19:33 schrieb ukw:
Am 07.03.2017 um 21:44 schrieb Rudolf Müller:
Auf der Passivseite einer Bankbilanz stehen die Verbindlichkeiten der Bank, sowohl kurzfristige wie auch langfristige, wie auch das Eigenkapital der Bank. Das Vermögen der Bank steht auf der Aktivseite. An dieser Stelle kommen wir nicht weiter, wenn Du Dich nicht an die allgemein üblichen und größtenteils auch rechtlich vorgegebenen Begriffe der Buchhaltung und der Bankbilanzen hältst. Ich kann Dir da den Abschnitt http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Bilanz_und_Buchf%C3%BChrung empfehlen.
Die GuV beinhaltet Zahlen aus den Erfolgskonten, den Aufwands- und Ertragskonten. Zwischen den Erfolgskonten und dem Eigenkapitalkonto wird das Gewinn- und Verlustkonto eingeschaltet. Der Saldo  aus dem GuV-Konto ist der Erfolg des Unternehmens. Kreditinstitute müssen im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes die GuV nach den gesetzlichen Vorgaben erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
 Es ist keinesfalls so, dass in der GuV kurzfristige Forderungen enthalten sind, welche sich nicht auch in der Bilanz und zwar in der Passivposition "Eigenkapital" als Summe wiederfinden.   


Kaum bin ich mal im Urlaub, da bricht schon alles zusammen :-)


Rudolf, was ist mit aktiven Abgrenzungen? Das Beispiel ist aus der Baubranche und natürlich wird der Steuerprüfer die Stirne runzeln wenn Du fast fertig gestellte Aufträge (ohne Schlussrechnung) überhaupt nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigst. Also wenn Du schon die GOB bemühst, dann doch bitte richtig. Die Forderungen werden in diesem Fall doch berücksichtigt und fließen in die G&V ein.

Die Bank mit dem neuen Anlagevermögen wird ebenfalls darauf drängen die Aktivierung abzuschließen... aus Gründen die ich zuvor nannte.

Ich kann jetzt nicht erkennen, was an meinen obigen Aussagen falsch sein soll.
Was Du ansprichst ist der Fall, dass ein Gebäude sich noch in der Bauphase befindet und somit noch nicht zu den Anlagegegenständen, welche abgeschrieben werden können, zählen kann. Nach meinem Kenntnisstand werden die Werte für Abschlagszahlungen und Bauausgaben vor der Fertigstellung und Aktivierung in der Bilanz auf dem Konto "Anlagen im Bau" geführt. Eine Abschreibung zu diesem Konto ist nicht möglich. Nach Fertigstellung geschieht die Übertragung auf das entsprechende Anlagenkonto. Nach dieser Aktivierung kann mit der Abschreibung der Herstellungskosten begonnen werden. Diese fließen dann als Aufwendungen in die GuV ein und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Sollten meine Ausführungen Deiner Kenntnis nach Fehler enthalten, wäre ich Dir verbunden, wenn Du mir diese präzise und nachvollziehbar benennst.

Beste Grüße
Rudi Müller






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