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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?
  • Date: Thu, 9 Mar 2017 21:57:44 +0100

Am 07.03.2017 um 22:26 schrieb ukw:
Am 07.03.2017 um 21:44 schrieb Rudolf Müller:
Am 07.03.2017 um 16:23 schrieb ukw:
Am 04.03.2017 um 19:39 schrieb Rudolf Müller:

Ach und die Autos? Focus 5.2016  Dienstwagen-Analyse: Banker fahren die teuersten Firmenwagen.

Was soll das beweisen?

Du warst es, der am 01.03.2017 um 21:05 schrieb, das das Risiko besteht, solange die Verbindlichkeit auf der Aktivseite verbleibt.
Den vorgenannten Satz verstehe ich nicht ganz. Wenn die Bank einen Porsche kauft, dann kann sie in einem ersten Schritt diesen mit selbst erzeugtem Giralgeld bezahlen, sofern der Verkäufer ein Konto bei dieser Bank besitzt. Da Händler aber nicht nur Autos verkaufen sondern auch welche einkaufen müssen, wird das sich nun auf dem Konto des Verkäufers befindliche Buchgeld von diesem für neue Autos an den Hersteller VW/Porsche überwiesen. Damit muss sich die Bank bereits die entsprechenden Geldmittel besorgen, unabhängig von wem. Die Bundesbank gibt zu dieser Frage gezielt ein Statement ab. "Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpften Giralgeld Immobilien erwerben?" https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/faq_zum_thema_geldschoepfung.html?docId=175750#175750. Mit dem Kauf des Porsche ist sie gegenüber dem Verkäufer eine Verpflichtung eingegangen, die sie nun einlösen muss.
Kannst Du mir sagen, an welcher Stelle ich gesagt habe, "dass ein Risiko besteht, solange die Verbindlichkeit auf der Aktivseite verbleibt?"
Auf der Aktivseite einer Bank stehen grundsätzlich keine Verbindlichkeiten sondern ausschließlich Forderungen.

Stimmt Du hast mich erwischt. Ich wollte schreiben, das die Verpflichtung stehenbleibt. Das hast Du zwar nicht geschrieben, das ist aus dem Zitat der Bundesbank zum Firmenwagenkauf.

Ich korrigiere das hiermit. Einverstanden?

Einverstanden, mit folgenden ergänzenden Erläuterungen zum Sachverhalt.

Deutsche Bundesbank: Die Bank A ist dann - wie bei der Kreditgewährung - auf eine Refinanzierung dieses Betrags angewiesen. Will sie die Immobilie zur Minderung ihrer Risiken langfristig refinanzieren, muss sie, wie im Buch beschrieben, eine langfristige - und entsprechend hoch verzinste - Einlage einwerben. Im wirtschaftlichen Ergebnis ähnelt dies dem Fall, dass eine Nichtbank, z.B. ein Unternehmen,  den Erwerb einer Immobilie durch Aufnahme eines verzinslichen Kredits finanziert.

An dieser Stelle vereinfacht die Deutsche Bundesbank die Refinanzierung und die Vergleichbarkeit mit einer Nichtbank so stark, dass ein falscher Eindruck beim Leser entstehen muss. Über welches Risiko spricht die Bundesbank? Mit dem Erwerb einer Immobilie hat die Bank ihre Liquiditätslage verschlechtert. Sie ist eine täglich fällige Verbindlichkeit in Höhe des Kaufpreises eingegangen und hat als Gegenwert eine Immobilie erworben, die langfristig angelegt ist. Möchte sie den gleichen Liquiditätsstand wie vor dem Erwerb der Immobilie erreichen, muss sie sich refinanzieren.

Als Refinanzierung wird, fasst man den Begriff recht weit, die Beschaffung von fremden Mitteln verstanden. Die Bank nimmt einen langfristigen Kredit bei der Zentralbank, einer anderen Geschäftsbank oder einer Nichtbank auf. Veranlasst sie z. B. einen Bankkunden dazu, einen entsprechenden „Geldbetrag“ von seinem Giralkonto auf einen langfristigen Sparbrief zu übertragen, ist die Refinanzierung bereits gesichert. Geldbetrag habe ich in Anführungszeichen gesetzt, da der volkswirtschaftlich definierte Geldbegriff im Innenleben einer Bank nicht vorkommt und dort auch nur Verwirrung stiften würde. Mit dem Kauf einer Immobilie und der Erhöhung des Bankguthabens des Verkäufers ist die Bank eine neue tägliche Verbindlichkeit eingegangen. Will sie den negativen Liquiditätseffekt dieser „Geldschöpfung“ ausgleichen, benötigt sie eine langfristige Verbindlichkeit in Höhe des Kaufpreises. Dabei spielt es keine  Rolle, ob diese Verbindlichkeit zu einer Geldmenge M1-M3, der Basisgeldmenge oder aber einem anderen Geldmengenbegriff gehört.
  • Bei der Zentralbank (ZB) erwirbt sie täglich fälliges Zentralbank-Buchgeld (oder Bargeld) und geht dafür eine langfristige Verschuldung bei der ZB ein.
  • bei einer anderen Geschäftsbank nimmt sie einen langfristigen Kredit auf und erwirbt kurzfristig monetisierbare Geldmarkttitel.
  • einer Nichtbank verkauft sie langfristige Bankanleihen

Deine Aussage "Ich wollte schreiben, das die Verpflichtung stehenbleibt." muss man erweitern zu "Ich wollte schreiben, das die kurzpflichtige Verpflichtung stehenbleibt." Wird die kurzpflichtige Verbindlichkeit kompensiert oder aber aber wie im Beispiel der Nichtbank beseitigt, ist auch das Liquiditätsrisiko ausgeschaltet.

Beste Grüße
Rudi Müller





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