Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Clearing

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Clearing


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Clearing
  • Date: Wed, 05 Aug 2015 11:14:10 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Arne,

vielen Dank für Deine Antwort und Deine Präzisierungen. Ich habe im Moment eigentlich zwei Ziele in der Diskussion mit Dir.

Das erste ist auf einer eher grundlegenden Ebene, generell mein Verständnis des Zusammenhangs des Rechtssystems mit dem Kredit- und Geldsystem mit Deinem zu vergleichen und abzugleichen. Denn ich glaube, daß wir da einen Zusammenhang im Blick haben, der für die Analyse der Krise Europas (Eurozone, EU) absolut unverzichtbar ist, bisher aber von Ökonomen und Juristen kaum gesehen wird, weshalb die Analysen sowohl von Ökonomen als auch von Juristen jeweils verkürzt ausfallen (Paradebeispiel sind für mich der Jurist Schäuble und der Ökonom Flaßbeck).

Mein zweites Ziel ist, dein Verständnis des Kredit- und Geldsystems mit meinem abzugleichen, indem ich versuche, Dein Verständnis genauer nachzuvollziehen, indem ich bei Deinen Ausführungen jeweils genauer nachfrage, was für Dich dahintersteckt.

In meinen Augen beschreibst Du das System oft mit sehr mißverständlichen und vielfach interpretierbaren Begriffen, läßt dabei aber (so wie ich Dich bisher verstehe) Zusammenhänge und Unterscheidungen, die ich für absolut entscheidend und wesentlich halte, weg und kommst so zu einer (aus meiner Sicht) verkürzten Analyse und Lösungsstrategie (Vollgeld).

Aber vielleicht habe ich eben Deine Gedanken bisher nur so interpretiert, aber noch gar nicht im Detail richtig nachvollzogen.

Deswegen erstmal vielen Dank, daß Du Dir die Zeit nimmst, auf meine Fragen zu antworten. Ich freue mich auch, daß Du bereit bist, das mal über mumble mündlich anzugehen. Ich werde mal schauen, ob ich mit Nicolas Hofer heute abend einen passenden Termin dafür finden kann (ggf. für die kommende Woche ab dem 10.8.), den ich Dir dann vorschlagen werde. Gibt es deinerseits irgendwelche bevorzugten Zeiten?

Ok, und jetzt zu Deinen Ausführungen:

Hallo Wolfgang,
in deinen Ausführungen hast du gezeigt, dass ich selbst nicht immer präzise in meinen Formulierungen war. Mea culpa!

Man kann nicht immer alles präzise sagen, mein Ziel ist, Dein Verständnis genauer nachzuvollziehen und sicherzustellen, daß ich Dich nicht mißverstehe bzw. fehlinterpretiere. Deswegen frage ich genauer nach.

Ohne auf jede einzelne Facette deiner Argumente einzugehen, lass mich die Diskussion zusammenfassen und den Sachverhalt aus meiner Sicht präzise darstellen:

Angenommen A und B sind Rechtssubjekte.

Wenn A gegenüber B einen Anspruch auf Geld (= Forderung) in Höhe von 100 € hat, dann hat B eine Verbindlichkeit in Höhe von 100 € gegenüber A.

*Definition Zahlung:* Eine Zahlung ist eine Leistung in Geld. Durch eine Leistung in Geld wird bewirkt, dass B seine Verbindlichkeit gegenüber A erfüllt und damit der Anspruch auf Geld zwischen A und B erlischt.

Nach allgemeinem juristischem Verständnis kann man einen Anspruch auf X nur mit der Leistung X erfüllen, d.h. ein Anspruch auf Geld kann man nur mit Geld erfüllen.

Ja. Eine Unterscheidung zwischen "Forderung auf Geld" und "Geld" ist hier vorausgesetzt, was als "Geld" fungieren kann, ist juristisch nicht näher definiert.

Bezahlen kann man auf zwei Arten (= Zahlen im weiteren Sinne):

* *Definition verrechnen:* Verrechnen bedeutet, wenn B seine Verbindlichkeit gegenüber A mit einer gleich hohen Forderung gegen A leistet und damit erfüllt.



Das wäre BIlaterale Verrechnung. Es gibt auch die Möglichkeit MULTIlateraler Verrechnung durch ein "Clearinghaus" (jede Bank fungiert auch als Clearinghaus, jede Zentralbank auch als Clearinghaus der untergeordneten Banken, also von den Geschäftsbanken eines Landes und im Fall der EZB als Clearinghaus der Nationalbanken der Eurozone).

* *Definition zahlen* (im engeren Sinne): Zahlen i.e.S. bedeutet, wenn B seine Verbindlichkeit gegenüber A mit einer von A anerkannten oder gesetzlich bestimmten Forderung gegenüber einem Dritten (meist einer Bank oder der Zentralbank) leistet und damit erfüllt.




Das ist zu eng gefaßt und gilt lediglich für Kreditzahlungsmittel. Das ist zwar richtig für unser heutiges Kredit- und Geldsystem, trifft aber schon auf den Goldstandard oder jedes andere System, das auch eine Form von "Warenzahlungsmitteln" (Eigentumsrechten an einem als Zahlungsmittel definierten und anerkannten Gegenstand) verwendet, nicht mehr zu.

Besser: Zunächst allgemein: "Zahlen" bedeutet, wenn B seine Verbindlichkeit gegenüber A mit einem von A anerkannten Zahlungsmittel (das auch gesetzlich bestimmt sein kann) erfüllt. Anerkannte Zahlungsmittel gab es historisch in zwei Formen: in Form forderungsloser "Warenzahlungsmittel" (wie z.B. Gold oder Goldmünzen) und in Form von Kreditzahlungmitteln, die eine Forderung gegen einen Dritten C darstellen (Beispiele: (1) B zahlt per Wechsel (mit Wechselschuldner C), (2) B zahlt per Überweisung von Guthaben von seinem von der Bank C geführten Konto auf das ebenfalls bei der Bank C geführte Konto des B.

Anstatt hier "Zahlung" zweimal zu verwenden, einmal im engeren Sinn und einmal im weiteren, wäre präziser, zu sagen:

Eine Forderung auf Geld kann auf zwei Arten ERFÜLLT und damit VERNICHTET werden: durch Bezahlung oder durch Verrechnung/Aufrechnung.

Ich glaube, daß das auch der juristische Sprachgebrauch (im Schuldrecht) ist.

Die von A anerkannten Forderungen wären z.B. Forderungen gegenüber der Geschäftsbank von A, d.h. B bezahlt mit Geschäftsbankengiralgeld.
Die gesetzlich bestimmten Forderungen wären Banknoten und Münzen der Zentralbank.


Die Münzen sind technisch gesehen keine Verbindlichkeiten der Zentralbank, aber das ist hier ein Nebenproblem, das ich ausklammern will.
Da nach meiner Gelddefinition jeder Anspruch auf Geld, der sich nach endlich vielen Schritten auf Zentralbankgeld bezieht, Geld ist, ist bereits der Ausgangsanspruch von A gegenüber B Geld.

Und das, glaube ich, ist falsch, wenn man unter "Geld" ALLGEMEIN akzeptierte Zahlungsmittel versteht. Der Ausgangsanspruch des A gegen den B ist VERMÖGEN - aber kein auch von Dritten einfach so akzeptiertes Zahlungsmittel, also auch kein "Geld". Die juristische Definition macht ja diesen Unterschied auch.

Hier werden Deine Definitionen für mich verwirrend und mehrdeutig. Einmal sagst Du, man muß unterscheiden zwischen der Forderung (auf Geld) und dem Geforderten (Geld), dann sagst Du wieder, die Forderung auf Geld ist selbst auch schon das geforderte (Geld).

Nein, die Forderung ist nur Vermögen (der allgemeinere Begriff), aber kein von Dritten akzeptiertes Zahlungsmittel.

Hier sind wir wieder bei der alten Kontroverse zwischen banking- und currency-theory und sollten diese nun endgültig auflösen (was ich für mich m.E. schon geschafft habe).

Das wird im Allgemeinen nicht so gesehen. Erst Ansprüche auf Geld gegen eine Bank werden als Geld bezeichnet.

Ja, und aus gutem Grund! Man muß sogar noch weiter unterscheiden. Ansprüche auf Geld einer Geschäftbank (Guthaben, "deposits") fungieren als Geld NUR für Nichtbanken, NICHT für die Geschäftsbanken selbst. Die GBen können zwar die Guthaben IHRER Kunden multilateral verrechnen und so auch Erfüllungen und damit Vernichtung von Forderungen (per Verrechnung/Aufrechnung) zwischen Nichtbanken bewirken, die *aus der Sicht* der Nichtbanken "Zahlungen" sind. Nicht aber aus Sicht der Geschäftsbank, die ihre Verbindlichkeiten natürlich NICHT mit ihren eigenen Verbindlichkeiten erfüllen kann, sondern dafür Verbindlichkeiten eines übergeordneten Dritten (Zentralbank) braucht.

Zentralbankgeld wiederum ist "Zahlungsmittel" nur für die Geschäftsbanken, nicht aber für die Zentralbank selbst (mit Ausnahme der FED!). Sie benötigt zur Erfüllung von Ansprüchen nämlich INTERNATONALE Zahlungsmittel - früher Gold, heute Dollars ...).

Die Tatsache, dass man völlig legal gegenseitige Ansprüche verrechnen kann und darf, spricht für meine Auffassung, weil ein Anspruch auf Geld nur mit Geld geleistet werden kann.

Nein, Deine Auffassung läßt wesentliche Unterscheidungen aus, die m.E. zu einem Fehlverständnis des gesamten Systems der Kredithierarchie führen.

Man muß bei Forderungen nicht nur unterscheiden, wer jeweils der Schuldner ist. Sondern auch, für welche Ebene der Kredithierarchie diese Forderung als Zahlungsmittel fungieren kann und für welche NICHT.

Das läßt keine ALLGEMEINE Gelddefinition zu, die über die Auflistung seiner Funktionen hinausginge, auch keine allgemeine Definition von "Kreditgeld", wie Du sie oben gegeben hast. Die Frage, "Zahlungsmittel FÜR WEN, und FÜR WEN NICHT?" muß immer mitbeantwortet werden, und wir müssen immer spezifizieren, über welche Ebene der Kredithierarchie wir reden.

Ohne dies Spezifizierungen verheddern wir uns immer, immer, immer, immer wieder in den Mehrdeutigkeiten und Fehlverallgemeinerungen "allgemeiner" Geld- und Kreditgelddefinitionen.

Deine rekursive Definition, "Geld ist ein Anspruch auf Geld" spezifiziert hier gerade nicht und wird aus meiner Sicht dadurch irreführend, mehrdeutig und verwirrend und führt zu falschen Konsequenzen ("Vollgeld" als einzige Lösung).

Wäre die Forderung gegen A kein Geld, dann könnte damit nicht die Verbindlichkeit gegenüber A geleistet und damit erfüllt werden.


Geleistet wird hier nicht in "Geld" (allg. akz. Zahlungsmittel), sondern in "Vermögen" (der allgemeinere Begriff). Auch deswegen kann man Geldforderungen auch allgemein als Forderung auf Vermögen bezeichnen - aber das ist natürlich nur eine allgemeine Bestimmung, die alle Spezifika wegläßt (auf wessen Vermögen? welche Art von Vermögen?).

Normalerweise akzeptieren wird bei Zahlungen nur Forderungen von solventeren Schuldnern, wie z.B. Banken und Zentralbank, aber bei gegenseitigen Ansprüchen werde die beiden Parteien mit Forderungen bezahlt, bei denen sie jeweils selbst Schuldner sind.

Genau - wobei diese ja nicht weniger solvent sein müssen als Banken (ich glaube, es geht dabei weniger um Solvenz als genereller um Vertrauen in die Leistungsbereitschaft und -Fähigkeit des jeweiligen Schuldners, von der der Solvenzgrad nur einer unter anderen Aspekten ist).
*1. Zahlung:* A zahlt seine Verbindlichkeit gegenüber B aus dem Kartoffelvertrag mit der Forderung gegen B aus dem Gerstevertrag.
*2. Zahlung:* B zahlt seine Verbindlichkeit gegenüber A aus dem Gerstevertrag mit der Forderung gegen A aus dem Kartoffelvertrag.

Und die zentrale Frage, die sich hier stellt, ist: warum vertrauen Nichtbanken eher auf Forderungen gegenüber Geschäftsbanken und der Zentralbank als auf Forderungen gegenüber Nichtbanken? (Diese Frage stellt leider auch Perry Mehrling in seiner Beschreibung der Kredithierarchie nicht, geschweige denn, daß er sie beantworten würde; sie ist aber absolut zentral zum Verständnis von Banken und mehrstufigen Kredit- und Bankensystemen).

Mich würde interessieren, wie Du folgende Fragen beantworten würdest:
Sollte man "Forderungen auf Geld" damit nicht besser allgemeiner als "Forderungen auf (in Geldeinheiten bemessenes) Vermögen" beschreiben?
- Wäre diese Definition juristisch korrekt oder falsch?

Einen Anspruch auf Geld nennen Juristen und Betriebswirte Forderung. Eine Forderung auf Geld ist so was ähnliches wie ein weißer Schimmel.

Nur, wenn man, wie Du, bereits die Forderung selbst als Geld bezeichnet, was m.E. nicht sinnvoll ist, s.o. Die juristische Unterscheidung zw. Forderungen auf Geld (die KEIN Geld sind) und Geld selbst, Zahlung in Geld und Verrechnung als Erfüllung OHNE Zahlung, per Verrechnung von Vermögensforderungen, ist also sinnvoll und korrekt und sollte beibehalten werden.

Meine Frage an Dich hier wäre:
Du definierst Geld als Rechtsanspruch auf Geld.


Ja, die Betonung liegt auf „Rechts"anspruch“.

- Sind wir uns einig, daß Recht nur dann verläßlich ist, wenn es einklag- und über eine übergeordnete Instanz auch vollstreckbar ist?


Die Einklagbarkeit und die Durchsetzung eines Anspruchs ist das, was ein Rechtsanspruch ausmacht.


Ich bin mit Dir da völlig einig. Daraus folgt: da es für völkerrechtliche Verträge keine an Recht gebundene zentrale Instanz gibt, die diese durchsetzen könnte, entstehen dabei auch keine rechtlichen Ansprüche.

Die Verwendung des Begriffs "Recht" ist in diesem Zusammenhang falsch (oder eine Art Etikettenschwindel, oder illusionär).

Daraus folgt: die EU ist keine Rechtsinstitution.

Man könnte auch Definieren:
Ein Anspruch ist ein Rechtsanspruch, wenn er vor einem Gericht eingeklagt und im Rahmen der Gesetze vom Staat durchgesetzt werden kann und wird.

Ja. Recht gilt INNERHALB von Nationalstaaten (wenn diese eine Rechtsordnung haben, die den Namen verdient). Aber nicht ZWISCHEN Nationalstaaten, auch wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen "völkerrechtliche Verträge" genannt werden.

Man könnte auch sagen: Völkerrecht ist gar kein Recht, sondern ein Euphemismus für eine ganz andere Form von Beziehung - einem Gemisch von Reziprozität und Macht vielleicht.

Für Verträge zwischen _Privaten_ aus unterschiedlichen Ländern spezifiziert internationales Privatrecht, das Privatrecht welchen Landes jeweils anzuwenden ist. Es GIBT also Rechtsbeziehungen.

Zwischen Staaten gibt es KEINE echten Rechtsbeziehungen (s.o.).

Wie sieht es nun im Fall von Zahlungen zwischen Zentralbanken aus? Welches Recht kommt da zur Anwendung? Werden diese als private oder staatliche Institutionen behandelt? Ist bekannt, daß je eine Zentralbank gegen eine andere geklagt hätte? Bei welcher Instanz? Wie ging der Prozess aus?

Kurz: es geht um den Geltungsbereich von Recht in der globalisierten Wirtschaft. Wer Geld rechtlich definiert wie Du, muß sich doch solche Fragen stellen, oder?

Ein Dollar in meiner Hand ist ein Rechtsanspruch worauf genau, durchsetzbar von welcher Instanz genau? etc.

Der Sinn der gerichtlichen Geltendmachung ist ein Titel, der die staatlichen Vollstreckungsorgane verpflichtet, den Anspruch durchzusetzen.

Ja, sehe ich genauso. Ohne Durchsetzung kein Rechtsanspruch, damit auch kein Kreditgeld (siehe viele "failed states" mit hyperinflationierender Währung).

- welches Recht gilt eigentlich für Forderungen von Zentralbank zu Zentralbank - und von Regierung zu Regierung?


Internationales Recht

Bei welcher Instanz sind diese Rechte einklagbar, von welcher Instanz vollstreckbar?


Im Detail habe ich mich hiermit noch nicht befasst.

Internationale Gerichtshöfe und Schiedsgerichte.
Bei der Durchsetzung gibt es ein grundsätzliches Problem, weil es keine entsprechende internationale Institution gibt, die in der Lage wäre, gegenüber allen Staaten internationales Recht durchzusetzen.

Genau. Wie ist das auf EU-Ebene (Europäischer Gerichtshof)? Wissen wir doch alle, oder? Was heißt das eigentlich für den Euro?

Interessant dürfte in diesem Zusammenhang die weitere Entwicklung im Yukos-Fall sein. Russland wurde von einem Schiedsgericht zu einer Strafe von 50 Mrd. Dollar verurteilt. http://www.welt.de/wirtschaft/article142807085/Putin-droht-der-EU-im-50-Milliarden-Dollar-Streit.html

Natürlich. Der Westen verwendet hier Rechtsrhetorik auf einer Ebene, auf der es gar kein Recht gibt. Diese Strategie ist Teil der US-Hegemonie. Diese Art von Rechten wird von der nicht an echtes internationales Recht gebundenen "Weltpolizei" durchgesetzt, nicht wahr? Alles rechtens ...

Der Artikel zeigt das schön. Was ist denn das "internationale Schiedsgericht im niederländischen Den Haag"? Kann man das überhaupt eine Rechtsinstitution nennen?

Nein, es ist KEINE Rechtsinstitution, sondern heißt nur so (s.o.).

Putin steigt natürlich ein auf die Rechtsrhetorik, in dem Wissen, daß das bloße Rhetorik ist - dieser Umgang hat sich eben in der europäischen Welt eingebürgert, um internationalen Beziehungen den Schein zivilisierter Beziehungen zu geben.

Das heißt: wenn wir über internationale Geldwirtschaft (internationale Zahlungsmittel - Zahlungsmittel der Zentralbanken) und die Weltwährungsordnung reden, müssen wir auch über Grundfragen des Rechts und der internationalen Scheinrechts-ordnung reden.

Damit dürften wir dann auch auf die internationale Währungsordnung und die Frage einer internationalen Zentralbank / Clearing Union zu sprechen kommen.
Wie gesagt, ich würde mich auch darüber - und generell über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede unsere Sichtweisen auf das Thema "Rechtsordnung, Kredit und Geldwirtschaft" mit Dir gerne nochmal ausführlicher per mumble unterhalten (auch mit Nicolas Hofer an Bord, der da auch vieles ähnlich sieht wie wir beide) und würde mich freuen, wenn Du dazu bereit wärst.


Gerne. Lass uns einen Termin vereinbaren.

Ich melde mich am Donnerstag oder Freitag mit einem Terminvorschlag für nächste Woche.

Grüße
Wolfgang




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang